Zum Ende der SARS-CoV-2-Pandemie möchte ich noch einen letzten Eintrag machen und damit meinen Blog abschließen. Ich werde meine Einträge online lassen als Zeitzeugnis für das meines Erachtens Aneinanderreihen von politischen und medizinischen Fehlentscheidungen und die Unfähigkeit für deren Eingeständnisse. Meine persönliche Enttäuschung liegt ganz besonders bei der Ärzteschaft: Kollegen und Funktionäre welche aus verschiedensten Gründen den Hippokratischen Eid schneller über Bord werfen als eine Spritze aufgezogen ist. Gerade heutzutage wo wir uns ein einem sehr sensiblen Zeitalter bezüglich dem Thema Diskriminierung befinden wurde genau dies von geraden den Personen getan, welche ansonsten überall Diskriminierung wittern. Exemplarisch möchte ich an zwei Beispielen aus Politik und Medizin zeigen, wie diskriminierende Aussagen getätigt wurden, um eine ganze Bevölkerungsgruppe mit z.B. Schwerverbrechern zu vergleichen mit dem Ziel die Bevölkerung zu spalten nach dem im alten Rom schon bekannten Motto „Divide et impera!“. Nach Definition erfüllen diese Aussagen die Kriterien von Hassrede: „Ungeimpfte tragen die Verantwortung, dass wir nicht weiterkommen. Das ganze Land wird in der Geiselhaft dieser Menschen sein.“ (Karl Lauterbach, Bundesgesundheitsminister, 17.03.2022). "Momentan erleben wir ja wirklich eine Tyrannei der Ungeimpften, die über das Zweidrittel der Geimpften bestimmen und uns diese ganzen Maßnahmen aufoktroyieren." (Frank Ulrich Montgomery, Ratsvorsitzender des Weltärztebundes, 07.11.2021). „Es war eine Tyrannei der Ungeimpften. Dabei bleibe ich.“ (Frank Ulrich Montgomery, Ratsvorsitzender des Weltärztebundes, 16.12.2022). Bei Herrn Montgomery zeigt sich wie auch bei den meisten Vertretern aus Politik eine fatale Beratungsresistenz und Ignoranz der Realität.
Doch wie ausgeprägt ist die Spaltung der Gesellschaft dadurch geworden? Eine aktuelle Studie, welche in der renommierten Fachzeitschrift Nature erschien, erforschte die diskriminierenden Einstellungen in der familiären und politischen Umgebung von Gruppen die durch den Covid-19-Impfstatus definiert sind. Die Arbeitsgruppe quantifizierte diskriminierende Einstellungen zwischen geimpften und ungeimpften Bürgern in 21 Ländern, die eine Vielzahl von Kulturen auf der ganzen Welt abdecken. Es wurde dokumentiert, dass Personen, die gegen COVID-19 geimpft wurden, negative Einstellungen gegenüber ungeimpften Personen in Form von Antipathie, Stereotypen, Unterstützung für den Ausschluss aus familiären Beziehungen und Unterstützung für den Entzug politischer Rechte äußern. Insgesamt stehen diese vier Formen diskriminierender Einstellungen im Einklang mit der Beobachtung von Vorurteilen nach Standarddefinitionen in der Sozialpsychologie. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass diskriminierende Einstellungen gegenüber Ungeimpften genauso hoch oder höher sind als diskriminierende Einstellungen, die sich gegen andere gemeinsame und vielfältige Ziele von Vorurteilen richten, einschließlich Einwanderer, Drogenabhängige und Ex-Strafgefangene. Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse, dass Vorurteile meist einseitig sind. Nur in den USA und Deutschland zeigte sich, dass Ungeimpfte eine gewisse Antipathie gegenüber den Geimpften empfinden, aber selbst hier gibt es keine statistischen Beweise für negative Stereotypisierung oder ausschließende Einstellungen. (A. Bor: „Discriminatory Attitudes Against the Unvaccinated During a Global Pandemic”, Nature, 08.12.2022).
Schon länger sind die Gründe der Impfskepsis bekannt: Eine durchgeführte Überprüfung von fast hundert empirischen Studien identifizierte achtzehn robuste Korrelate von COVID-19-Impfskepsis in Ländern mit hohem Einkommen. Unter anderem das Fehlen einer Grippeimpfung in jüngster Zeit, ein geringeres selbst wahrgenommenes Risiko, an COVID-19 zu erkranken, geringere Angst vor COVID-19, der Glaube, dass COVID-19 nicht schwerwiegend ist, und das Fehlen chronischer Erkrankungen waren am häufigsten untersuchte individuelle / Gruppenfaktoren, die mit einer erhöhten Impfskepsis verbunden sind. Zu den häufigen impfstoffspezifischen Faktoren, die mit einer erhöhten Impfskepsis verbunden sind, gehörten die Überzeugung, dass Impfstoffe nicht sicher / wirksam sind und erhöhte Bedenken hinsichtlich der schnellen Entwicklung von COVID-19-Impfstoffen. (J. Aw: „Covid-19 vaccine hesitancy - a scoping review of literature in high-income countries“, Vaccines, 13.08.2021).
Eine Studie aus Heidelberg sollte hier noch abschließend erwähnt werden. Die Studie beschreibt die Autopsiebefunde und gemeinsamen Merkmale der Myokarditis bei unbehandelten Personen, die eine Anti-SARS-CoV-2-Impfung erhalten haben. Standardisierte Autopsien wurden an 25 Personen durchgeführt, die unerwartet und innerhalb von 20 Tagen nach der Anti-SARS-CoV-2-Impfung verstorben waren. Bei vier Patienten, die eine mRNA-Impfung erhielten, wurde eine akute (Epi-)Myokarditis entdeckt, ohne dass eine andere signifikante Erkrankung oder Gesundheitskonstellation nachgewiesen wurde, die möglicherweise einen unerwarteten Tod verursacht hat. Die Histologie zeigte eine lückenhafte interstitielle myokardiale T-lymphozytäre Infiltration, überwiegend der CD4+-Untergruppe, die mit leichten Myozytenschäden einherging. Insgesamt deuteten die Autopsiebefunde auf den Tod aufgrund akuter arrhythmogener Herzinsuffizienz hin. Hier erfolgte der histologische Nachweis, dass eine Myokarditis eine potenziell tödliche Komplikation nach mRNA-basierter Anti-SARS-CoV-2-Impfung sein kann. (C. Schwab: „Autopsy-based histopathological characterization of myocarditis after anti-SARS-CoV-2-vaccination”, Clinical Research of Cardiology, 27.11.2022).
Es bleibt noch ein Funken Hoffnung, dass diese gesamte Pandemie irgendwann einmal unabhängig aufgearbeitet und juristisch bewertet wird. Denn was wir Ärzte mit der gesunden Bevölkerung, insbesondere mit den Kindern getan haben wird sich erst in ein paar Jahren zeigen. Doch schon jetzt zeigt sich, dass eine „Verschwörungstheorie“ nach der anderen sich bewahrheitet. Mein Beitrag dazu war das Bemühen immer wieder zur Sachlichkeit zurück zu gelangen.
Bedanken möchte ich mich für die unzähligen positiven Zuschriften zu meinen Einträgen. Dieser Blog war ursprünglich als Information für meine Patienten gedacht. Dass er eine große Verbreitung - auch über die Grenzen Europas hinweg - fand bei Leuten die sich unabhängig informieren wollen hat mich sehr gefreut.
Und so schließe ich mit den Worten von Friedrich dem Großen: „Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken ist das seltenste Geschenk der Natur.“
27.12.2022
Die hämatopoetische Stammzelle (HSCs) des Menschen können sich in alle Zelllinien differenzieren und sind der Ausgangspunkt der gesamten Blutbildung und des Immunsystems. Das Nabelschnurblut (UCB) ist reich an solchen hämatopoetischen Stammzellen. Die hämatopoetische Stammzellen reagieren direkt und sofort auf Infektionen und Entzündungssignale. Die direkte Signalübertragung an HSCs während der Infektion kann über Mustererkennungsrezeptoren wie Toll-like-Rezeptoren erfolgen. Die indirekte Signalübertragung an HSCs während der Infektion wird durch proinflammatorische Zytokine, wie z. B. Typ I- und II-Interferone (IFNs), Tumornekrosefaktor (TNF), Interleukin (IL)-1, 6 und 8, vermittelt. Diese Effekte spielen eine entscheidende Rolle bei der Steuerung der Immunantwort aus dem Knochenmark. (K.Y. King: “Inflammatory modulation of HSCs: viewing the HSC as a foundation for the immune response”, Nature Reviews Immunology, 09.09.2011).
Es wurde bereits mehrfach gezeigt, dass der BNT162b2 mRNA COVID-19-Impfstoff von BioNTech / Pfizer die IFN-γ-Spiegel bei den geimpften Personen stärker als bei den infizierten Personen ansteigen lässt. (J. Herzberg: “Persistence of Immune Response in Health Care Workers After Two Doses BNT162b2 in a Longitudinal Observational Study”, Frontiers in Immunology, 04.02.2022; U. Sahin: „COVID-19 vaccine BNT162b1 elicits human antibody and TH1 T cell responses”, Nature, 30.09.2020; P. Tober-Lau: “Long-term immunogenicity of BNT162b2 vaccination in older people and younger health-care workers”, The Lancet Respirtory Medicine, 01.11.2021; E. Kurteva: “Interferon-gamma release assays outcomes in healthy subjects following BNT162b2 mRNA COVID-19 vaccination”, Rheumatology International, 20.01.2022; P. Barreiro: “A Pilot Study for the Evaluation of an Interferon Gamma Release Assay (IGRA) To Measure T-Cell Immune Responses after SARS-CoV-2 Infection or Vaccination in a Unique Cloistered Cohort”, Journal of Clinical Microbiology, 16.03.2022). IFN-γ ist der einzige Vertreter der Typ-II-Interferone.
In einer aktuell veröffentlichten Studie wurden wurde das Nabelschnurblut (UCB) von 111 Föten während einer normalen Schwangerschaft untersucht. Sie wurden in verschiedene Gruppen eingeteilt: a) doppelt negativ für anti-N and anti-S IgGs (nicht-geimpft und ohne stattgehabte Infektion), b) nicht-geimpft positiv für anti-S IgG (N-/S+, non-vaccinated), c) nicht-geimpft postiv für anti-N und anti-S IgG (N+/S+, non-vaccinated), d) geimpft positiv für anti-S IgG (N-/S+, vaccinated) und e) geimpft positiv für anti-N and anti-S IgGs (N+/S+, vaccinated). Die geimpften Mütter erhielten den Impfstoff BNT162b2 von BioNTech / Pfizer oder den mRNA-1273 von Moderna. Auf die Unterscheidung von anti-N und anti-S-IgG bin ich in einem früheren Beitrag bereits eingegangen. Geimpfte haben nur anti-S-IgG, während Genesene zusätzlich anti-N-IgG haben, was eine eindeutige Unterscheidung zwischen Geimpften und Genesenen zulässt. Es wurde gezeigt, dass die Anzahl der hämatopoetischen Stammvorläuferzellen (HSPCs) aus dem UCB bei Müttern mit Covid-19 im Mittel halbiert waren. Bei den geimpften Müttern im Mittel um 80% reduziert waren. Je früher diese Impfung in der Schwangerschaft stattgefunden hat, desto niedriger war die Anzahl der Stammzellen im Nabelschnurblut. Man vermutet hierbei einen negativen Effekt von IFN-γ auf die HSPCs. Da die HSPCs in humanisierten Mäusen getestet wurden muss man allerdings vorsichtig mit der Übertragung auf das Menschenmodell sein. (B.K. Esteb: „Skewed Fate and Hematopoiesis of CD34+ HSPCs in Umbilical Cord Blood Amid the COVID-19 Pandemic”, iScience, 10.11.2022). Hier gibt es dennoch eindeutige Hinweise auf eine stärker schädigende Wirkung der Impfung von Schwangeren auf das Kind. „Die STIKO spricht eine Impfempfehlung für ungeimpfte Schwangere ab dem 2. Trimenon sowie für ungeimpfte Stillende aus.“ (RKI, 11.10.2022).
Auch das Thema Myocarditis nach Impfung möchte ich hier nochmals kurz anschneiden. Eine Forschergruppe der Universität Basel um den Kardiologen Prof. Dr. C. Müller untersuchten 777 Mitarbeiter des Universitätspitals Basel die ihren Impfschutz mit einer dritten Impfung im Dezember 2021 und Anfang 2022 auffrischen wollten. Am Tag 3 konnte bei 22 Personen (2,8%) (20 Frauen, 2 Männer) erhöhtes Troponin festgestellt werden. Troponin ist ein herzmuskelspezifisches Enzym, welche wenn es im Serum gemessen werden kann bedeutet, dass Herzmuskelzellen zerstört wurden und das Troponin aus den Herzmuskelzellen freigesetzt wurde. Der Anteil der Frauen, die nach der Booster-Impfung Herzmuskelzellschäden zeigten, lag demnach bei 3,7 %, bei den Männern lag der Anteil nur bei 0,8 %. An Tag 4 lagen die Troponinwerte bei der Hälfte der Frauen und bei beiden Männern wieder im Normbereich. (Kongress der European Society of Cardiology in Barcelona, 26.-29.08.2022). Es handelt sich dabei um jeweils subklinische Troponinerhöhungen, also milde Herzmuskelentzündungen. Jedoch ist diese Zahl um ein Vielfaches höher als die bisher vom RKI als „selten“ bezeichneten Herzmuskelentzündungen.
Es wurde auch vor über einem Jahr festgestellt, dass die Patienten nach einer Infektion ein etwa vierfach erhöhtes Risiko für eine Myo- / Perikarditis nach der Impfung haben. (N. Barda: „Safety of the BNT162b2 mRNA Covid-19 Vaccine in a Nationwide Setting”, The New England Journal of Medicine, 16.09.2021).
Bei Jungen im Alter von 12-17 Jahren mit vorheriger Infektion und ohne Komorbiditäten war nach internationalen Schätzungen sogar eine Dosis des mRNA-Impfstoffs mit mehr Risiko als Nutzen verbunden. (T.B. HØeg: “SARS-CoV-2 mRNA Vaccination-Associated Myocarditis in Children Ages 12-17: A Stratified National Database Analysis”, European Journal of Clinical Investigation, 14.02.2022).
23.11.2022
Das Bundesministerium für Gesundheit verschickt momentan im Namen von Prof. Lauterbach Briefe an Personen über 60 Jahren, um sie zur weiteren Impfung zu überzeugen. Im zweiten Absatz wird bereits geschrieben: „Nach wie vor ist es gefährlich an dem Virus zu erkranken. Gerade bei Menschen ab 60 kommt es häufig zu schweren Verläufen der Krankheit. Und es kann bei Ihnen zu erheblichen gesundheitlichen Problemen noch lange nach der eigentlichen Erkrankung kommen. Eines der wirkungsvollsten Mittel gegen das SARS-CoV-2-Virus bleibt die Impfung.“
Auf die neuen bivalenten Impfstoffe für die aktuell zirkulierenden Omicron-Stämme BA.4/BA.5 bin ich bezüglich Aufbau und präklinische Testung bereits eingegangen. Über die Wirkeffektivität war bisher aufgrund der bisher fehlenden Testung nichts bekannt. Eine aktuelle noch als preprint veröffentlichte Studie um die Arbeitsgruppe um Dr. Qian Wang vom Columbia University Irving Medical Center analysierte die Titer an neutralisierenden Antikörpern von mehreren Kohorten: Personen, die drei oder vier monovalente mRNA-Impfstoffdosen erhalten hatten, Personen, die nach einer monovalenten mRNA-Impfung eine Durchbruchsinfektion mit der Omikron BA.4/BA.5-Variante durchlebten, sowie an Personen, die mit BA.4/5-adaptierten bivalenten Impfstoffformulierungen geboostert wurden. Etwa 3-5 Wochen nach der Auffrischungsimpfung hatten Personen, die eine vierte Impfstoffdosis mit einem bivalenten mRNA-Impfstoff erhielten, der auf BA.4 / BA.5 abzielte, ähnliche neutralisierende Antikörpertiter wie diejenigen, die einen vierten monovalenten mRNA-Impfstoff gegen alle getesteten SARS-CoV-2-Varianten erhielten, einschließlich BA.4 / BA.5. Diejenigen, die eine vierte monovalente Impfstoffdosis erhielten, hatten einen etwas höheren neutralisierenden Antikörpertiter als diejenigen, die den bivalenten Impfstoff gegen drei verwandte Sarbecoviren erhielten: SARS-CoV, GD-Pangolin und WIV1. Bei Verabreichung als vierte Dosis induzierte ein bivalenter mRNA-Impfstoff, der auf Omicron BA.4/BA.5 und einen angestammten SARS-CoV-2-Stamm abzielte, im Testzeitraum keine überlegenen neutralisierenden Antikörperantworten beim Menschen im Vergleich zur ursprünglichen monovalenten Impfstoffen. (Q. Wang: “Antibody responses to Omicron BA.4/BA.5 bivalent mRNA vaccine booster shot”, bioRxiv, 24.10.2022, preprint!).
Der Bundesgesundheitsminister Lauterbach schrieb via Twitter am 08.10.2022: „Es wird leider immer unwahrscheinlicher, dass BA5 Variante die einzige Variante in der Zeit bis zum nächsten Sommer bleibt. Gut dass wir 3 verschiedene bivalente Impfstoffe haben, die ein breites Spektrum abdecken. Masken, Impfstoffe und Medikamente: dann bleibt COVID Nebensache.“
Seine Euphorie über die neuen bivalenten Impfstoffe hat er schon oft zum Ausdruck gebracht, allerdings wie so oft ohne die wissenschaftliche Überprüfung. Und das Einzige was sicher ist, dass die BA.5-Variante nicht die letzte Variante sein wird. Jedoch haben fast alle Länder – ausgenommen Deutschland – es inzwischen verstanden, dass SARS-CoV-2 für immer bleiben wird, aber keine Gefahr mehr für das Gesundheitssystem darstellt. Darüber wie sich SARS-CoV-2 entwickeln wird bin ich bereits am 11.03.2021 in meinem Beitrag: „SARS-CoV-2: Eine Zukunftsperspektive“ ausführlich eingegangen. Als abschließende Randnotiz seien noch die Kosten von 50 Millionen Euro für den eingangs erwähnten Brief von Herrn Lauterbach an die Personen über 60 Jahren erwähnt.
01.11.2022
Was wir in der Omicron-Welle sehen, ist dass es viele Infektionen bei insgesamt milden Verläufen gibt. Es wurde gezeigt, dass die Omicron-Variante weniger replikativ ist als eine frühpandemische SARS-CoV-2-Variante und die Delta-Variante in Zellkulturen. Die Unterschiede in der Dynamik der viralen Ausscheidung in die Mundhöhle und der Infektionstropismus von Omicron im Vergleich zu B.1.1 und Delta könnten vielleicht teilweise die dennoch schnelle Ausbreitung von Omicron in der menschlichen Bevölkerung erklären. (R. Suzuki: „Attenuated fusogenicity and pathogenicity of SARS-CoV-2 Omicron variant”, Nature, 01.02.2022). Vielfach wurde bereits nachgewiesen, dass die Omicronvariante viel resistenter gegen impfstoffinduzierte Immunität ist als andere SARS-CoV-2-Varianten, einschließlich Delta. (S. Cele: “Omicron extensively but incompletely escapes Pfizer BNT162b2 neutralization”, Nature, 23.12.2021; Y. Cao: “Omicron escapes the majority of existing SARS-CoV-2 neutralizing antibodies”, Nature, 23.12.2021; E. Cameroni: “Broadly neutralizing antibodies overcome SARS-CoV-2 Omicron antigenic shift”, Nature, 23.12.2021; D. Planas: „Considerable escape of SARS-CoV-2 Omicron to antibody neutralization”, Nature, 23.12.2021; B. Meng: “Altered TMPRSS2 usage by SARS-CoV-2 Omicron impacts tropism and fusogenicity”, Nature, 01.02.2022; L. Liu: “Striking antibody evasion manifested by the Omicron variant of SARS-CoV-2”, Nature, 23.12.2021). Die erhöhte Infektiösität und die verminderte Pathogenität der Omicron-BN.1-Variante wurden bereits mehrfach am Tiermodell und am Menschen nachgewiesen. (P. Halfmann: „SARS-CoV-2 Omicron virus causes attenuated disease in mice and hamsters”, Nature, 21.01.2022; H. Shuai: “Attenuated replication and pathogenicity of SARS-CoV-2 B.1.1.529 Omicron”, Nature, 21.01.2022; W. Dejnirattisai: “SARS-CoV-2 Omicron-B.1.1.529 leads to widespread escape from neutralizing antibody responses”, Cell, 03.02.2022; L VanBlargan: “An infectious SARS-CoV-2 B.1.1.529 Omicron virus escapes neutralization by therapeutic monoclonal antibodies”, Nature Medicine, 19.01.2022; D Planas: “Considerable escape of SARS-CoV-2 Omicron to antibody neutralization”, Nature, 23.12.2021; L. Liu: “Striking antibody evasion manifested by the Omicron variant of SARS-CoV-2”, Nature, 23.12.2021). Die Omicron-Subvariante BA.5, das aktuell dominierende globale Virus, hat im Vergleich zu früheren Omicron-Subvarianten ebenfalls eine erhebliche Immunflucht gezeigt. (N.P. Hachmann: „Neutralization escape by SARS-CoV-2 omicron subvariants BA.2.12.1, BA.4, and BA.5.”, The New England Journal of Medicine, 07.07.2022; Y. Cao: “BA.2.12.1, BA.4 and BA.5 escape antibodies elicited by omicron infection”, Nature, 17.07.2022; K. Khan: „Omicron BA.4/BA.5 escape neutralizing immunity elicited by BA.1 infection”, Nature Communication, 10.08.2022; Q. Wang: “Antibody evasion by SARS-CoV-2 omicron subvariants BA.2.12.1, BA.4 and BA.5”, Nature, 05.07.2022). Und auch für die aktuelle Variante BA.4.6, welche eine Unterlinie von BA.4 mit zwei zusätzlichen Mutationen im Spike-Protein (R346T und N658S) ist wurde eine starke Immunflucht nachgewiesen. (N.P. Hachmann: “Neutralization Escape by SARS-CoV-2 Omicron Subvariant BA.4.6”, The New England Journal of Medicine, 19.10.2022). Das Omicron Spike (S)-Protein mit einer ungewöhnlich großen Anzahl von Mutationen gilt als Haupttreiber dieser verschiedenen Phänotypen. (M. Hoffmann: „The Omicron variant is highly resistant against antibody-mediated neutralization: Implications for control of the COVID-19 pandemic”, Cell, 03.02.2022; H. Shuai: “Attenuated replication and pathogenicity of SARS-CoV-2 B.1.1.529 Omicron”, Nature, 21.01.2022).
Eine aktuelle, noch als preprint erschienene Arbeit aus den USA erzeugte chimäre rekombinante SARS-CoV-2, die das S-Gen von Omicron in einem angestammten SARS-CoV-2-Isolats kodieren. Es wurde dieses künstlich im Labor erzeugte Virus mit der natürlich zirkulierenden Omicron-Variante verglichen. Das neue Omicron S-tragende Virus entkam robust der impfstoffinduzierten humoralen Immunität, hauptsächlich aufgrund von Mutationen im Rezeptorbindungsmotiv (RBM), repliziert sich jedoch im Gegensatz zu natürlich vorkommenden Omicron effizient in Zelllinien und primärähnlichen distalen Lungenzellen. Während Omicron bei K18-hACE2-Mäusen eine leichte, nicht tödliche Infektion verursacht, verursacht das Omicron S-tragende Virus eine schwere Erkrankung mit einer Sterblichkeitsrate von 80%. Dies deutet darauf hin, dass die Immunflucht von Omicron zwar durch Mutationen im S-Antigen definiert ist, die Hauptdeterminanten der viralen Pathogenität jedoch außerhalb vom S-Antigen liegen. (D.Y. Chen: “Role of spike in the pathogenic and antigenic behavior of SARS-CoV-2 BA.1 Omicron”, bioRxiv, 14.10.2022, preprint!)
Was hier in einem Labor gemacht wurde, ist dem Wuhan-Virusstamm das S-Antigen der Omicron-Variante hinzuzufügen. Dadurch wurde ein deutlich gefährlicheres Virus erzeugt. Im Hinblick auf die vielen ernstzunehmende Hinweise, dass die SARS-CoV-2-Pandemie durch einen Laborunfall in Wuhan verursacht wurde, ist eine solche Forschung sehr kritisch zu sehen!
23.10.2022
Nachtrag:
Bezüglich der Hypothese, dass das Virus seinen Ursprung in einem Labor hat wurde ich gleich mit der Aussage von Herrn Prof. Drosten konfrontiert, welche er Anfang Februar 2021 tätigte: „Wir kennen das Sars-1-Virus, das zur gleichen Art gehört wie Sars-CoV-2. Sars-1 stammt von Fledermäusen und ging über Schleichkatzen und Marderhunde als Zwischenwirte auf den Menschen über. Wahrscheinlich erst in den Zwischenwirten veränderte sich das Virus dann so, dass es auch Menschen befallen konnte.“
In einer aktuellen, noch als preprint veröffentlichten Studie berichten die Autoren von einer hohen Wahrscheinlichkeit, dass SARS-CoV-2 als infektiöser Klon entstanden sein könnte, der in vitro zusammengesetzt wurde. Es wurde festgestellt, dass SARS-CoV-2 eine Anomalie ist, welches eher ein Produkt der synthetischen Genomassemblierung als der natürlichen Evolution ist. Als Genomassemblierung wird ein Verfahren bezeichnet wobei mittels Restriktionsenzymen Erbgutbausteine erzeugt werden, welche dann in der richtigen Reihenfolge des viralen Genoms zusammengesetzt werden können. Die Restriktionskarte von SARS-CoV-2 stimmt mit vielen zuvor berichteten synthetischen Coronavirus-Genomen überein, erfüllt alle Kriterien, die für ein effizientes umgekehrtes genetisches System erforderlich sind, unterscheidet sich von den nächsten Verwandten durch eine signifikant höhere Rate synonymer Mutationen in diesen synthetisch aussehenden Erkennungsstellen und hat einen synthetischen Fingerabdruck, der sich wahrscheinlich nicht von seinen nahen Verwandten entwickelt hat. (V. Bruttel: „Endonuclease fingerprint indicates a synthetic origin of SARS-CoV-2”, bioRxiv, 20.10.2022, preprint!).
Natürlich lässt eine Kommentierung von Experten nicht lange auf sich warten. So erschien bereits am Tag nach Erscheinen der preprint-Studie ein Kommentar von dem Immunologen Kristian Andersen, welcher auf Twitter die Studie als „Nonsens“ und "so fehlerhaft, dass sie nicht einmal in einem molekularbiologischen Kindergarten bestehen würde" bezeichnet. Eine sachliche wissenschaftliche Diskussion sieht allerdings meines Erachtens anders aus!
Bereits Anfang 2021 gab es eine 104-seitige Studie zum Ursprung der Coronavirus-Pandemie von der Universität Hamburg worin die Laborhypothese mit der Hypothese durch die Übertragbarkeit durch Fledermäuse auf einem Markt in Wuhan vergleicht. Die darin gesammelten Fakten sprechen auch mehrheitlich für die Laborhypothese als Ursprung der Pandemie. (R. Wiesendanger: „Studie zum Ursprung der Coronavirus-Pandemie“, Universität Hamburg, 14.02.2021).
24.10.2022
Eine umfangreiche Meta-Studie untersuchte die Vorteile und potentiellen Schäden von mRNA-Impfstoffen gegen Covid-19 mit dem Schwerpunkt auf den BionTech / Pfizer-Impfstoff. Dies geschah mit dem Hinblick, dass als Reaktion auf das schwere akute respiratorische Syndrom Coronavirus 2 (SARS-CoV-2) Milliarden von Menschen weltweit mehrere neue pharmazeutische Wirkstoffe verabreicht bekamen, darunter junge und gesunde Menschen mit geringem Risiko durch das Virus. Als Ergebnis zeigte sich, dass in der Nicht-Risikogruppe die Zahl welche geimpft werden muss, um einen Todesfall zu verhindern in die Tausende geht. Die Reanalyse randomisierter kontrollierter Studien mit der mRNA-Technologie deutet auf ein höheres Risiko schwerwiegender unerwünschter Ereignisse durch die Impfstoffe hin, als aufgrund von COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert zu werden. Pharmakovigilanz-Systeme und reale Sicherheitsdaten, gepaart mit plausiblen Schadensmechanismen, sind zutiefst besorgniserregend, insbesondere in Bezug auf die kardiovaskuläre Sicherheit. Im Hinblick an ein potenzielles Signal aus der Phase-3-Studie von Pfizer wurde 2021 ein signifikanter Anstieg der Notrufe bezüglich eines Herzstillstandes in den Leitstellen in England beobachtet, wobei ähnliche Daten aus Israel in der Altersgruppe der 16- bis 39-Jährigen auftauchten. Als Schlussfolgerung kommen die Autoren zu dem Schluss, dass eine Pause und Neubewertung der globalen Impfpolitik für COVID-19 längst überfällig ist. (A. Malhotra: “Curing the pandemic of misinformation on COVID-19 mRNA vaccines through real evidence-based medicine - Part 1”, Journal of Insulin Resistance, 26.09.2022).
In dem zweiten Teil der Meta-Studie untersuchen die Autoren die Hauptursachen für das Versagen der öffentlichen Gesundheitsbehörden. Der Anlass war, dass Behörden und Teile der Ärzteschaft unethische, zwanghafte und falsch informierte Richtlinien wie Impfempfehlungen und Impfpässe unterstützt haben und die Grundsätze ethischer, evidenzbasierter medizinischer Praxis und informierter Zustimmung untergruben. Diese bedauerlichen Aktionen seien ein Symptom des "medizinischen Informationschaos". Zu den zugrunde liegenden Ursachen für dieses Versagen gehört die regulatorische Vereinnahmung - Wächter, die die Öffentlichkeit schützen sollen, werden tatsächlich von den Unternehmen finanziert, die vom Verkauf dieser Medikamente profitieren werden. Ein Versagen der Öffentlichkeitsarbeit im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens hat auch zu einer mutwilligen Verschwendung von Ressourcen und einer verpassten Gelegenheit geführt Einzelpersonen dabei zu helfen, ein gesünderes Leben mit relativ einfachen – und kostengünstigen – Änderungen des Lebensstils zu führen. Es gibt ein starkes wissenschaftliches, ethisches und moralisches Argument dafür, dass die derzeitige COVID-Impfstoffverwaltung aufhören muss, bis alle Rohdaten einer völlig unabhängigen Prüfung unterzogen wurden. Mit Blick auf die Zukunft müssen die medizinischen und öffentlichen Gesundheitsberufe diese Mängel erkennen und die Finanzierung durch den medizinisch-industriellen Komplexes meiden. Als Schlussfolgerung wird genannt, dass es viel Zeit und Mühe kosten wird das Vertrauen in diese Institutionen wiederherzustellen, aber die Gesundheit – sowohl der Menschheit als auch der Ärzteschaft – hängt davon ab. (A. Malhotra: “Curing the pandemic of misinformation on COVID-19 mRNA vaccines through real evidence-based medicine - Part 2”, Journal of Insulin Resistance, 26.09.2022).
Im zweiten Teil meines Eintrages möchte ich auf eine aktuelle Studie eingehen, welche mRNA von dem Impfstoff in Muttermilch nachwies. Etwas was von offizieller Seite stets als „Verschwörungstheorie“ abgetan wurde. Die Impfung ist inzwischen die Hauptsäule im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie. Die ersten klinischen Studien mit mRNA-Impfstoffen schlossen jedoch mehrere gefährdete Gruppen aus, darunter Kleinkinder und stillende Personen. (H. G. van Spall: “Exclusion of pregnant and lactating women from COVID-19 vaccine trials: a missed opportunity.” The European Heart Journal, 21.07.2021). Das Robert-Koch-Institut schreibt: „Stillenden wird eine COVID-19-Impfung mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs im Abstand von 3-6 (Comirnaty) bzw. 4-6 Wochen (Spikevax) empfohlen. Stillende unter 30 Jahren sollen mit Comirnaty geimpft werden.“ (RKI, Stand 18.08.2022). Diese Empfehlung gilt, obwohl die mögliche Passage von Impfstoff-mRNAs in der Muttermilch, die zu einer Exposition von Säuglingen unter 6 Monaten führt, nicht untersucht wurde. Eine kleine Studie untersuchte die Muttermilch auf mRNA von den Impfstoffen. Diese Kohortenstudie umfasste 11 gesunde stillende Personen, die innerhalb von 6 Monaten nach der Verabreichung entweder den Moderna mRNA-1273-Impfstoff (n = 5) oder den Pfizer BNT162b2-Impfstoff (n = 6) erhielten. Von 11 eingeschriebenen laktierenden Müttern wurden Spuren von BNT162b2- und mRNA-1273 COVID-19-mRNA-Impfstoffen in 7 Proben von 5 verschiedenen Teilnehmern zu verschiedenen Zeitpunkten bis zu 45 Stunden nach der Impfung nachgewiesen. Als Ergebnis wird genannt, dass das sporadische Vorhandensein und die Spurenmengen von COVID-19-Impfstoff-mRNA, die in der Muttermilch nachgewiesen wurden darauf hindeutet, dass das Stillen nach der COVID-19-mRNA-Impfung sicher ist, insbesondere über 48 Stunden nach der Impfung hinaus. Diese Daten zeigen zum ersten Mal die Bioverteilung der COVID-19-Impfstoff-mRNA zu Brustzellen und die potenzielle Fähigkeit von Gewebe-Extrazelluläre Vesikel, die Impfstoff-mRNA zu verpacken, die zu entfernten Zellen transportiert werden kann. Ich bin bereits auf das Thema „Exosomen“ ausführlich eingegangen. Über die Bioverteilung und Lokalisation von Lipid-Nanopartikeln in menschlichem Gewebe nach der COVID-19-mRNA-Impfung wurde wenig berichtet. Bei Ratten wurden bis zu 3 Tage nach intramuskulärer Verabreichung niedrige Impf-mRNA-Spiegel im Herz-, Lungen-, Hoden- und Hirngewebe nachgewiesen, was auf eine Bioverteilung des Gewebes hinweist. (European Medicines Agency. Assessment report: COVID-19 vaccine Moderna, 11.03.2021). Es wird spekuliert, dass nach der Impfstoffverabreichung Lipid-Nanopartikel, die die Impfstoff-mRNA enthalten, über hämatogene und/oder lymphatische Wege zu den Brustdrüsen transportiert werden. (N. Pardi: “Expression kinetics of nucleoside-modified mRNA delivered in lipid nanoparticles to mice by various routes”, Journal of Controlled Release, 10.11.2015; S. Bansal: “Cutting edge: circulating exosomes with COVID spike protein are induced by BNT162b2 (Pfizer-BioNTech) vaccination prior to development of antibodies: a novel mechanism for immune activation by mRNA vaccines”, Journal of Immunology, 15.11.2021). Darüber hinaus spekulieren die Autoren, dass Impfstoff-mRNA, die in das Zytosol der Brustzelle freigesetzt wird, rekrutiert werden kann, um extrazelluläre Vesikel zu entwickeln, die später in die Muttermilch sezerniert werden. Zu den Einschränkungen dieser Studie gehören die relativ kleine Stichprobengröße und das Fehlen von Funktionsstudien, die zeigen, ob nachgewiesene Impfstoff-mRNA translational aktiv ist. Außerdem haben wurde die mögliche kumulative Impf-mRNA-Exposition nach häufigem Stillen bei Säuglingen nicht getestet. Die Autoren glauben, dass es sicher ist nach der COVID-19-Impfung der Mutter zu stillen. Bei stillenden Kindern unter 6 Monaten in den ersten 48 Stunden nach der Impfung der Mutter ist jedoch Vorsicht geboten, bis weitere Sicherheitsstudien durchgeführt werden. Darüber hinaus muss die potenzielle Interferenz der COVID-19-Impfstoff-mRNA mit der Immunantwort auf mehrere Routineimpfstoffe, die Säuglingen im Alter von 6 Monaten verabreicht werden, berücksichtigt werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass stillende Personen in zukünftige Impfstudien einbezogen werden, um die Wirkung von mRNA-Impfstoffen auf die Laktationsergebnisse besser bewerten zu können. (N. Hanna: „Detection of Messenger RNA COVID-19 Vaccines in Human Breast Milk”, JAMA Pediatrics, 26.12.2022). Aufgrund der bisher noch unzureichenden Datenlage ist die folgende Aussage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung als falsch zu bewerten, da schlicht die Daten fehlen: „Nach der Impfung gelangen die mRNA-Baupläne in einige Körperzellen. Diese können dann anhand der Baupläne Spike-Proteine herstellen. Die mRNA wird anschließend schnell abgebaut und hat keine weiteren Auswirkungen im Körper.“ (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: „Corona-Schutzimpfung mit mRNA-Impfstoffen Was passiert dabei in meinem Körper?“).
02.10.2022
Die EMA entschied am 01.09.2022 die Zulassung von bivalenten Corona-Impfstoffen welche gegen Omikron BA.1 und den Wildtyp gerichtet sind. („First adapted COVID-19 booster vaccines recommended for approval in the EU”, European Medicines Agency, 01.09.2022). Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kommentierte dies wie folgt: “Die Zulassung des BA.1-Impfstoffs ist ein Quantensprung im Kampf gegen die Pandemie. Jetzt können Impfstoffe eingesetzt werden, die gegen alle bisher bekannten Virusvarianten sehr gut wirken. Ab der nächsten Woche können die Impfungen mit den neuen Impfstoffen beginnen. Jetzt ist der optimale Zeitpunkt, Impflücken für den Herbst zu schließen.“ (Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)). Und was sagt das Robert-Koch-Institut bezüglich der aktuell vorherrschenden Varianten von SARS-CoV-2: „Der Gesamtanteil von BA.5 ist im Vergleich zu den Vorwochen leicht angestiegen und liegt in KW 33/2022 bei knapp 97 %. Der Anteil von BA.4 hat sich im Vergleich zu den Vorwochen ganz leicht verringert und liegt in KW 33/2022 bei unter 3 %.“ Das Vorkommen der Variante BA.1 wird aktuell mit 0% beschrieben. („Wöchentlicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)“, RKI, 01.09.2022). Herr Lauterbach findet also die Zulassung eines Impfstoffes gegen eine Variante welche es in Deutschland gar nicht mehr gibt als „Quantensprung im Kampf gegen die Pandemie“!
Viel interessanter ist der Blick in die USA. Vorletzte Woche erregten die Anträge für Notfallzulassungen bei der US-amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA für angepasste COVID-19-Impfstoffe welche gegen den Wildtyp als auch gegen Omikron BA.4/BA.5 gerichtet sind (die Spike-Proteine von BA.4 und BA.5 sind identisch) viel Aufmerksamkeit. Die Notfallzulassung erfolgte dann auch prompt. („Coronavirus (COVID-19) Update: FDA Authorizes Moderna, Pfizer-BioNTech Bivalent COVID-19 Vaccines for Use as a Booster Dose”, U.S. Food and Drug Administration, 31.08.2022). Dieser Impfstoff wäre für die Situation in Deutschland logischerweise deutlich sinnvoller. Der Antrag auf Zulassung des Impfstoffs mit einer „BA.4/5-Komponente“ wurde am 26.08.2022 bei der EMA eingereicht. Wenn man auf die Studienlage schaut erkennt man, dass für den BA.1 / Wildtyp-Impfstoff von Pfizer eine klinische Studie existiert für Patienten über 55 Jahren mit insgesamt etwa 320 Patienten welche als vierte Impfung den bivalenten Impfstoff bekamen. („C4591031 Substudy E Evaluates Safety & Immunogenicity“, Pfizer). Bei dem bivalenten Impfstoff BA.4/BA.5 / Wildtyp ist die klinische Studie noch gar nicht abgeschlossen. Es existiert lediglich eine praeklinische Studie an acht (!) Mäusen! (K. Swanson: “Pfizer/BioNTech COVID-19 Omicron-Modified Bivalent Vaccine”, Pfizer, 01.09.2022). Zusammengefasst: Es wurde ein bivalenter Impfstoff zugelassen, der gegen Varianten gerichtet ist, welche in Deutschland nicht mehr vorkommen und nur an einer kleinen Gruppe von über 55jährigen getestet wurde. Es wurde in den USA und wird in Europa ein Impfstoff gegen die aktuellen Varianten zugelassen werden mit der Datenlage von 8 Mäusen!
Eine ganz aktuelle Studie beschäftigte sich mit schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen und unerwünschten Ereignissen von besonderem Interesse im Rahmen der Covid-19-Impfungen (die bisherigen Impfstoffe!). Die Definition eines schwerwiegenden unerwünschten Ereignisses (SAE) wurde im Studienprotokoll jeder Studie bereitgestellt. Pfizer und Moderna verwendeten nahezu identische Definitionen, die den regulatorischen Erwartungen entsprachen. Eine SAE wurde als unerwünschtes Ereignis definiert, das zu einer der folgenden Bedingungen führt: Tod; zum Zeitpunkt des Ereignisses lebensbedrohlich; stationärer Krankenhausaufenthalt oder Verlängerung des bestehenden Krankenhausaufenthalts; anhaltende oder erhebliche Behinderung/Arbeitsunfähigkeit; eine angeborene Anomalie/ein Geburtsfehler; medizinisch wichtiges Ereignis, basierend auf medizinischem Urteilsvermögen. (F.P. Polack: “Safety and Efficacy of the BNT162b2 mRNA Covid-19 Vaccine”, The New England Journal of Medicine, 31.12.2020); L.R. Baden: “Efficacy and Safety of the mRNA-1273 SARS-CoV-2 Vaccine”, The New England Journal of Medicine, 04.02.2021); J. Sadoff: “Safety and Efficacy of Single-Dose Ad26.COV2.S Vaccine against Covid-19”, The New England Journal of Medicine, 10.06.2021). Im März 2020 erstellte the Brighton Collaboration and the Coalition for Epidemic Preparedness Innovations partnership, Safety Platform for Emergency vACcines (SPEAC), eine "Prioritätenliste potenzieller unerwünschter Ereignisse von besonderem Interesse, die für COVID-19-Impfstoffstudien relevant sind". Die Liste umfasst unerwünschte Ereignisse von besonderem Interesse (AESIs) auf der Grundlage der spezifischen Impfstoffplattform, unerwünschte Ereignisse im Zusammenhang mit früheren Impfstoffen im Allgemeinen, theoretische Assoziationen auf der Grundlage von Tiermodellen und COVID-19-spezifischer Immunpathogenese. (B. Law: “SO2-D2.1.3 Priority List of COVID-19 Adverse events of special interest, Part 2. Update for COVID-19 complications other than Long COVID, Safety Platform for Emergency vACcines, 26.10.2021).
Unter Verwendung der vordefinierten Liste von AESI, die von der Brighton-Kollaboration definiert wurde, wurde in der mRNA-COVID-19-Impfstoffgruppe ein höheres Risiko für schwere AESI im Vergleich zu Placebo sowohl in den Phase-III-Studien von Pfizer als auch von Moderna für Erwachsene beobachtet, wobei 10,1 (Pfizer) und 15,1 (Moderna) zusätzliche Ereignisse pro 10.000 geimpfte Personen stattfanden. Zusammengenommen ergab sich ein Risikounterschied von 12,5 schweren AESIs pro 10.000 geimpfte Personen (95 % KI 2,1 - 22,9). Diese Ergebnisse geben Anlass zur Sorge, dass mRNA-Impfstoffe mit mehr Schaden verbunden sind, als ursprünglich zum Zeitpunkt der Notfallzulassung geschätzt wurde. Darüber hinaus ergaben die Studienergebnisse ein um 36 % höheres Risiko für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse bei geimpften Teilnehmern der Pfizer-Studie: 18,0 zusätzliche SAEs pro 10.000 Geimpfte (95 % KI 1,2 - 34,9). In Übereinstimmung mit der FDA-Bewertung fand diese Studie keinen klaren Unterschied in SAEs zwischen den Gruppen in der Moderna-Studie. Es wurde auch ein einfacher Schaden-Nutzen-Vergleich durchgeführt unter Verwendung der Studiendaten in denen das übermäßige Risiko einer schweren AESI mit der Verringerung des COVID-19-Krankenhausaufenthalts verglichen wurde. Es wurde festgestellt, dass das übermäßige Risiko schwerer AESIs die Verringerung der COVID-19-Krankenhausaufenthalte sowohl in Pfizer- als auch in Moderna-Studien übersteigt. (J. Fraiman: “Serious adverse events of special interest following mRNA COVID-19 vaccination in randomized trials in adults”, Vaccine, 31.08.2022).
Die britische Gesundheitsbehörde geht davon aus, dass derzeit keine ausreichende Gewähr für eine sichere Anwendung des Impfstoffs bei Schwangeren gegeben werden kann: Die Anwendung bei Frauen im gebärfähigen Alter könnte jedoch unterstützt werden, sofern den Angehörigen der Gesundheitsberufe empfohlen wird, eine bekannte oder vermutete Schwangerschaft vor der Impfung auszuschließen. Frauen die stillen sollten auch nicht geimpft werden. Diese Urteile spiegeln das Fehlen von Daten zum gegenwärtigen Zeitpunkt wider und spiegeln keine spezifische Feststellung wider, die Anlass zur Besorgnis gibt, erklärt die britische Gesundheitsbehörde. (Summary of the Public Assessment Report for COVID-19 Vaccine Pfizer/BioNTech, Medicines & Healthcare products Regulatory Agency of the UK, 16.08.2022).
04.09.2022
In Großbritannien gab es erhöhte SARS-CoV2-Krankenhausaufenthalte und Todesfälle, die während des Anstiegs der Omicron-Variante (B.1.1.529) trotz geringerer Fallzahlen festgestellt wurden. Eine retrospektive Beobachtungsstudie analysierte berichtete SARS-CoV2-Fälle, Krankenhausaufenthalte und Todesfälle während der COVID-19-Pandemie in Großbritannien. Es wurden auch Variablen (ethnische, Deprivations-Score-Impfunterschiede und Vorerkrankungen), die die Ergebnisse beeinflussen können untersucht, ebenso wie die Wirksamkeit des Impfstoffs bei Personen ≥ 18 Jahren zwischen dem 16.08.2021 bis 27.03.2022. Dabei wurde ermittelt, dass von den Gesamtfällen (n = 22.072.550), Krankenhausaufenthalten (n = 848.911) und Todesfällen (n = 175.070) aufgrund von COVID-19 in Großbritannien 51,3% der Fälle (n = 11.315.793), 28,8% der Krankenhausaufenthalte (n = 244.708) und 16,4% der Todesfälle (n = 28.659) während des Omicron-Variantenanstiegs auftraten. Beim Vergleich des Zeitraums vom 28.02. bis 01.05.2022 mit den vorangegangenen 12 Wochen beobachteten wurde ein signifikanter Anstieg der Todesfallrate (0,19% vs. 0,41%) und das Risiko von Krankenhausaufenthalten (1,58% vs. 3,72%) beobachtet. Im gleichen Zeitraum wurde ebenfalls auch ein signifikanter Anstieg des Anteils der Fälle (23,7% vs. 40,3%) unter ≥50 Jahren und Krankenhausaufenthalten (39,3% vs. 50,3%) und Todesfälle (67,89% vs. 80,07%) unter ≥75 Jahren beobachtet. Die Wirksamkeit des Impfstoffs (VE) für die dritte Dosis war seit dem 20.12.2021 negativ, wobei der Anteil der SARS-CoV2-Fälle bei Krankenhausaufenthalten und Todesfällen bei den Geimpften signifikant gestiegen war und ein verringerter Anteil von Fällen, Krankenhausaufenthalten und Todesfällen unter den Ungeimpften vorlag. Vorerkrankungen waren bei 95,6% aller COVID-19-Todesfälle vorhanden und es wurden auch verschiedene ethnische, Deprivations-Score- und Impfratenunterschiede, die sich negativ auf den Krankenhausaufenthalt und die Todesfälle in den verglichenen Gruppen auswirken können, basierend auf dem Impfstatus, mit beachtet. Die noch als preprint vorliegende Studie kommt zum Schluss, dass es keine erkennbare optimale Impfwirksamkeit bei der ≥18 Jahren, geimpfter Drittdosis-Population seit dem 20.12.2021 zu Beginn des Omicron-Variantenanstiegs gibt. (V.R. Emani: “Increasing SARS-CoV2 cases, hospitalizations and deaths among the vaccinated elderly populations during the Omicron (B.1.1.529) variant surge in UK”, medRxiv, 11.07.2022, preprint!). Hier wird erstmalig eine mögliche Kausalität der Impfung mit der Übersterblichkeit, sowie vermehrten Krankenhausauftenhalten hergestellt. In Deutschland wird dies leider bisher noch nicht untersucht. Die offiziellen Daten des Statistischen Bundesamt ergeben auch für Deutschland eine Übersterblichkeit im Jahr 2022. Siehe folgende Grafik. Ich zitiere auch die offizielle Begründung dafür:
„Zu Jahresbeginn 2022 hat sich das Sterbegeschehen in Deutschland annähernd normalisiert. Im Dezember 2021 (+25 %) starben noch deutlich mehr Menschen als im Mittel (Median) der Vorjahre. Im Januar 2022 (+5 %) lagen die Sterbefallzahlen in deutlich geringerem Ausmaß über dem mittleren Wert der Jahre 2018 bis 2021 für diesen Monat. Im Februar 2022 (+1 %) lagen sie im Bereich des entsprechenden Vergleichswertes. Im Laufe des März ist in den meisten vorpandemischen Jahren die Grippeaktivität und zeitgleich auch die Zahl der Sterbefälle deutlich zurückgegangen. Dieser Effekt trat 2022 erst verzögert im Laufe des Aprils ein, sodass die Sterbefallzahlen im März (+7 %), April (+6 %) und Mai (+7 %) deutlicher über dem Vergleichswert aus den Vorjahren lagen als noch im Februar. Eine Erklärung könnten die in dieser Zeit immer noch in größerer Zahl aufgetretenen COVID-19-Todesfälle sein. Für den Juni und Juli ergaben sich Werte von +8 % und +11 %. Zwischen Mitte Juni und Anfang August zeigten sich dabei in allen Wochen Ergebnisse über den Vergleichswerten. Zeitgleich stiegen zum einen die COVID-19 Sterbefälle wieder an, zum anderen wurden immer wieder sehr hohe Temperaturen verzeichnet. Besonders erhöht waren die Sterbefallzahlen im Sommer 2022 dabei in Kalenderwoche 29 vom 18. bis 24. Juli mit +24 %. Dass im Zuge von Hitzewellen die Sterbefallzahlen ansteigen ist ein bekannter Effekt, der auch in den Vorjahren beobachtet wurde.“ (Statistisches Bundesamt, 22.08.2022).
Eine gerade in der Fachzeitschrift Circulation veröffentlichte selbstkontrollierte Fallserienstudie mit Menschen im Alter von > 13 Jahren, die zwischen dem 01.12.2020 und dem 15.12.2021 in England gegen COVID-19 geimpft wurden, untersuchte den Zusammenhang zwischen Impfung und Myokarditis, stratifiziert nach Alter und Geschlecht. Das Inzidenzratenverhältnis und die übermäßige Anzahl von Krankenhauseinweisungen oder Todesfällen durch Myokarditis pro Million Menschen wurden für die 1 bis 28 Tage nach aufeinanderfolgenden Dosen von Adenovirus- (ChAdOx1) oder mRNA-basierten (BNT162b2, mRNA-1273) Impfstoffen oder nach einem positiven SARS-CoV-2-Test geschätzt. Das Risiko einer Myokarditis war in den 1 bis 28 Tagen nach einer ersten Dosis von ChAdOx1 und einer ersten, zweiten und Auffrischungsdosis von BNT162b2, war aber niedriger als die Risiken nach einem positiven SARS-CoV-2-Test vor oder nach der Impfung. Das Risiko einer Myokarditis war 1 bis 28 Tage nach einer zweiten Dosis von mRNA-1273 höher und blieb nach einer Auffrischungsdosis bestehen. Die Assoziationen waren bei Männern unter 40 Jahren für alle Impfstoffe stärker. Bei Männern unter 40 Jahren war die Anzahl der übermäßigen Myokarditis-Ereignisse pro Million Menschen nach einer zweiten Dosis mRNA-1273 höher als nach einem positiven SARS-CoV-2-Test. Bei Frauen unter 40 Jahren war die Anzahl der überschüssigen Ereignisse pro Million nach einer zweiten Dosis mRNA-1273 und einem positiven Test ähnlich. (M. Patone: “Risk of Myocarditis After Sequential Doses of COVID-19 Vaccine and SARS-CoV-2 Infection by Age and Sex”, Circulation, 22.08.2022). Auch hier zeigt sich wiederum die Wichtigkeit der richtigen Indikationsstellung für die Impfung. Die Risikogruppe, daher auch der Name, hat ein höheres Myokarditisrisiko nach einer SARS-CoV-2-Infektion, wohingegen das Risiko einer Myokarditis nach der Impfung jedoch bei jüngeren Männern höher ist, insbesondere nach einer zweiten Dosis der mRNA-Impfung.
Eine Bestätigung dieser Daten bei jüngeren Personen gibt es auch in dieser kleinen Studie, welche sich auf die kardiovaskuläre Manifestation, insbesondere Myokarditis- und Perikarditis-Ereignisse, nach BNT162b2 mRNA COVID-19-Impfstoffinjektion (BioNTech) bei thailändischen Jugendlichen konzentriert. Diese prospektive Kohortenstudie umfasste Schüler im Alter von 13 bis 18 Jahren aus zwei Schulen, die die zweite Dosis des BNT162b2 mRNA COVID-19-Impfstoffs erhielten. Es wurden 314 Teilnehmer eingeschrieben; Von diesen gingen 13 Teilnehmer durch Follow-up verloren, so dass 301 Teilnehmer für die Analyse übrigblieben. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die kardiovaskuläre Manifestation bei Jugendlichen nach der BNT162b2 mRNA COVID-19-Impfung Tachykardie, Herzklopfen und Myoperikarditis umfasste. Das klinische Erscheinungsbild der Myoperikarditis nach der Impfung war in der Regel mild und vorübergehend, wobei sich alle Fälle innerhalb von 14 Tagen vollständig erholten. Daher sollten Jugendliche, die mRNA-Impfstoffe erhalten, auf kardiovaskuläre Nebenwirkungen überwacht werden. (S. Mansanguan: “Cardiovascular Effects of the BNT162b2 mRNA COVID-19 Vaccine in Adolescents”, Tropical Medicine and Infectious Disease, 08.08.2022).
Bei einer großen Metastudie aus Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden wurden vier Kohortenstudien nach einem gemeinsamen Protokoll durchgeführt, und die Ergebnisse wurden mittels Metaanalyse kombiniert. Teilnehmer waren 23 122 522 Einwohner im Alter von 12 Jahren oder älter. Sie wurden vom 27.12.2020 bis zum Ende der Studie (05.10.2021) nachverfolgt. Die Ergebnisse dieser großen Kohortenstudie zeigten, dass sowohl die erste als auch die zweite Dosis von mRNA-Impfstoffen mit einem erhöhten Risiko für Myokarditis und Perikarditis verbunden waren. Bei Personen, die 2 Dosen desselben Impfstoffs erhielten, war das Risiko einer Myokarditis bei jungen Männern (im Alter von 16-24 Jahren) nach der zweiten Dosis am höchsten. (Ø. Karlstad: “SARS-CoV-2 Vaccination and Myocarditis in a Nordic Cohort Study of 23 Million Residents”, JAMA Cardiology, 20.04.2022).
Als mögliche Erklärung, dass eine durch die Impf-mRNA ausgelöste vermehrte Katecholaminproduktion bei jungen Männern für das Risiko einer Myocarditis nach mRNA-Impfung verantwortlich ist, gibt die folgende Studie. Die Begründung und die Daten, die die Hypothese stützten, waren wie folgt: SARS-CoV-2 mRNA-Impfstoff-induzierte Myokarditis betraf hauptsächlich junge Männer, während das Risiko nach einer COVID-19-Infektion nicht beobachtet wurde. Unabhängige Autopsien oder Biopsien von Patienten, die eine Post-SARS-CoV-2-mRNA-Impfstoff-Myokarditis in verschiedenen geografischen Regionen aufwiesen ermöglichten die Schlussfolgerung, dass ein primärer hyperkatecholaminerger Zustand der Hauptauslöser dieser Ereignisse war. SARS-CoV-2 mRNA wurde nachgewiesen und SARS-CoV-2 Spike-Protein wurde in den chromaffinen Zellen des Nebennierenmark produziert, welche die für die Katecholaminproduktion verantwortlich sind. Das Dihydroxyphenylalanin-Decarboxylase-Enzym, das Dopamin in Noradrenalin umwandelt, wurde in Gegenwart von SARS-CoV-2-mRNA überexprimiert, was zu einer erhöhten Noradrenalinaktivität führte. Die Katecholaminreaktionen waren bei jungen Erwachsenen und Männern physiologisch höher als in anderen Bevölkerungsgruppen. Katecholaminreaktionen und Basis-Katecholaminproduktion sind bei männlichen Athleten höher als bei Nicht-Athleten und die Reaktionen von Katecholamin auf Stress und seine Empfindlichkeit ist in Gegenwart von Androgenen verstärkt. Die Katecholaminproduktion bei jungen männlichen Athleten waren bereits zu Studienbeginn hoch, waren nach der Impfung höher und höher als bei nicht geimpften Athleten. Die epidemiologischen, autopsie-, molekularen und physiologischen Befunde deuten einstimmig und stark darauf hin, dass ein hyperkatecholaminerger Zustand der kritische Auslöser der seltenen Fälle von Myokarditis aufgrund von Komponenten aus SARS-CoV-2 ist, was möglicherweise plötzliche Todesfälle bei männlichen Spitzensportlern erhöht. (F.A. Cadegiani: “Catecholamines Are the Key Trigger of COVID-19 mRNA Vaccine-Induced Myocarditis: A Compelling Hypothesis Supported by Epidemiological, Anatomopathological, Molecular, and Physiological Findings”, Cureus, 11.08.2022).
Zum Schluss mal wieder eine Stilblüte unseres Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Bei der Vorstellung des neuen Infektionsschutzgesetzes am 24.08.2022 sagte er: “Bei Geimpften ist es so, dass man oft schon Symptome hat, bevor man überhaupt ansteckend ist, weil die Impfung führt dazu, dass sozusagen der Körper sehr schnell reagiert, noch wenig Viruslast und dann erst kommen die Viren und dann steigt die Viruslast. Das ist übrigens auch einer der Gründe weshalb quasi die Impfungen die Pandemie begrenzen, weil sehr häufig sind die Leute schon mit Symptomen unterwegs und bleiben dann auch zu Hause noch bevor sie wirklich ansteckend sind, weil bei demjenigen der geimpft ist die Symptome oft beginnen bevor die Viruslast sehr hoch ist. Das ist bei Ungeimpften ganz anders. Bei Ungeimpften ist zuerst die Viruslast sehr hoch und dann kommen die Symptome.“ Die Quellen für diese Aussage bleibt er allerdings schuldig. Es gibt keine Studienlage, welche solch eine Aussage begründen! Diese Aussage von Herrn Lauterbach wurde auch von führenden Fachleuten kommentiert, wie z.B. von dem Epidemiologen Prof. Klaus Stöhr auf Twitter am 25.08.2022: „Hier hat man bestenfalls wohl einiges durcheinander gebracht“. Der Medizinstatistiker Gerd Antes schrieb dazu ebenfalls auf Twitter am 25.08.2022: „Wie immer evidenzfrei“, und: „Wie ist die Steigerung von fassungslos?“. Einen Ansatz von Faktencheck gab es dazu im „Focus“ am 25.08.2022. Von den sonstigen „Faktenchecker“, welche sonst so bemüht sind kritische Meinungen zu widerlegen, hört man bei solchen Aussagen leider nichts. Und nochmals meine Frage inwieweit solche fahrlässigen Aussagen von einem amtierenden Gesundheitsminister überhaupt vertretbar sind und nicht nur die Person, sondern auch das Amt beschädigen.
26.08.2022
Paxlovid ist ein neues orales antivirales Medikament, das von Pfizer zur Anwendung gegen COVID-19 hergestellt wird und an 5 aufeinanderfolgenden Tagen verabreicht wird. Paxlovid wird angewendet zur Behandlung von COVID-19 bei Erwachsenen, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren COVID-19-Verlauf zu entwickeln. (Pfizer, Paxlovid™ 150 mg + 100 mg Filmtabletten, Fachinformation, Stand: Juli 2022). Paxlovid besteht aus Nirmatrelvir, einem neuartigen SARS-CoV-2-Hauptproteaseinhibitor, der auf 3CLpro von SARS-CoV-2 abzielt, sowie Ritonavir. Ritonavir ist ein Inhibitor von Cytochrom P450 3A4 zur Senkung des Nirmatrelvir-Metabolismus und zur Erhöhung seines Serumspiegels. (J. Hammond: “EPIC-HR Investigators. Oral nirmatrelvir for high-risk, nonhospitalized adults with Covid-19”, New England Journal of Medicine, 14.04.2022; US Food and Drug Administration. Fact sheet for healthcare providers: emergency authorization for Paxlovid. 30.04.2022).
Am 22. Dezember 2021 erteilte die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) die Emergency Use Authorization (EUA, Notfallzulassung) für das nicht zugelassene Produkt Paxlovid zur Behandlung von leichtem bis mittelschwerem COVID-19 bei Erwachsenen und pädiatrischen Patienten (≥12 Jahre mit einem Gewicht von mindestens 40 kg) mit erhöhtem Risiko für eine Progression zu schwerem COVID-19 (US Food and Drug Administration. Emergency use authorization 105. 2021, 30.04.2022). Die Daten zur Unterstützung der EUA basierten auf der Zwischenanalyse von 1039 mit Paxlovid behandelten Patienten und 1046 Kontrollpatienten, die Placebo erhielten, in der Studie Evaluation of Protease Inhibition for Covid-19 in High-Risk Patients (EPIC-HR) (NCT04960202). EPIC-HR war eine randomisierte, doppelblinde, placebokontrollierte Phase-2/3-Studie an nicht hospitalisierten symptomatischen erwachsenen Patienten mit einer ersten im Labor bestätigten Diagnose einer SARS-CoV-2-Infektion und mindestens 1 Risikofaktor für das Fortschreiten zu einer schweren Erkrankung. Die Zwischenanalyse zeigte ein reduziertes Risiko eines Krankenhausaufenthalts aufgrund von COVID-19 und eine reduzierte Mortalität in einem 28-tägigen Follow-up um 88% in der Paxlovid-Gruppe im Vergleich zur Placebo-Gruppe (Pfizer Inc. Pfizer announces additional phase 2/3 study results confirming robust efficacy of novel COVID-19 oral antiviral treatment candidate in reducing risk of hospitalization or death. 30.04.2022; E. Mahase: “Covid-19: Pfizer's Paxlovid is 89% effective in patients at risk of serious illness, company reports”, The British Medical Journal, 08.11.2021 ). Es sei darauf hingewiesen, dass die EPIC-HR-Studie in der Zeit vor BA.1 (Omicron) durchgeführt wurde. Somit ist die Verallgemeinerbarkeit der Ergebnisse auf eine Infektion mit der Omicron-Variante begrenzt. Eine aktuelle Studie welche sich mit der Wirkung bei der Omicron-Variante beschäftigte kam ebenfalls zu einer guten Wirksamkeit. Allerdings war die Risikoreduktion hier bei 46% (vs 88% in der EPIC-HR-Studie). Insgesamt wurden 180 351 geeignete Patienten in die Studie eingeschlossen. Von diesen wurden nur 4737 (2,6 %) mit Paxlovid behandelt und 135 482 (75,1 %) hatten einen ausreichenden COVID-19-Impfstatus. Paxlovid scheint bei älteren Patienten, immunsupprimierten Patienten und Patienten mit zugrunde liegenden neurologischen oder kardiovaskulären Erkrankungen wirksamer zu sein (Interaktion P < 0,5 für alle). Es wurde keine signifikante Wechselwirkung zwischen der Behandlung mit Paxlovid und dem COVID-19-Impfstatus festgestellt. (R. Najjar-Debbiny: „Effectiveness of Paxlovid in Reducing Severe COVID-19 and Mortality in High Risk Patients”, Clinical Infectious Diseases, 02.06.2022).
Der Cytochrom P450 3A4 (CYP 3A4)-Inhibitor Ritonavir als Bestandteil von Paxlovid ist nicht unbedenklich. CYP 3A4 ist ein Isoenzym der Cytochrom P450-Superfamilie. Es ist im menschlichen Körper einer der zentralen Bestandteile des Abbaus von Medikamenten. CYP 3A4 kommt vor allem in der Leber vor. Es hat die meisten Substrate aller Cytochrome. Es ist das am meisten gebildete Cytochrom P450 und verstoffwechselt etwa die Hälfte aller Arzneistoffe. (F.P. Guengerich: “Cytochrome P-450 3A4: regulation and role in drug metabolism”, Annual review of pharmacology and toxicology, 04/1999).
Unter anderem werden folgende Stoffe über CYP 3A4 verstoffwechselt:
Calciumkanalblocker: Amlodipin, Diltiazem, Felodipin, Nifedipin, Verapamil
Statine: Atorvastatin, Lovastatin, Simvastatin
SSRIs: Citalopram, Escitalopram, Fluoxetin, Norfluoxetin, Sertralin
Neuroleptika: Aripiprazol, Haloperidol, Risperidon, Ziprasidon
trizyklische Antidepressiva: Amitriptylin, Clomipramin, Imipramin
Immunsuppressiva: Tacrolimus, Ciclosporin, Sirolimus
Benzodiazepine: Alprazolam, Clonazepam, Flunitrazepam, Midazolam, Triazolam,
Pimozid
Opioide: Alfentanil, Codein, Fentanyl, Methadon, Tilidin
Makrolide: Clarithromycin, Erythromycin, Telithromycin
Chemotherapeutika: Cyclophosphamid, Erlotinib, Gefitinib, Doxorubicin, Etoposid, Vindesin, Vinblastin, Tamoxifen
Antimykotika: Clotrimazol, Ketoconazol, Itraconazol
Anthelmintika: Praziquantel
PDE-5-Hemmer: Sildenafil, Tadalafil
Tyrosinkinasehemmer: Ponatinib, Gefitinib u.a.
Sonstige: Buspiron, Venlafaxin, Amiodaron, Ivabradin
Durch die eingangs beschriebene Wirkweise des Paxlovid durch Hemmung von CYP 3A4 werden die oben genannten Medikamente nicht mehr adäquat abgebaut und es kann zu einem Anstieg der Serumkonzentration kommen mit Wirkänderung, bis hin zu Vergiftungserscheinungen.
Daher werden diese Medikamente auch als Kontraindikation für die Therapie mit Paxlovid in der Fachinformation von Pfizer genannt. Dort werden auch die häufigsten Nebenwirkungen, die während der Behandlung mit Paxlovid auftraten mit Geschmacksstörungen (5,6 %), Diarrhoe (3,1 %), Kopfschmerzen (1,4 %) und Erbrechen (1,1 %) genannt. (Pfizer, Paxlovid 150 mg + 100 mg Filmtabletten, Fachinformation, Stand Juli 2022). Trotz der gezeigten Wirksamkeit von Paxlovid sollte daher beachtet werden, dass Paxlovid bei mehreren Erkrankungen nicht empfohlen wird und aufgrund der Ritonavir-Komponente die komplexe Wechselwirkungen zwischen den oben aufgeführten Medikamenten aufweist. Daher sollten Ärzte die begleitenden Medikamente des Patienten sorgfältig überprüfen und mögliche Wechselwirkungen zwischen Medikamenten und Medikamenten bewerten. Dies kann die Anwendung von Paxlovid bei Risikopatienten einschränken.
Nun kündigte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) an, dass Ärzte künftig unkompliziert das
COVID-19-Medikament Paxlovid verschreiben und direkt abgeben dürfen. Damit soll ein schnellerer und häufigerer Einsatz des Präparats sichergestellt werden! Ein erster Entwurf für die „Vierte
Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“ liegt nun vor. Konkret sollen Ärzte damit für die Bevorratung und Abgabe des vom Bund beschafften antiviralen
COVID-19-Arzneimittel Paxlovid befähigt und auch vergütet werden. Pro abgegebener Packung soll es künftig 15 Euro geben. Dieser Vergütungsanspruch besteht für Ärzte, die an der vertragsärztlichen
hausärztlichen Versorgung teilnehmen sowie für hausärztlich tätige Mediziner, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Auch zugelassene vollstationäre Pflegeeinrichtungen sollen
künftig die antiviralen Covid-19-Medikamente auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung direkt abgeben können. Die abgebenden Apotheken erhalten ebenfalls 15 Euro als Vergütung je abgegebener
Packung. (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit, „Vierte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, 01.08.2022). Die Indikation für Paxlovid ist klar definiert und die Kontraindikationen sind vielfältig. Hier wird ein finanzieller Anreiz für die vermehrte Verordnung dieses Medikaments
gegeben. Wenn der Arzt von einem Pharmaunternehmen Geld bekommt für die Verordnung von einem Medikament, so wird die zurecht als Bestechung gewertet und entsprechend bestraft.
Weiterhin muss auch immer die aktuelle Situation beachtet werden. Allgemeinhin bekannt ist, dass Omicron niedrigere Raten schwerer Fälle verursacht. Hierzu wurden vom 22. Oktober bis 9. Dezember 2021 in Gauteng Proben von 7010 Teilnehmern, von denen 1319 (18,8%) einen Covid-19-Impfstoff erhalten hatten untersucht. Die Seroprävalenz von SARS-CoV-2 IgG reichte von 56,2% (95%-KI, 52,6-59,7) bei Kindern unter 12 Jahren bis zu 79,7% (95%-KI, 77,6-81,5) bei Erwachsenen über 50 Jahren. Geimpfte Teilnehmer waren häufiger seropositiv auf SARS-CoV-2 als ungeimpfte Teilnehmer (93,1% vs. 68,4%). Epidemiologische Daten zeigten, dass die Inzidenz von SARS-CoV-2-Infektionen während der vierten Welle zunahm und anschließend schneller abnahm als während der drei vorherigen Wellen. Die Inzidenz von Infektionen war von den Inzidenzen von Krankenhausaufenthalten, registrierten Todesfällen und übermäßigem Tod während der vierten Welle entkoppelt, verglichen mit den Anteilen, die während früherer Wellen beobachtet wurden. (SA. Madhi: „Population immunity and Covid-19 severity with Omicron variant in South Africa”, The New England Journal of Medicine, 07.04.2022). Hier wird der auch von mir beobachtete Effekt beschrieben, dass die geimpften Patienten den größten Anteil der Covid-19-Infektionen ausmachen.
Zum Schluss noch Geschichten von dem Narrenschiff. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist auf Twitter ja sehr aktiv und mitteilsam. So twitterte er: „Bin leider trotz großer Vorsicht an Corona erkrankt. Trotz 4. Impfung. Die Symptome sind noch leicht. Zur Vermeidung von Komplikationen nehme ich Paxlovid. Für die vielen guten Wünsche bedanke ich mich bei allen. Hass und Niedertracht, kommt auch vor, werden ignoriert.“. In einen Tweet ein paar Tage drauf am 09.08.2022 schrieb er: „Die letzten 4 Tage. Langsam geht es aufwärts. Trotz 4 Impfungen und Paxlovid hatte ich stärkere Symptome als erwartet. Danke für die guten Wünsche. Hoffe, die Genesung ist bald komplett.“ Am gleichen Tag, den 09.08.2022, sagte er der ARD zu der Frage, ob er wieder negativ sei: „Ganz fit bin ich noch nicht. Ich bin zwar wieder negativ, auch der PCR-Test liegt weit über 30, so dass ich also nicht mehr als ansteckend gelte.“ Damit erfüllte Lauterbach zwar die strengen Isolationsregeln des RKI auch für das Gesundheitswesen. Hier heißt es: „Zur Wiederaufnahme der Tätigkeit sind ein negatives PCR-Resultat oder ein positives Testresultat mit einem Ct-Wert >30 zulässig.“ Allerdings ist in Berlin eine andere Corona-Verordnung gültig in der es heißt: „Wenn Sie die Isolation bereits vor Ablauf von 10 Tagen beenden möchten, müssen Sie für mindestens 48 Stunden ohne Krankheitszeichen geblieben sein.“ Ausnahmen gibt es in der Verordnung nicht, auch nicht bei negativem PCR-Test. Entscheidend sind in Berlin die möglichen Krankheitssymptome von Covid-19. Am Tag drauf nachdem er via Twitter und im Interview noch seine Symptome bestätigte, besuchte er das Kabinett und beendete somit die Isolation. Auf diese Diskrepanz wurde das Bundesgesundheitsministerium von dem Nachrichtenportal Welt angefragt und dieses antwortete: „Der Minister war 48 Stunden symptomfrei, bevor er am Mittwoch das Kabinett besucht hat.“ Bei der Bundespressekonferenz am 11.08.2022 erklärte Herr Lauterbach, dass seine vierte Impfung im April erfolgt sei. Im Laufe der Pressekonferenz hielt er seinen digitalen Impfpass in die Kamera. Der darauf abgebildete QR-Code konnte so ausgelesen werden. In seinem Impfzertifikat stehen allerdings nur 3 Covid-19-Impfungen und die letzte Impfung war im November 2021. Das Bundesgesundheitsministerium erklärt diese Diskrepanz, dass die vierte Impfung beim Bundesgesundheitsminister zwar erfolgt sei aber nicht in den digitalen Impfausweis eingetragen wurde. Also der Minister, welcher durch die von ihm maßgeblich mitentwickelten Herbst-Maßnahmen einen großen Wert auf das Impfzertifikat legt, vergisst seine vierte Impfung in die Selbige eintragen zu lassen. Einen Kommentar verkneife ich mir.
15.08.2022
Nachtrag:
Aus einer Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit auf eine parlamentarische Anfrage des CSU-Politikers Stephan Pilsinger geht hervor, dass die von der Bundesregierung bestellten 1 Million Packungen Paxlovid inzwischen 460 000 Packungen an den Großhandel ausgeliefert wurden. Davon erreichen 280 000 Packungen im Februar 2023 das Verfallsdatum! Es wird geschätzt, dass bisher nur ca. 30 000 Päckchen rezeptiert wurden. (Redaktionsnetzwerkt Deutschland). Dem Großteil der restlichen Packungen wird ein ähnliches Schicksal drohen. Liegt vielleicht hier auch ein Grund, dass dieses Medikament durch eine Prämie für den Verordner einen größeren Einsatz bekommen soll? Wer verantwortet diese unglaubliche Steuerverschwendung im Gesundheitswesen wo es anderswo an jedem Ecken fehlt! Es würde mich nicht wundern wenn der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach als Mitarbeiter des Jahres von Pfizer / Biontech gekürt würde! (Achtung: Der letzte Satz ist Satire! Für alle die es falsch verstehen wollen.)
17.08.2022
Die Bundesregierung hat am 03.08.2022 die neuen Coronaregeln für diesen Herbst verabschiedet welche vom 01.10.2022 bis 07.04.2023 gelten. Vorneweg möchte ich auf ein paar gezielte Themen aus der Evaluation der Rechtsgrundlagen und Maßnahmen der Pandemiepolitik vom Bericht des Sachverständigenausschusses nach § 5 Abs. 9 IFSG vom 30.06.2022 eingehen, welcher ja die Grundlage für die neuen Coronaregeln darstellt. Auch wenn manche Politiker ihr Bauchgefühl über wissenschaftliche Evaluation stellen: „Wir wissen, welche Maßnahmen konkret hilfreich sind. Auf ein Gutachten zu warten, damit man erst mal nichts tun muss, halte ich in der Bekämpfung einer Pandemie nicht für besonders verantwortlich.“ (Katrin Göring-Eckardt, Bundestagsvizepräsidentin, Grüne, 30.06.2022). Kann man Politik mit Bauchgefühl machen? Der Sachverständigenausschuss schreibt über die Evaluation des Maskentragens: „Neben der allgemeinen und im Labor bestätigten Wirksamkeit von Masken ist nicht abschließend geklärt, wie groß der Schutzeffekt von Masken in der täglichen Praxis ist, denn randomisierte, klinische Studien zur Wirksamkeit von Masken fehlen. Es ist zu beachten, dass das Tragen von Masken auch einen psychologischen Effekt hat, da durch Masken im Alltag allgegenwärtig auf die potentielle Gefahr des Virus hingewiesen wird. Die Maske ist daher zum immer sichtbaren Symbol der Infektionsprophylaxe geworden und stiftete damit Vigilanz bei den Menschen. Die daraus resultierenden Effekte können nicht gemessen werden. Vorliegende Studien beziehen sich auf Selbstauskünfte. … Alle genannten Studien – sowohl jene, die eine Effektivität der Maskenpflicht in der Schule belegen, als auch jene, die den Nutzen dieser in Frage stellen, sind rein deskriptiv und erreichen nicht den Evidenzgrad, der nötig wäre, um eine abschließende Aussage zu diesem Sachverhalt treffen zu können. … Geht es darum, die Maskenpflicht zu beurteilen, sind folgende Überlegungen wichtig:
1. Grundsätzlich ist zu bedenken, dass der Effekt einer Maske oder einer Maskenpflicht eine Prävalenz-Abhängigkeit hat. Dies bedeutet, dass unter Hochprävalenzbedingungen Masken die größte Wirksamkeit entfalten, wohingegen unter Niedrigprävalenzbedingungen die Wirkung nur noch minimal ist und ihr potentiell negative Effekte gegenüberstehen. Es gilt also, neben der absoluten auch die relative Risikoreduktion differenziert für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen (zum Beispiel Kinder) mit zu bedenken.
2. Die Übertragung des Coronavirus SARS-CoV-2 im Innenbereich ist ungleich stärker als im Außenbereich. Aus diesem Grund liegt es nahe, dass das Tragen einer Maske seine Wirksamkeit insbesondere in Innenräumen entfaltet. Eine Anordnung der Maskenpflicht im gelüfteten Außenbereich hat aufgrund der derzeitigen Datenlage wahrscheinlich nur einen geringen direkten Effekt auf das Infektionsgeschehen. Sollte eine Maskenpflicht im weiteren Verlauf dieser Pandemie oder bei zukünftigen Pandemien wieder in Erwägung gezogen werden, sollte diese auf Innenräume und Orte mit einem höheren Infektionsrisiko beschränkt bleiben.
3. Frühe Daten aus der Pandemie deuten darauf hin, dass rund 70 Prozent der Infektionen im privaten Umfeld stattfinden, aber nicht im Einzelhandel oder an ähnlichen Orten. Im Privaten gab es keine Maskenpflicht, so dass, auch wenn Masken eine biologische Wirksamkeit haben, nicht beurteilt werden kann, wie stark der Effekt letztendlich war. Zukünftig sollte daher auf die Gefahr der Übertragungen im Privaten, insbesondere bei Isolierung und Quarantäne, hingewiesen werden.
4. Öffentliche Stellen können nicht ständig kontrollieren, ob die Menschen Masken konsequent und richtig tragen. Gerade in geschlossenen engen Räumen, wie Toiletten oder Fahrstühlen, werden häufig Masken kurzzeitig abgenommen. Die potentiell infektiöse Wirkung von Aerosolen, die sich dadurch noch in den Innenräumen befinden, kann nicht bestimmt werden, ein Restrisiko bleibt. Sollte erneut eine Maskenpflicht eingeführt werden, so muss die Wichtigkeit des richtigen und konsequenten Tragens von Masken deshalb besser und wiederholt erläutert werden.
5. Das Tragen von Masken bei Kindern, insbesondere im Schulsetting, stellt ein eigenes hochkomplexes Themenfeld dar. So spielt die altersabhängige Wahrscheinlichkeit von Infektionen und Infektiosität eine Rolle, aber auch der Einsatz weiterer Maßnahmen in und außerhalb der Schulen sowie das soziale Milieu. Auch hier liegen keine randomisierten Studien vor, die einen Effekt eindeutig belegen oder widerlegen. Der Effekt von Masken und Maskenpflicht bei Kindern und in Schulen kann daher nicht abschließend beurteilt werden. Eine Normierung für Kindermasken wird dringend empfohlen.“
Bezüglich der Unterscheidung zwischen Geimpft und Ungeimpft beim Zutritt zu bestimmten Einrichtungen heißt es: „Zu berücksichtigen ist, dass 2G/3G allein bezüglich der Wirksamkeit kaum evaluiert werden kann, da diese Maßnahme nicht isoliert, sondern in der Regel – wenn auch in unterschiedlicher Intensität – in Kombination mit Masken und Abstand genutzt wurde. Aufgrund der defizitären Datenlage zur Wirksamkeit der 2G/3G-Regeln hinsichtlich der Reduktion der Infektionszahlen und der Hospitalisierungsrate kann keine klare wissenschaftliche Aussage zur Wirksamkeit – vor allem über den Zeitraum von 3 Monaten hinaus – getroffen werden. Der Effekt ist in der Phase nach der Boosterimpfung und der Genesung hoch. Bei der aktuellen Impfung zusammen mit der Omikron-Variante ist der Effekt nach drei Monaten nicht mehr vorhanden. In Anbetracht der leichten Übertragbarkeit von SARS-CoV-2 mit der Omikron-Variante bei Geimpften ist bei der gegenwärtigen Charakteristik der Impfstoffe in der Phase des Containments bei einem hohen Infektionsgeschehen eine Testung unabhängig vom Impfstatus als Zugangsbedingung für Veranstaltungen, Einzelhandel etc. zu empfehlen.“
Ganz interessant auch das Fazit unter dem Punkt 7.2.2.3.: „Die mit § 5 Abs. 2 IfSG vorgenommene Verlagerung wesentlicher Entscheidungsbefugnisse auf eine gesetzlich nicht nur nicht angeleitete, sondern zur Veränderung einer Vielzahl gesetzlicher Regelungen ermächtigte Exekutive wird im rechtswissenschaftlichen Schrifttum de constitutione lata zu Recht ganz überwiegend für verfassungswidrig gehalten.“ (Evaluation der Rechtsgrundlagen und Maßnahmen der Pandemiepolitik, Bericht des Sachverständigenausschusses nach § 5 Abs. 9 IFSG, 30.06.2022).
Die wesentliche Aussage dieses Gutachtens ist also, dass die Daten für eine abschließende Bewertung zu gering sind. Die Experten sagen, dass bei den Maßnahmen, wo eine hohe Evidenz vorliegen müsste, keine vorliegt! Dass nach über zweieinhalb Jahren Pandemie die Bundesregierung immer noch keine ausreichenden Daten hat, um die Maßnahmen zu bewerten ist eine deutliche Kritik an der Datenerhebung der Bundesregierung. Insbesondere das Fehlen von Paneldaten in Deutschland verhindert eine richtige Bewertung der Maßnahmen. So heißt es in dem Gutachten des Sachverständigenausschuss unter anderem: „Um die Effektivität des Pandemiemanagements in Deutschland genau beurteilen zu können, bräuchte es repräsentative Zufallsstichproben, Sentinelstichproben, aussagekräftige Statistiken zur Krankenhausbelegung und ähnliches. Methodisch müsste man systematisch mit Kontrollgruppen und Kontrollzeitpunkten arbeiten. Da diese nicht vorliegen, werden Aussagen über die Wirksamkeit von Maßnahmen, die über bloße Deskription oder Modellierung hinausgehen, erschwert.“
Als kurzen Einschub noch ein Beispiel für die Datenrecherche des Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Er twitterte am 31.07.2022: „Für alle, die noch immer im Unklaren sind, ob Masken gegen COVID schützen: Hier eine neue amerikanische Mega-Studie, die über 1.700 Studien auswertet. Der Nutzen der Masken ist sehr groß, unumstritten und gilt für viele Bereiche.“ Er verlinkte die Studie auf die er sich bezieht. Wenn man diese Studie liest erkennt man, dass von den 1732 Studien nur ganze 13 Studien Daten zur endgültigen Analyse lieferten. Die Studien beruhen auf 243 (!) Personen und wurden zwischen März und August 2020 veröffentlicht. Eine Studie ist aus dem Jahr 2004, eine weitere Studie hatte militärische Gasmasken und Luftröhrenschnitt als Thema und beinhaltet 11 Passagiere und 20 Teilnehmer (?) in einem Charterflug. (B. Alisahn: "The Efficacy of Facemasks in the Prevention of COVID-19: A Systematic Review”, medRxiv, 31.07.2022, preprint!). Es scheint, dass er diese “Meta-Studie”, welche er als “Mega-Studie“ bezeichnet, nicht gelesen hat, denn sonst hätte er erkannt, dass es sich hier nicht um eine ernstzunehmende Studie handelt. Als jemand in seiner Position ist so etwas mehr als grob fahrlässig!
Doch nun zu den von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen für den kommenden Herbst:
Man erkennt, dass der Schwerpunkt auf das Tragen von Masken und Impfen liegt. Bei einer konkreten Gefahr für das Gesundheitssystem werden Maßnahmen aktiviert, welche laut Sachverständigenrat nicht sinnvoll sind. Neben der von mir schon sehr umfangreich zitierten Studienlage bezüglich den Masken hier kurz noch ein weitere interessante Studie welche die Daten aus Kansas, USA verwendete. Eine Parallelisierungsanalyse, die auf Daten auf Bezirksebene basierte, zeigte, dass Bezirke von Kansas mit Maskenpflicht signifikant höhere Todesfallraten aufwiesen als Landkreise ohne Maskenpflicht, mit einem Risikoverhältnis von 1,85 (95% KI: 1,51-2,10) für COVID-19-bedingte Todesfälle. Selbst nach Bereinigung um die Anzahl der "geschützten Personen", also der Anzahl der Personen, die in der maskenpflichtigen Gruppe im Vergleich zur No-Mask-Gruppe nicht infiziert waren, blieb die Risikoquote mit 1,52 signifikant hoch (95% KI: 1,24–1,72). Durch die Analyse der Übersterblichkeit in Kansas stellt diese Studie fest, dass über 95% dieses Effekts ausschließlich auf COVID-19 zurückzuführen sind. Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Verwendung von Masken eine noch unbekannte Bedrohung für den Benutzer darstellen könnte, anstatt ihn zu schützen, was Maskenpflicht zu einem umstrittenen epidemiologischen Eingriff macht. Die Ursache dieses Trends wird mit der Theorie des "Foegen-Effekts" erklärt: Das heißt, eine tiefe Wiederinhalation von hyperkondensierten Tröpfchen oder reinen Virionen, die in Gesichtsmasken als Tröpfchen gefangen werden, kann die Prognose verschlechtern und mit langfristigen Auswirkungen einer COVID-19-Infektion in Verbindung gebracht werden. Während der "Foegen-Effekt" in vivo in einem Tiermodell nachgewiesen wird, sind weitere Forschungen erforderlich, um ihn vollständig zu verstehen. (Z. Fögen:“ The Foegen effect: A mechanism by which facemasks contribute to the COVID-19 case fatality rate”, Medicine, 18.02.2022).
Der nur sehr kurzen Wirksamkeit der Impfung wird bei den Herbstregeln insofern Rechnung getragen, dass eine indirekte Empfehlung sich alle 3 Monate impfen lassen zu müssen, damit man eine Masken- und Testpflichtbefreiung erhält, festgelegt wurde. Allerdings wird hier nicht das allgemeine Nutzen-Risiko-Verhältnis berücksichtigt. Am 26.02.2022 schrieb ich in meinem Beitrag über den Brief von der BKK Pro Vita an das Paul-Ehrlich-Institut worin von einer deutlichen Untererfassung der Impfnebenwirkungen gesprochen wurde. Der damalige Vorstandsvorsitzende der BKK Pro Vita Andreas Schöfbeck wurde deswegen fristlos entlassen, noch bevor es zu dem Gespräch mit dem Paul-Ehrlich-Institut kam. Am 20.07.2022 antwortete die Techniker Krankenkasse auf eine vom 27.02.2022 gestellte Anfrage auf Erfassung codierter Impfnebenwirkungen, dass es im Jahr 2021 zu genau 437.593 Fällen gekommen ist in denen TK-Versicherte wegen einer Impfkomplikationen einen Arzt aufgesucht haben. In den Jahren 2019 und 2020 kam es zusammen nur zu 28.821 solcher Arztbesuchen. Auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet ergibt sich für das Jahr 2021 eine Gesamtsumme von ca. 3,3 Millionen Patienten, welche wegen Impfnebenwirkung den Arzt aufsuchen mussten. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung veröffentlichte am 16.06.2022 entsprechende Daten:
Und immer müssen wir uns neu vergegenwärtigen vor was wir uns eigentlich schützen müssen. Nahezu alle Länder haben gelernt, dass das Virus bleiben wird, aber keine Bedrohung mehr darstellt. In Österreich fällt am 1. August die Isolationspflicht für positiv Getestete. In Frankreich stimmte der Senat für eine Aufhebung sämtlicher Corona-Maßnahmen ab 1. August. Aber hier kommt es teilweise dann zu skurrilen Bestimmungen wie z.B. in Baden-Württemberg. Denn da wurde die Regelungen zum Tätigkeitsverbot bei asymptomatischem positiv getestetem medizinischem Personal angepasst. Im Einzelfall dürfen positiv auf das Coronavirus getestete Beschäftige in Kliniken und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen arbeiten. Die neue Regelung gilt ab dem 25.07.2022. Hingegen darf ungeimpftes, gesundes, negativ getestetes medizinisches Personal nicht arbeiten.
07.08.2022
Es ist ja schon lange Konsens, dass Kinder seltener SARS-CoV-2-Infektionen als Erwachsene erwerben und wenn sie infiziert sind, haben sie in der Regel eine mildere Erkrankung. Wahre Infektions- und Komplikationsraten sind jedoch schwer zu ermitteln. In Island wurde seit Beginn der Pandemie eine strenge Test-, Spuren- und Isolierungspolitik beibehalten und bietet genauere Informationen über die Anzahl der wirklich infizierten Kinder in einer landesweiten Studie. Es wurden in Island insgesamt 1749 Kinder in 3 Infektionswellen mit SARS-CoV-2 infiziert. Alle Wellen hatten eine ähnliche Schwere der Erkrankung, während die Inzidenz in der dritten Welle 5-mal höher war (3,5 vs. 0,73/1000 Kinder/Monat). Keines der Kinder hatte schwere Symptome, 81 (4,6%) hatten moderate Symptome, 1287 (73,9%) hatten leichte und 374 (21,5%) waren asymptomatisch. Symptome aus den oberen (n = 839, 48%) und unteren Atemwegen (n = 744, 43%) waren am häufigsten. Die mediane Dauer der Symptome betrug 5 Tage und Jugendliche hatten ein höheres Risiko für eine längere Dauer [OR: 1,84 (1,39-2,43)]. 19 (1,1 %) Kinder benötigten medizinische Hilfe, aber kein Kind wurde ins Krankenhaus eingeliefert. Die Infektionsquelle war in 65% der Fälle ein Haushaltsmitglied. (V. Thors: “SARS-CoV-2 Infections in Icelandic Children: Close Follow-Up of All Confirmed Cases in a Nationwide Study”, The Pediatric Infectious Disease Journal, 08.07.2022). Dies sollte immer vergegenwärtigt werden, wenn der Ruf aus der Politik nach Impfung der Kinder kommt.
Was auch ständig in den Medien berichtet wird ist, dass Myokarditis und Perikarditis potenzielle postakute kardiale Folgen einer COVID-19-Infektion sind, die auf adaptive Immunantworten zurückzuführen sind. Eine israelische Studie untersuchte die Inzidenz von postakuter COVID-19-Myokarditis und Perikarditis. Retrospektive Kohortenstudie mit 196.992 Erwachsenen nach COVID-19-Infektion bei Clalit Health Services-Mitgliedern in Israel zwischen März 2020 und Januar 2021. Stationäre Myokarditis- und Perikarditisdiagnosen wurden ab Tag 10 nach positiver PCR abgerufen. Das Follow-up wurde am 28. Februar 2021 mit einer Mindestbeobachtung von 18 Tagen zensiert. Die Kontrollkohorte von 590.976 Erwachsenen mit mindestens einer negativen PCR und keiner positiven PCR war alters- und geschlechtsspezifisch. Da das israelische Impfprogramm am 20. Dezember 2020 gestartet wurde, wurde der Zeitraumabgleich der Kontrollkohorte ab dem 15. Dezember 2020 rückwärts berechnet. Neun Post-COVID-19-Patienten entwickelten eine Myokarditis (0,0046%), und bei elf Patienten wurde eine Perikarditis diagnostiziert (0,0056%). In der Kontrollkohorte hatten 27 Patienten Myokarditis (0,0046%) und 52 hatten Perikarditis (0,0088%). Alter (adjustierte Hazard Ratio [aHR] 0,96, 95%-Konfidenzintervall [KI]; 0,93 bis 1,00) und männliches Geschlecht (aHR 4,42; 95%-KI, 1,64 bis 11,96) waren mit Myokarditis assoziiert. Männliches Geschlecht (aHR 1,93; 95% CI 1,09 bis 3,41) und periphere Gefäßerkrankungen (aHR 4,20; 95% KI 1,50 bis 11,72) waren mit Perikarditis assoziiert. Nach der COVID-19-Infektion war weder mit Myokarditis (aHR 1,08; 95% CI 0,45 bis 2,56) noch mit Perikarditis (aHR 0,53; 95% KI 0,25 bis 1,13) assoziiert. Es wurde also keine erhöhte Inzidenz von Perikarditis oder Myokarditis bei erwachsenen Patienten, die sich von einer COVID-19-Infektion erholen gegenüber von Nicht-Infizierten beobachtet! (O. Tuvali: “The Incidence of Myocarditis and Pericarditis in Post COVID-19 Unvaccinated Patients-A Large Population-Based Study”, Journal of Clinical Medicine, 15.04.2022).
In einer noch als preprint veröffentlichten Studie wurde ein deutliches Ansteigen von schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen bei den mRNA-COVID-19-Impfstoffe von Pfizer und Moderna. Das übermäßige Risiko schwerwiegender unerwünschter Ereignisse von besonderem Interesse übertraf die Risikoreduktion für COVID-19-Krankenhausaufenthalte im Vergleich zur Placebogruppe sowohl in Pfizer- als auch in Moderna-Studien. (J. Fraiman: „Serious Adverse Events of Special Interest Following mRNA Vaccination in Randomized Trials”, 23.06.2022, preprint!).
Eine Dänische Studie, welche ebenfalls noch als preprint veröffentlicht ist hat die randomisierten Kontrollstudien (RCTs) von mRNA- und Adenovirus-Vektor-COVID-19-Impfstoffen, die die Gesamtmortalität meldeten, einschließlich COVID-19-Todesfällen, Unfalltodesfällen, kardiovaskulären Todesfällen und anderen Nicht-COVID-19-Todesfällen untersucht, um die möglichen unspezifischen Effekte (NSEs) der neuartigen COVID-19-Impfstoffe zu untersuchen. Für die Gesamtmortalität betrug das relative Risiko (RR) für die beiden mRNA-Impfstoffe im Vergleich zu Placebo 1,03 (95% CI=0,63-1,71). Die RR für Adenovirus-Vektor-Impfstoffe im Vergleich zu Placebo/Kontroll-Impfstoff betrug 0,37 (0,19-0,70). Die Adenovirus-Vektor-Impfstoffe waren mit einem Schutz vor COVID-19-Todesfällen (RR=0,11 (0,02-0,87)) und Nicht-Unfall-, Nicht-COVID-19-Todesfällen (RR=0,38 (0,17-0,88)) assoziiert. Die beiden Arten von Impfstoffen unterschieden sich signifikant in Bezug auf die Auswirkungen auf die Gesamtmortalität (p = 0,030) sowie der Todesfälle ohne Unfall und Nicht-COVID-19 (p = 0,046). Die placebokontrollierten RCTs von COVID-19-Impfstoffen wurden allerdings schnell gestoppt. Die von dieser Arbeitsgruppe vorgestellten Daten sprechen jedoch dafür, RCTs von mRNA und adeno-vektorisierten Impfstoffen parallel durchzuführen, um langfristige Auswirkungen auf die Gesamtmortalität zu vergleichen. (C.S. Benn: “Randomised Clinical Trials of COVID-19 Vaccines: Do Adenovirus-Vector Vaccines Have Beneficial Non-Specific Effects?”, The Lancet, 05.04.2022, preprint!).
“Wir wissen darüber hinaus, dass die Impfstoffe nicht wirklich gut schützen gegen die Infektion.“ (Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach 07.07.2022). An einem anderen Tag heißt es dann: „…wenn jemand den Sommer genießen will und will kein Risiko gehen… Würde ich auch Jüngeren die Impfung empfehlen. …Dann hat man einfach eine ganz andere Sicherheit.“(Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, 16.07.2022). An dieser Stelle die Erinnerung an die Aussage von Karl Lauterbach vom 11.12.2021 wo er sagte, die Pandemiebekämpfung solle sich stärker auf wissenschaftliche Expertise stützen.
Abschließend nun noch eine Beobachtung in meiner Praxis. Momentan ist der Covid-19-7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Emmendingen bei 1108,7 (Gesundheitsamt Emmendingen, 13.07.2022) und entsprechend viele Patienten kommen nach positivem Schnelltest zur PCR-Bestätigung in meine Praxis. Es handelt sich dabei um milde Verläufe. Was allerdings auffällt ist, dass es sich bei den Covid-19-Patienten nahezu ausnahmslos um geboosterte oder sogar 4-fach Geimpfte handelt. Dies ist deutlich mehr als die Impfquote von 61,8% Auffrischungsimpfungen und 76,2% für die vollständig Geimpften in Deutschland (RKI, 14.07.2022). Im persönlichen Gespräch mit Kollegen wird mir meine Beobachtung jeweils bestätigt! Auch die Bundesaußenministerin Annalena Baerbock war Anfang Juni an Covid-19 erkrankt. Sie sagte: „Es hat mich wirklich niedergestreckt, trotz Vierfachimpfung. Ich lag vier Wochen lang flach.“ (13.07.2022). Ich frage mich ob dies niemandem auffällt, dass die Zahl der infizierten Geimpften deutlich höher ist als die Impfquote. Dies dürfte doch gar nicht sein! Das Robert-Koch-Institut schweigt dazu.
18.07.2022
Um die möglichen unspezifischen Effekte (NSEs) der neuartigen COVID-19-Impfstoffe zu untersuchen, wurden in noch eine als preprint-veröffentlichten Studie die randomisierten Kontrollstudien (RCTs) von mRNA- und Adenovirus-Vektor-COVID-19-Impfstoffen überprüft, welche die Gesamtmortalität meldeten, einschließlich COVID-19-Todesfällen, Unfalltodesfällen, kardiovaskulären Todesfällen und anderen Nicht-COVID-19-Todesfällen. Für die Gesamtmortalität mit 74.193 Teilnehmern und 61 Todesfällen (mRNA:31; Placebo:30) betrug das relative Risiko (RR) für die beiden mRNA-Impfstoffe im Vergleich zu Placebo 1,03 (95% CI=0,63-1,71). In den Adenovirus-Vektor-Impfstoffen gab es 122.164 Teilnehmer und 46 Todesfälle (Impfstoff: 16; Kontrollen: 30). Die RR für Adenovirus-Vektor-Impfstoffe im Vergleich zu Placebo/Kontroll-Impfstoff betrug 0,37 (0,19-0,70). Die Adenovirus-Vektor-Impfstoffe waren mit einem Schutz vor COVID-19-Todesfällen (RR=0,11 (0,02-0,87)) und Nicht-Unfall-, Nicht-COVID-19-Todesfällen (RR=0,38 (0,17-0,88)) assoziiert. Die beiden Arten von Impfstoffen unterschieden sich signifikant in Bezug auf die Auswirkungen auf die Gesamtmortalität (p = 0,030) sowie der Todesfälle ohne Unfall und Nicht-COVID-19 (p = 0,046). Die placebokontrollierten RCTs von COVID-19-Impfstoffen wurden aufgrund klarer Auswirkungen auf COVID-19-Infektionen schnell gestoppt. Die hier vorgestellten Daten sprechen jedoch dafür, RCTs von mRNA und adeno-vektorisierten Impfstoffen Kopf an Kopf durchzuführen, um langfristige Auswirkungen auf die Gesamtmortalität zu vergleichen, da sich für die mRNA-Impfstoffe Hinweise auf eine erhöhte Mortalität ergeben. (C. S. Benn: „Randomised Clinical Trials of COVID-19 Vaccines: Do Adenovirus-Vector Vaccines Have Beneficial Non-Specific Effects?”, The Lancet, 05.04.2022, preprint!).
Eine US-amerikanische Studie beschäftigte sich mit dem Risiko von Long-Covid nach Durchbruchsinfektion, da die postakuten Folgen der Infektion mit schwerem akutem respiratorischem Syndrom Coronavirus 2 (SARS-CoV-2) - auch als Long-Covid bezeichnet – beschrieben wurden, aber ob eine Durchbruchs-SARS-CoV-2-Infektion (breakthrough SARS-CoV-2 infection, BTI) bei geimpften Personen zu Long-Covid führt, bislang nicht klar war. In dieser Studie wurden die nationalen Gesundheitsdatenbanken des US-Ministeriums für Veteranenangelegenheiten verwendetet. Es wurde eine Kohorte von 33.940 Personen mit BTI und mehrere Kontrollen von Personen ohne Anzeichen einer SARS-CoV-2-Infektion gebildet, einschließlich "contemporary" (Menschen, die den gleichen breiteren Kräften der Pandemie ausgesetzt sind wie Lockdows, wirtschaftliche, soziale und ökologische Stressfaktoren, n = 4.983.491), „historical“ (Kontrolle aus einer Zeit vor der Pandemie, die eine Ausgangsbasis darstellt, die von den Störungen der Pandemie nicht betroffen war, n = 5.785.273) und „vaccinated“ Kontrollen“(geimpfte Kontrollgruppe, n = 2.566.369).
6 Monate nach der Infektion zeigte sich, dass Menschen mit BTI über die ersten 30 Krankheitstage hinaus im Vergleich zu „contemporary“ Kontrollen ein höheres Sterberisiko (HR = 1,75, 95%-KI: 1,59-1,93) und Long-Covid (HR = 1,50, 95%-KI: 1,46-1,54) aufwiesen, einschließlich kardiovaskulärer, Gerinnungs- und hämatologischer, gastrointestinaler, Nieren-, psychischer Gesundheit, metabolische, muskuloskelettale und neurologische Störungen. Die Ergebnisse waren konsistent in Vergleichen mit den „historical“ und „vaccinated“ Kontrollen. Im Vergleich zu Patienten mit SARS-CoV-2-Infektion, die zuvor nicht geimpft wurden (n = 113.474), zeigten Patienten mit BTI ein geringeres Risiko für Tod (HR = 0,66, 95%-KI: 0,58-0,74) und Long-Covid (HR = 0,85, 95%-KI: 0,82-0,89). Insgesamt deuten die Ergebnisse darauf hin, dass die Impfung vor der Infektion nur einen teilweisen Schutz vor Long-Covid bietet. (Z. Al-Aly: „Long COVID after breakthrough SARS-CoV-2 infection”, Nature Medicine, 25.05.2022).
Zum Abschluss noch Studien die Masken in Schulen betreffend. Bisher gab es keine randomisierten kontrollierten Studien zur Maskenpflicht bei Kindern. Alle Analysen zur Wirksamkeit von Schulmaskenpflichten stützten sich auf Beobachtungsstudien. Die Centers for Disease Control (CDC) in den USA haben mehrere Beobachtungsstudien veröffentlicht, die darauf hindeuten, dass Schulmaskenvorgaben die Fallzahlen signifikant senken. (M. Jehn: “Association between K–12 school mask policies and school-associated COVID-19 outbreaks—Maricopa and Pima Counties, Arizona, July–August 2021. Morbidity and Mortality Weekly Report. 10/2021; A. E. Boutzoukas: “School Masking Policies and Secondary SARS-CoV-2 Transmission”, Pediatrics 20.05.2022). Es gab jedoch auch zahlreiche zusätzliche US-amerikanische und internationale Beobachtungsstudien, die keine signifikanten Auswirkungen von Schulmaskenpflichten auf pädiatrische Fälle ergaben. (E. Oster: “COVID-19 mitigation practices and COVID-19 rates in schools: Report on data from Florida, New York and Massachusetts”, medRxiv. 21.05.2021, preprint!; A. Juutinen: “Use of face masks did not impact COVID-19 incidence among 10–12-year-olds in Finland”, medRxiv, 07.04.2022, preprint!; E. Coma: “Unravelling the role of the mandatory use of face covering masks for the control of SARS-CoV-2 in schools: A Quasi-experimental study nested in a population-based cohort in Catalonia (Spain)" , SSRN, 07.03.2022, preprint!). Eine noch als preprint veröffentlichte US-amerikanische Studie repliziert eine viel zitierte CDC-Studie (S.E. Budzyn: „Pediatric COVID-19 cases in counties with and without school mask requirements—United States, July 1–September 4, 2021, Morbidity and Mortality Weekly Report, 01.10.2021) die einen negativen Zusammenhang zwischen Schulmaskenpflichten und pädiatrischen SARS-CoV-2-Fällen zeigt. Sie erweitern die Studie dann mit einer größeren Stichprobe von Distrikten und einem längeren Zeitintervall, wobei fast sechsmal so viele Daten wie die ursprüngliche Studie verwendet werden. Es werden die Beziehung zwischen Maskenpflichten und pädiatrischen Pro-Kopf-Fällen untersucht und eine multiple Regression verwendet, um Unterschiede zwischen den Schulbezirken zu kontrollieren. Die Replikation der CDC-Studie zeigt ähnliche Ergebnisse. Die Einbeziehung einer größeren Stichprobe und eines längeren Zeitraums zeigte jedoch keinen signifikanten Zusammenhang zwischen Maskenpflichten und Fallraten. Diese Ergebnisse blieben erhalten, wenn Regressionsmethoden verwendet wurden, um Unterschiede zwischen den Bezirken zu kontrollieren. Die Schlussfolgerung war, dass Schulbezirke, die sich dafür entscheiden Masken vorzuschreiben unterscheiden sich wahrscheinlich systematisch von denen, die dies nicht tun auf mehrere, oft unbeobachtete Weise. Es ist nicht gelungen, eine Beziehung zwischen Maskenpflicht in Schulen und pädiatrischen Fällen mit den gleichen Methoden, aber einer größeren, national vielfältigeren Bevölkerung über einen längeren Zeitraum herzustellen. Diese Studie zeigt, dass Beobachtungsstudien von Interventionen mit kleinen bis moderaten Effektgrößen anfällig für Verzerrungen sind, die durch Selektion und weggelassene Variablen verursacht werden. Randomisierte Studien können die öffentliche Gesundheitspolitik zuverlässiger informieren. (A. Chandra: “Revisiting Pediatric COVID-19 Cases in Counties With and Without School Mask Requirements—United States, July 1—October 20 2021”, The Lancet, 25.05.2022, preprint!).
Hier sieht man erneut, dass es durch Datenbegrenzung /-selektion zu einer Verzerrung der Ergebnisse kommt. Umso wichtiger ist es, dass der „Sachverständigenausschuss nach § 5 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz“, welcher die Maßnahmen der Bundesregierung bezüglich Covid-19 evaluieren soll, sich ein umfassendes Bild macht. Der gesetzlich vorgesehene Abgabetermin des Ergebnisberichtes am 30.06.2022 wird allerdings nicht eingehalten. Der Bericht soll bis zum 30.09.2022 schließlich an den Bundestag übersandt werden. Am 02.06.2022 hat der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, wie für ihn schon pathognomonisch, im ZDF angekündigt, dass es „auf jeden Fall“ auch über den 23.09.2022 hinaus ein Infektionsschutzgesetz geben werde, das „die Vorbereitungen enthält, die wir brauchen“. Dies steht im Gegensatz zu dem Beschluss der Bund-Länder-Konferenz vom selben Tag, dass vor konkreten Entscheidungen Bundes- und Landesregierungen aber die Berichte der Expertenkommission und des Corona-Krisenstabs abwarten wollen. Der Bundeskanzler kündigte an, dass die Ergebnisse der Evaluation der bisherigen Corona-Maßnahmen in die künftige Strategie einfließen sollen.
06.06.2022
Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sagte in der TV-Sendung „Maischberger“ am 11.05.2022, dass er viermal geimpft ist und weiterhin Maske trägt, damit er nicht von einem Ungeimpften angesteckt wird. In diesem Satz findet man zwei Aussagen. Zum Ersten, dass er die Studienlage zur Infektiosität nicht kennt. Wie ich in vorigen Beiträgen schon mehrfach berichtete ist die Impfung gegen SARS-CoV-2 lediglich ein Eigenschutz und kein Fremdschutz. Der Geimpfte steckt ebenso andere Personen an. Zum Zweiten allerdings bekommt man von ihm die Aussage, dass er die Studien über die schlechte Wirksamkeit der Impfstoffe doch zu kennen scheint. Sonst hätte er als vierfach Geimpfter keine Angst vor Ansteckung.
Diesbezüglich gibt es erneut neue Daten: Eine Studie aus Israel untersuchte den langfristigen Schutz der natürlich erworbenen Immunität (Schutz durch frühere Infektionen) im Vergleich zur impfstoffinduzierten Immunität. Die retrospektive Beobachtungsstudie mit 124.500 Personen verglich zwei Gruppen: SARS-CoV-2-naive Personen, die ein Zwei-Dosen-Regime des BioNTech/Pfizer mRNA BNT162b2-Impfstoffs erhielten, und zuvor infizierte Personen, die nicht geimpft wurden. Der Beobachtungszeitraum lag zwischen dem 1. Juni und dem 14. August 2021, als die Delta-Variante in Israel dominant war. Es wurde festgestellt, dass die Geimpften ein 13,06-fach (95% KI, 8,08-21,11) erhöhtes Risiko für eine Durchbruchinfektion mit der Delta-Variante im Vergleich zu ungeimpften zuvor infizierten Personen hatten, wenn die Infektion oder Impfung zwischen Januar und Februar 2021 stattfand. Das erhöhte Risiko war auch für symptomatische Erkrankungen signifikant. Die natürliche Immunität lässt im Verlauf ebenfalls nach, allerdings haben die SARS-CoV-2-naiven Geimpften weiterhin ein 7,13-faches (95% KI, 5,51-9,21) erhöhtes Risiko für symptomatische Erkrankungen wenn die Infektion oder Impfung in den beiden Gruppen zwischen März 2020 und Februar 2021 stattfand. Diese Studie kam zum Schluss, dass die natürlich erworbene Immunität einen stärkeren Schutz vor Infektionen und symptomatischen Erkrankungen, die durch die Delta-Variante von SARS-CoV-2 verursacht werden, bietet verglichen mit der durch den BNT162b2-Zwei-Dosen-Impfstoff induzierten Immunität. (S. Gazit: “SARS-CoV-2 Naturally Acquired Immunity vs. Vaccine-induced Immunity, Reinfections versus Breakthrough Infections: a Retrospective Cohort Study”, Clinical Infectious Diseases, 05.04.2022).
Auch über die evtl. Nebenwirkungen des Impfstoffes gibt es weitere Hinweise. Unter Verwendung eines einzigartigen Datensatzes von Israel National Emergency Medical Services (EMS) von 2019 bis 2021 zielt eine israelische Studie darauf ab, den Zusammenhang zwischen dem Eingehen von Herzstillstands- und den akuten Koronarsyndrom-EMS-Anrufen in der 16- bis 39-jährigen Bevölkerung mit potenziellen Faktoren wie COVID-19-Infektion und Impfraten zu bewerten. In beiden Anrufarten wurde im Zeitraum Januar bis Mai 2021 ein Anstieg von über 25% im Vergleich zu den Jahren 2019-2020 festgestellt. Unter Verwendung negativer binomialer Regressionsmodelle waren die wöchentlichen Notrufzahlen signifikant mit den Raten der 1. und 2. Impfstoffdosen verbunden, die dieser Altersgruppe verabreicht wurden, jedoch nicht mit COVID-19-Infektionsraten. Die Ergebnisse stellen zwar keine kausalen Zusammenhänge her, geben jedoch Anlass zur Besorgnis über impfstoffinduzierte, unentdeckte schwere kardiovaskuläre Nebenwirkungen und unterstreichen den bereits etablierten kausalen Zusammenhang zwischen Impfstoffen und Myokarditis, einer häufigen Ursache für unerwarteten Herzstillstand bei jungen Menschen. Als Einschränkung dieser Studie ist zu beachten, dass sie sich auf aggregierte Daten stützt, die keine spezifischen Informationen über die betroffenen Patienten enthalten, einschließlich Krankenhausergebnissen, zugrunde liegenden Komorbiditäten sowie Impfung und COVID-19-positivem Status. Dennoch ist es wichtig solche Daten wie sie hier erhoben werden mit zu beachten. Daher schlägt diese Studie mehrere wichtige politische Implikationen vor. Erstens ist es wichtig, dass Überwachungsprogramme für potenzielle Nebenwirkungen von Impfstoffen und COVID-19-Infektionsergebnisse EMS- und andere Gesundheitsdaten einbeziehen, um Trends im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu identifizieren und mögliche zugrunde liegende Ursachen umgehend zu untersuchen. Zweitens ist es wichtig, Patienten und Kliniker für verwandte Symptome (z. B. Brustbeschwerden und Kurzatmigkeit) nach der Impfung oder COVID-19-Infektion zu sensibilisieren, um sicherzustellen, dass potenzielle Schäden minimiert werden. (C.L.F. Sun: “Increased emergency cardiovascular events among under-40 population in Israel during vaccine rollout and third COVID-19 wave”, Science, 28.04.2022).
Eine Studie analysierte Daten von 1.789 Teilnehmern (1.298 Placebo-Empfänger und 491 Impfstoffempfänger) mit SARS-CoV-2-Infektion. Unter den Teilnehmern mit PCR-bestätigtem Covid-19 trat bei 40% der mRNA-1273-Impfstoffempfänger im Vergleich zu 93% der Placebo-Empfänger eine Nukleokapsid-Antikörper-Serokonversion zum Zeitpunkt der Entblindung der Studie (Median 53 Tage nach der Diagnose und 149 Tage nach der Rekrutierung) auf, was ein signifikanter Unterschied darstellt. Höhere SARS-CoV-2-Viruskopien bei der Diagnose waren mit einer höheren Wahrscheinlichkeit einer Nukleokapsid-Antikörper-Seropositivität verbunden. Alle analysierten Infektionen traten vor der Zirkulation von Delta- und Omicron-Virusvarianten auf. Auf den Unterschied und die Bedeutung von Nukleokapsid-Antikörper und Spike-Antikörper bin ich in meinem Beitrag „Neue Erkenntnis – Alte Strategie“ vom 16.01.2022 bereits eingegangen. (D. Follmann: “Anti-nucleocapsid antibodies following SARS-CoV-2 infection in the blinded phase of the mRNA-1273 Covid-19 vaccine efficacy clinical trial”, medRxiv, 19.04.2022, preprint!). Diese Ergebnisse implizieren, dass die Impfung mit dem mRNA-Impfstoff eine immunsuppressive Wirkung auf die Ausbildung von Nukleokapsid-Antikörpern hat. Eine immunsuppressive Wirkung wurde bereits von anderen Autoren nachgewiesen, worauf ich in meinem vorigen Eintrag eingegangen bin.
Es treten in den Medien immer mehr Berichte über Leberentzündungen unbekannten Ursprungs auf. Die Uniklinik Freiburg berichtet über einen Fallbericht eines 52-jährigen Mannes der bimodale Episoden akuter Hepatitis aufwies, die jeweils 2-3 Wochen nach der BNT162b2 mRNA-Impfung auftraten. Die Analyse des Lebergewebes ergab ein Immuninfiltrat, das quantitativ von aktivierten zytotoxischen CD8-T-Zellen mit panlobulärer Verteilung dominiert wurde. Eine Anreicherung von CD4+-T-Zellen, B-Zellen, Plasmazellen und myeloischen Zellen wurde ebenfalls im Vergleich zu Kontrollen beobachtet. Das intrahepatische Infiltrat zeigte eine Anreicherung für CD8+-T-Zellen mit SARS-CoV-2-Spezifität im Vergleich zum peripheren Blut. Insbesondere korrelierte der Schweregrad der Hepatitis längs mit einem aktivierten zytotoxischen Phänotyp peripherer SARS-CoV-2-spezifischer, aber nicht EBV-spezifischer CD8+-T-Zellen oder impfstoffinduzierter Immunglobuline. Das Fazit ist, dass die COVID19-Impfung eine ausgeprägte T-Zell-dominante immunvermittelte Hepatitis mit einem einzigartigen Pathomechanismus auslösen, der mit einer impfinduzierten antigenspezifischen geweberesidenten Immunität assoziiert ist, die eine systemische Immunsuppression erfordert. (T. Boettler: “SARS-CoV-2 vaccination can elicit a CD8 T-cell dominant hepatitis”, Journal of Hepatology, 20.04.2022). Doch warum bringe ich hier eine Einzelfallstudie? Interessanterweise kenne ich einen ähnlichen Fall, der nach der Impfung einen extremen Anstieg der Leberwerte bekam und eine stationäre Versorgung in der gleichen Klinik, aus dem der obige Fallbericht kommt, notwendig wurde. Nur wurde da der Verdacht einer Impfkomplikation von vornerein als lächerlich abgetan.
Es wird von den Experten welche die Regierung beraten oft der Vorwurf gemacht, dass die Kritiker der offiziellen Coronapolitik ein sogenanntes „Rosinenpicken“ bei der Zitierung von Studien machen. Meiner Ansicht nach ist dieser Vorwurf eher ein Steinwurf im Glashaus. Deswegen gebe ich auch immer die Originalquellen bei meinen Beiträgen an, damit jeder sich ein unabhängiges Bild machen kann. Über die aktuelle Evidenzbasierte Medizin fand ich einen äußerst interessanten Artikel: Die Autoren eines Artikels der im British Medical Journal veröffentlicht wurde argumentieren, dass die evidenzbasierte Medizin durch Unternehmensinteressen, gescheiterte Regulierung und Kommerzialisierung der Wissenschaft korrumpiert wurde. Die evidenzbasierte Medizin hängt von zuverlässigen Daten aus klinischen Studien ab, von denen die meisten von der pharmazeutischen Industrie durchgeführt und im Namen hochrangiger Akademiker gemeldet werden. Problematisch ist, dass die Industrie negative Studienergebnisse unterdrückt, unerwünschte Ereignisse nicht meldet und Rohdaten nicht mit der akademischen Forschungsgemeinschaft teilt. Obwohl Universitäten schon immer Eliteinstitutionen waren, die anfällig für Beeinflussung durch Stiftungen waren, erheben sie seit langem den Anspruch, Hüter der Wahrheit und des moralischen Gewissens der Gesellschaft zu sein. Aber angesichts der unzureichenden staatlichen Finanzierung haben sie einen neoliberalen Marktansatz gewählt und suchen aktiv nach pharmazeutischer Finanzierung zu kommerziellen Bedingungen. Die Regulierungsbehörden erhalten Mittel von der Industrie und verwenden von der Industrie finanzierte und durchgeführte Studien, um Medikamente zuzulassen, ohne in den meisten Fällen die Rohdaten zu sehen. Dies hat man auch eindrücklich bei der Zulassung der neuen Impfstoffe gesehen. (J. Jureidini: “The illusion of evidence based medicine”, The British Medical Journal, 16.03.2022).
14.05.2022
Eine aktuell erschienene ausführliche Arbeit befasste sich mit drei wichtigen Aspekten des Sicherheitsprofils der mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19: Erstens die ausführlich dokumentierte Subversion der angeborenen Immunität, vor allem durch Unterdrückung des IFN-α und der damit verbundenen Signalkaskade. Diese Unterdrückung wird eine Vielzahl von Folgen haben, von denen nicht zuletzt die Reaktivierung latenter Virusinfektionen und die verminderte Fähigkeit, zukünftige Infektionen wirksam zu bekämpfen, gehören. Zweitens ist die Dysregulation des Systems zur Verhinderung und Erkennung genetisch bedingter maligner Transformation in Zellen und das daraus resultierende Potenzial für Impfungen, diese Transformationen zu fördern. Drittens stört die mRNA-Impfung möglicherweise die intrazelluläre Kommunikation, die von Exosomen durchgeführt wird, und induziert Zellen, die Spike-Glykoprotein-mRNA aufnehmen, um hohe Mengen an Spike-Glykoprotein-tragenden Exosomen zu produzieren, mit potenziell schwerwiegenden entzündlichen Folgen. Es wird gezeigt, dass die Immunantwort auf den Impfstoff sich stark unterscheidet von der auf eine SARS-CoV-2-Infektion. In diesem Artikel wird belegt, dass die Impfung eine tiefgreifende Beeinträchtigung der Typ-I-Interferonsignalisierung induziert, die verschiedene nachteilige Folgen für die menschliche Gesundheit hat. Immunzellen, die mit dem Impfstoff Nanopartikel aufgenommen haben, setzen eine große Anzahl von Exosomen frei, welche Spike-Protein enthalten, zusammen mit kritischen microRNAs, die eine Signalantwort in Empfängerzellen an entfernten Stellen induzieren. (Über die Exosomen bin ich bereits in einem Beitrag weiter unten eingegangen.) Die Autoren identifizierten auch potenziell tiefgreifende Störungen in der regulatorischen Kontrolle der Proteinsynthese und Kontrolle bei der Krebsentstehung. Diese Störungen haben möglicherweise einen kausalen Zusammenhang mit neurodegenerativen Erkrankungen, Myokarditis, Immunthrombozytopenie, Bell-Lähmung, Lebererkrankungen, beeinträchtigter adaptiver Immunität, beeinträchtigter DNA-Reparaturmechanismen und der Tumorgenese. Zusammenfassend lässt sich sagen: mRNA-Impfstoffe fördern die nachhaltige Synthese des SARS-CoV-2-Spike-Proteins, das Spike-Protein ist neurotoxisch und beeinträchtigt die DNA-Reparaturmechanismen, die Unterdrückung von Typ-I-Interferonreaktionen führt zu einer beeinträchtigten angeborenen Immunität, die mRNA-Impfstoffe verursachen potenziell ein erhöhtes Risiko für Infektionskrankheiten und Krebs und Die Codon-Optimierung führt zu G-reicher mRNA, die unvorhersehbare komplexe Effekte hat. Die Autoren kommen zum Schluss, dass am Ende Milliarden von Leben potenziell gefährdet sind, angesichts der großen Anzahl von Personen, denen die SARS-CoV-2-mRNA-Impfstoffe injiziert wurden und der breiten Palette von Nebenwirkungen, die beschrieben wurden. Die Autoren fordern die öffentlichen Gesundheitseinrichtungen auf, mit Beweisen zu zeigen, warum die in diesem Papier diskutierten Themen für die öffentliche Gesundheit nicht relevant sind, oder anzuerkennen, dass sie es sind und entsprechend zu handeln. (S. Seneff: “Innate immune suppression by SARS-CoV-2 mRNA vaccinations: The role of G-quadruplexes, exosomes, and MicroRNAs”, Food and Chemical Toxicology, 15.04.2022).
20.04.2022
Heute möchte ich die aktuellen Daten zu der Viertimpfung, der Impfeffektivität bei Kindern und die Bewertung verschiedener Pandemiemaßnahmen darstellen.
Eine offene, nicht randomisierte klinische Studie aus Israel untersuchte die Immunogenität und Sicherheit einer vierten Dosis von BNT162b2 (Pfizer-BioNTech) oder mRNA-1273 (Moderna), die 4 Monate nach der dritten Dosis in einer Reihe von drei BNT162b2-Dosen verabreicht wurden. Beide Impfstoffe induzierten einen Anstieg des neutralisierenden Antikörpertiters gegen die Variante B.1.1.529 (Omicron) und anderer Virusvarianten um einen Faktor von etwa 10, ähnlich dem Ansprechen nach der dritten Dosis. Die vierte Dosis führte trotz der Auslösung leichter systemischer und lokaler Symptome bei der Mehrheit der Empfänger nicht zu wesentlichen unerwünschten Ereignissen. Insgesamt waren 25,0% der Teilnehmer in der Kontrollgruppe mit der Omicron-Variante infiziert, verglichen mit 18,3% der Teilnehmer in der BNT162b2-Gruppe und 20,7% der Teilnehmer in der mRNA-1273-Gruppe. Die Wirksamkeit des Impfstoffs gegen jede SARS-CoV-2-Infektion betrug 30% (95%-KI, -9 – 55) für BNT162b2 und 11% (95%-KI, -43 – 44) für mRNA-1273. Die meisten infizierten Mitarbeiter des Gesundheitswesens berichteten von vernachlässigbaren Symptomen, sowohl in der Kontrollgruppe als auch in den Interventionsgruppen. Die meisten der infizierten Teilnehmer waren jedoch potenziell infektiös, mit relativ hohen Viruslasten (Nukleokapsid-Genzyklusschwelle, ≤25). Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die maximale Immunogenität von mRNA-Impfstoffen nach drei Dosen erreicht wird und dass die Antikörperspiegel durch eine vierte Dosis wiederhergestellt werden können. Darüber hinaus wurde beobachtetet, dass eine geringe Wirksamkeit des Impfstoffs gegen Infektionen bei Mitarbeitern im Gesundheitswesen besteht mit relativ hoher Viruslasten, was darauf hindeutet, dass die Infizierten infektiös waren. Daher kann eine vierte Impfung gesunder junger Mitarbeiter im Gesundheitswesen nur marginale Vorteile haben. Ältere und gefährdete Bevölkerungsgruppen wurden nicht bewertet. (G. Regev‑Yochay: “Efficacy of a Fourth Dose of Covid-19 mRNA Vaccine against Omicron”, The New England Journal of Medicine, 07.04.2022).
Diese Studie unterstreicht die Forderung der sofortigen Zurücknahme der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, da die Begründung dafür, dass die vulnerablen Gruppen durch die Impfung des gesunden Personals geschützt werden sollen, erneut widerlegt wurde. Ich hoffe, dass die Gerichte auch Ihr Selbstvertrauen wieder finden werden.
Eine weitere aktuelle israelische Studie untersuchte die Infektionshäufigkeit und die schweren Covid-19-Verläufe nach der vierten Impfung mit BNT162b2-Impfstoff (BioNTech). Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass im Vergleich zu drei Impfstoffdosen, die mindestens 4 Monate zuvor verabreicht wurden, eine vierte Dosis einen zusätzlichen kurzfristigen Schutz vor bestätigten Infektionen und schweren Erkrankungen bietet, welche durch die Omicron-Variante verursacht werden. Die Inzidenzrate für bestätigte Infektionen war um den Faktor 2 niedriger und die Rate der schweren Erkrankung um den Faktor 3 niedriger bei Personen in der vierten Woche nach Erhalt der vierten Dosis als bei in Frage kommenden Personen, welche die vierte Dosis nicht erhielten. Allerdings deuten die Ergebnisse darauf hin, dass der Schutz vor einer bestätigten Infektion mit der Omicron-Variante in der vierten Woche nach der Impfung ein Maximum erreicht und bis zur achten Woche auf eine Rate von etwa 1,1 abnimmt. Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass der Schutz vor bestätigten Infektionen schnell nachlässt. Im Gegensatz dazu schien der Schutz vor schweren Erkrankungen in der sechsten Woche nach Erhalt der vierten Dosis nicht abzunehmen. Weitere Nachuntersuchungen sind erforderlich, um den Schutz der vierten Dosis gegen schwere Erkrankungen über längere Zeiträume zu bewerten. (Y. M. Bar-On: “Protection by a Fourth Dose of BNT162b2 against Omicron in Israel”, The New England Journal of Medicine, 05.04.2022).
Diese Ergebnisse bestätigen auch hier wieder, dass die Impfung bei der Nicht-Risikogruppe nicht sinnvoll ist, da der Infektionsschutz nach 8 Wochen quasi wieder verschwunden ist bei noch intransparenter Erfassung der Nebenwirkungen. Dies ist insofern auch interessant im Hinblick, dass die Bundesregierung nach Angaben des Gesundheitsministerium (04.04.2022) 77 Millionen Impfstoffdosen auf Lager hat und für den Zeitraum zwischen 2021 und 2023 es Bestellungen über insgesamt 677 Millionen Dosen gibt. (Tagesschau, 11.04.2022). Dies entspricht mehr als 9 Impfungen für jeden Bundesbürger bis 2023 (die Gruppe der bislang nicht für die Impfung zugelassenen Altersgruppen sind hier mit eingerechnet!). Über die Kosten wird weiterhin Stillschweigen gewahrt!
Bezüglich der Impfeffektivität bei der Altersgruppe 5-11 Jahren weist das RKI im aktuellen Wochenbericht eine Effektivität der Impfstoffe mit 0% aus.
Allerdings werden negative Impfeffektivitätswerte in der Statistik des RKIs gar nicht dargestellt: „Bei den Altersgruppen 5-11 Jahre und 12-17 Jahre kann es zur Berechnung von negativen Impfeffektivitäten kommen. Ein negativer Punktschätzer bedeutet jedoch nicht, dass die Impfung das Risiko einer COVID-19 Erkrankung bzw. Hospitalisierung erhöht, sondern muss vielmehr als Ausdruck der statistischen Unsicherheit oder einer Verzerrung in den Daten interpretiert werden. Folglich wird in den hier präsentierten Abbildungen und Tabellen die Effektivität mit einer 0 ausgewiesen, was bedeutet, dass eine Grundimmunisierung im Vergleich zu keiner Grundimmunisierung keinen zusätzlichen Schutz gegenüber dem jeweiligen Endpunkt bietet.“ (Wöchentlicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), Robert-Koch-Institut, 14.04.2022). Das Impfen eines gesunden Kindes im Hinblick auf die Nutzen-Risiko-Abwägung der Impfung und dem Wissen, dass ein gesundes Kind kein nennenswertes Risiko eines schweren Covid-19-Verlaufes hat, ist meines Erachtens mit der Medizinethik nicht zu vereinbaren. Bleibt auch hier zu hoffen, dass es irgendwann eine juristische Aufklärung gibt zu der Frage wann die Ärzteschaft den Hippokratischen Eid beerdigt hat.
Eine kleine Fallstudie an 15 Kindern mit einem Durchschnittsalter von 15 Jahren (12-17) mit Herzmuskelentzündung nach Impfung von dem BioNTech-mRNA-Impfstoff zeigte in der Herzmagnetresonanztomographie (CMR) nach 3-8 Monaten bei den meisten Patienten eine Persistenz abnormaler Befunde, obwohl die Symptome vorübergehend waren und die Patienten auf die Behandlung ansprachen. (J. Schauer: “Persistent Cardiac MRI Findings in a Cohort of Adolescents with post COVID-19 mRNA vaccine myopericarditis”, The Journal of Pediatrics, 25.03.2022).
Eine noch als preprint veröffentlichte finnische Studie untersuchte die Wirksamkeit von Masken bei Schülern. Sie verglich Unterschiede in den Trends der 14-Tage-Inzidenzen zwischen Helsinki und Turku bei 10- bis 12-Jährigen und zum Vergleich auch bei den 7-9- und 30-49-Jährigen mithilfe der Joinpoint-Regression. Die Zahlen ergeben keinen zusätzlichen Effekt der Maske, basierend auf Vergleichen zwischen den Städten und zwischen den Altersgruppen der ungeimpften Kinder (10-12 Jahre gegenüber 7-9 Jahren). (A. Juutinen: “Use of face masks did not impact COVID-19 incidence among 10–12-year-olds in Finland”, medRxiv, 07.04.2022, preprint!). Der Deutsche Lehrerverband kritisierte das Aus von Coronaregeln an Schulen in Sachsen. Der Verbandspräsident Heinz-Peter Meidinger nannten diesen Schritt fahrlässig und sagte: „Leider wechselt damit Sachsen wie auch andere Bundesländer zu früh und zu abrupt vom Vorsichtsmodus in den kompletten Sorglosigkeitsmodus!“ (Tagesschau, 14.04.2022).
Auch zu dem Lauterbachschen Drei-Monate-Genesenenstatus gibt es neue Daten, welche die Ergebnisse der bisherigen Studien bestätigen: Eine große schwedisch Studie zeigte, dass das Risiko einer SARS-CoV-2-Reinfektion und eines COVID-19-Krankenhausaufenthalts bei Personen, welche von einer früheren Infektion genesen sind, bis zu 20 Monate lang gering blieb. (P. Nordström: “Risk of SARS-CoV-2 reinfection and COVID-19 hospitalisation in individuals with natural and hybrid immunity: a retrospective, total population cohort study in Sweden”, The Lancet, 31.03.2022).
Der Schutz durch natürliche Infektionen wurde Verglichen mit dem der Impfstoffe BNT162b2 (Pfizer-BioNTech) und mRNA-1273 (Moderna) in Qatar zwischen dem 28.02.2020 und dem 06.03.2022. Auch diese preprint-Studie kommt zu dem Schluss, dass eine natürliche Infektion mit einem stärkeren und dauerhafteren Schutz vor Infektionen verbunden ist, unabhängig von der Variante, als die mRNA-Primärserienimpfung. (H. Chemaitelly: “Protection of prior natural infection compared to mRNA vaccination against SARS-CoV-2 infection and severe COVID-19 in Qatar”, medRxiv, 18.03.2022, preprint!).
Und nochmals ein Beitrag zu der Effektivität von Lockdownmaßnahmen: Der jetzt im April veröffentlichte Bericht des US-amerikanischen Instituts für Wirtschaftsforschung, welcher die aktualisierte Version des Berichts vom Oktober 2020 darstellt, untersucht wie sich Gesundheit, Wirtschaft und Politik der Pandemie in den 50 Bundesstaaten und im District of Columbia (DC) verändert haben. Es untersucht die drei Variablen: Gesundheitsergebnisse, wirtschaftliche Leistung während der Pandemie und Auswirkungen auf die Bildung. Es wird festgestellt, dass die Pandemiesterblichkeit in Staaten mit bereits vor der Pandemie bestehender hoher Prävalenz von Fettleibigkeit, Diabetes und hohem Alter am größten war. Insgesamt bleiben große Restschwankungen sowohl bei der Sterblichkeit als auch bei der Wirtschaftstätigkeit bestehen, weil die 50 Staaten und DC sehr unterschiedliche Ansätze zur Bekämpfung der Covid-Pandemie gewählt hatten. Insgesamt zeigte das Beispiel Florida, welches oft für eine „zu offene“ Politik kritisiert wurde, dass es dort eine durchschnittliche Sterblichkeit bei gleichzeitig hoher wirtschaftlicher Aktivität und 96 % offener Schulen gab. In der Beziehung zwischen Sterblichkeit, Bildung und Wirtschaft gibt es keinen offensichtlichen Zusammenhang zwischen reduzierter wirtschaftlicher Aktivität während der Pandemie und der Mortalität.
Schulschließungen hatte eine moderate Korrelation mit der gemessenen Mortalitätsrate, jedoch basierend auf der Studienlage gehen die Autoren nicht von einer Kausalität aus. (P. Kerpen: “A Final Report Card on the States’ Response to COVID-19”, National Bureau of Economic Research, USA, April 2022)
Hier wird erneut dargestellt, dass Lockdownmaßnahmen keinen Nutzen haben. Vielleicht wird dies von unseren die Politik beratenden Experten und von den Politikern selbst irgendwann registriert, vor allem im Hinblick auf die angedrohten strengen Maßnahmen im kommenden Herbst nach dem Scheitern der Impfpflicht im Bundestag.
Frohe Ostern
16.04.2022
Die Gefährlichkeit von Omicron ist bekanntlich deutlich geringer wie die der Vorgängervarianten. Dies habe ich anhand von amerikanischen Studien bereits dargelegt. Doch nun hat auch das Robert-Koch-Institut Zahlen veröffentlicht, welche zeigen, dass Omicron nicht mehr die Aufmerksamkeit verdient welche es bekommt. In der vom RKI am 16.03.2022 veröffentlichten Datei wird die Fallsterblichkeit (CFR) in der 10. Kalenderwoche mit 0,02% angegeben. (siehe Grafik unten) Auf die Begrifflichkeit CFR und IFR (Infektionssterblichkeit) bin ich sehr früh schon eingegangen. Bei der CFR werden laborbestätigte Fallzahlen mit den Covid-19-Verstorbenen verglichen. Die CFR ist sehr ungenau, da die Anzahl der gemeldeten Fälle ist bei weitem kleiner wie die tatsächliche Anzahl der mit SARS-CoV2-Infizierten. Momentan müssen wir mit dem Faktor 10 rechnen, da mit steigender Inzidenz die Untererfassung immer größer wird. So errechnet sich für die Kalenderwoche 10 eine Infektionssterblichkeit von Omicron von 0,002%. Für das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) liegt die Letalität bei gesunden Kindern bei 0,2%! (RKI). Die Infektionssterblichkeit von RSV liegt also um den Faktor 100 höher als bei Omikron. Allerdings habe ich von keinem Politiker Alarmmeldungen gehört. Kein Lehrerverband hat gefordert die Schulen zu schließen. Und dies bei einer starken RSV-Welle in der letzten Saison: „RS-Virus - viele Kinderkliniken sind voll“ (Tagesschau, 31.10.2021).
Die Struktur an SARS-CoV-2 welche für viele Symptome und Komplikationen verantwortlich ist, ist bekanntlich das Spike-Protein (S-Protein). Ich möchte hier nochmals auf die Problematik dieses Proteins eingehen, da genau dieses S-Protein der zentrale Wirkmechanismus der Impfstoffe ist.
Das Spike-Protein (S-Protein) von SARS-CoV-2 ist verantwortlich dafür, dass infizierte Zellen mit nicht-infizierten Zellen fusionieren, was man Synzytienbildung nennt. Diese teilweise aus mehreren hundert Zellen bestehender Zellhaufen können das Immunsystem schädigen. Diese Synzytialbildung gilt als krankhafte Folge von Covid-19 und kann möglicherweise nicht wirksam durch Antikörper verhindert werden. (S. Theuerkauf: “Quantitative assays reveal cell fusion at minimal levels of SARS-CoV-2 spike protein and fusion from without”, Cell, 08.02.2021).
Die long-Covid-Symptomatik, als auch einige seltene Impfstoffnebenwirkungen werden durch eine von dem Spike-Protein des SARS-CoV-2 ausgelösten Autoimmunreaktion verursacht. (W.J. Murphy: “A Possible Role for Anti-idiotype Antibodies in SARS-CoV-2 Infection and Vaccination”, The New England Journal of Medicine, 27.01.2022). Bereits vor 1 Jahr fand eine chinesische Forschergruppe heraus, dass Patienten mit COVID-19 im Vergleich zu nicht infizierten Personen einen deutlichen Anstieg der Autoantikörperreaktivitäten aufweisen und eine hohe Prävalenz von Autoantikörpern gegen immunmodulatorische Proteine (einschließlich Zytokine, Chemokine, Komplementkomponenten und Zelloberflächenproteine) aufwiesen. Diese Autoantikörper stören die Immunfunktion und beeinträchtigen die virologische Kontrolle, indem sie die Immunrezeptorsignalisierung hemmen und die Zusammensetzung der peripheren Immunzellen verändern. (E.Y. Wang: “Diverse functional autoantibodies in patients with COVID-19”, Nature, 29.05.2021). Ein in der renommierten wissenschaftlichen Zeitschrift Science veröffentlichter Artikel geht auf long-Covid-typische Symptomen ein, welche nach der Impfung gegen SARS-CoV-2 auftreten. Zu den Symptomen gehören auch Müdigkeit, starke Kopfschmerzen, Nervenschmerzen, Blutdruckschwankungen und Kurzzeitgedächtnisprobleme. In dem Artikel wird auch zudem berichtet wie dieses Thema von Forschern abgelehnt wird zu untersuchen und Fallberichte von wissenschaftlichen Zeitschriften nicht veröffentlicht werden. (J. Couzin-Frankel: “In rare cases, coronavirus vaccines may cause Long Covid–like symptoms”, Science, 20.01.2022). In meiner Praxis berichten viele Patienten vor allem nach der Boosterimpfung über solche long-Covid-typischen Symptomen.
Eine chinesische Studie kommt, wie auch schon andere von mir zitierte Studien, zu dem Ergebnis, dass die Impfung mit einem inaktivierten SARS-CoV-2-Virus beständige Veränderungen am Blutzucker (HbA1c), der Serumnatrium- und kaliumspiegel, der Blutgerinnung, sowie an der Nierenfunktion verursachen. Ebenso wurden – wie auch schon für mRNA-Impfstoffe nachgewiesen – Veränderungen in der Genexpression vieler verschiedener Immunzelltypen gesehen, wie die Reduktion der CD8+-T-Zellen und die Erhöhung der klassischen Monozyten. Darüber hinaus zeigte scRNA-seq eine erhöhte NF-κB-Signalisierung und reduzierte Typ-I-Interferon-Reaktionen, die durch biologische Assays bestätigt wurden und auch nach einer SARS-CoV-2-Infektion mit verschlimmernden Symptomen berichtet wurden. Insgesamt empfiehlt diese Studie zusätzliche Vorsicht bei der Impfung von Menschen mit bereits bestehenden klinischen Erkrankungen, einschließlich Diabetes, Elektrolytungleichgewichten, Nierenfunktionsstörungen und Gerinnungsstörungen. (J. Liu: “Comprehensive investigations revealed consistent pathophysiological alterations after vaccination with COVID-19 vaccines”, Nature, 26.10.2021). Eine Schwäche dieser Studie ist die geringe Probandenzahl von 11. Der untersuchte Impfstoff ist der in der EU nicht zugelassene "COVID-19 Vaccine (Vero Cell) Inactivated"-Impfstoff. Dabei handelt es sich um einen inaktivierten Ganzvirusimpfstoff, bei dem abgetötete, nicht infektiöse SARS-CoV-2-Viruspartikel verabreicht werden. Als Antigen, das einen Immunschutz verursachen soll, wird hier also das ganze Virus – in inaktivierter Form – verwendet. Der Impfstoff enthält einen Wirkverstärker (Adjuvans). Jedoch auch hier ist das S-Protein der entscheidende Anteil.
Die Möglichkeit, dass SARS-CoV-2-RNA umgekehrt transkribiert und in die DNA menschlicher Zellen integriert werden können und dass die Transkription der integrierten Sequenzen für einige der positiven PCR-Tests bei Patienten verantwortlich sein könnte wurde schon früh vermutet. Im Mai letzten Jahres veröffentlichte eine amerikanische Arbeitsgruppe ihre Arbeit in der sie herausfand, dass DNA-Kopien von SARS-CoV-2-Sequenzen in das Genom infizierter menschlicher Zellen integriert werden können. Sie fanden Duplikationen an der Zielstelle, die die viralen Sequenzen flankieren, und Konsensus-LINE1-Endonuklease-Erkennungssequenzen an den Integrationsstellen, die mit einem LINE1-Retrotransposon-vermittelten, zielorientierten reversen Transkriptions- und Retropositionsmechanismus übereinstimmen. Zudem fanden sie auch auch in einigen von Patienten erhaltenen Geweben Hinweise darauf, dass ein großer Teil der viralen Sequenzen aus integrierten DNA-Kopien viraler Sequenzen transkribiert wird, wodurch chimäre Transkripte des viralen Wirts erzeugt werden. Die Integration und Transkription viraler Sequenzen kann somit zum Nachweis viraler RNA mittels PCR bei Patienten nach Infektion und klinischer Genesung beitragen. (L. Zhang: “Reverse-transcribed SARS-CoV-2 RNA can integrate into the genome of cultured human cells and can be expressed in patient-derived tissues”, Proceedings of the National Academy of Science of the USA, 25.05.2021). Diese Ergebnisse werden bei der Bewertung der nationalen Teststrategie nicht wirklich beachtet. Doch wie verhält es sich denn mit den mRNA-Impfstoffen. Können diese auch in die DNA transkribiert werden? Wer so etwas behauptete wurde und wird immer noch reflexartig in die Schwurblerecke gestellt. Allerdings konnte die Arbeitsgruppe um Aldén auch diese „Verschwörungstheorie“ widerlegen. Es wurde die die Wirkung von BNT162b2 auf die menschliche Leberzelllinie Huh7 in vitro untersucht. Huh7-Zellen wurden mit BNT162b2 exponiert und die quantitative PCR wurde an der aus den Zellen extrahierten RNA durchgeführt. Es wurden hohe Konzentrationen von BNT162b2 in Huh7-Zellen entdeckt und Veränderungen in der Genexpression von lang eingestreutem Kernelement-1 (LINE-1), einer endogenen reversen Transkriptase. Die Immunhistochemie unter Verwendung der Antikörperbindung an das LINE-1 Open Reading Frame-1 RNA-bindende Protein (ORFp1) auf Huh7-Zellen, die mit BNT162b2 behandelt wurden, zeigte eine erhöhte Zellkernverteilung von LINE-1. PCR auf genomischer DNA von Huh7-Zellen, die BNT162b2 ausgesetzt waren, amplifizierte die DNA-Sequenz, die einzigartig für BNT162b2 ist. Diese Ergebnisse deuten auf eine schnelle Aufnahme von BNT162b2 in die menschliche Leberzelllinie Huh7 hin, was zu Veränderungen in der LINE-1-Expression und -Verteilung führt. Es wurde gezeigt, dass auch, dass BNT162b2 mRNA intrazellulär in DNA in nur 6 h bei BNT162b2-Exposition umgekehrt transkribiert wird. (M. Aldén: “Intracellular Reverse Transcription of Pfizer BioNTech COVID-19 mRNA Vaccine BNT162b2 In Vitro in Human Liver Cell Line”, Current Issues in Molecular Biology, 23.02.2022).
So muss man sich die Frage stellen, ob die Impfung, welche bekanntlich lediglich einen begrenzten Eigenschutz besitzt im Hinblick auf die Risiken derselben im Vergleich zu der harmlosen Omicron-Situation noch zu rechtfertigen ist. Auf das schon mantrahaft wiederholte Argument, die Bevölkerung müsse durch die Impfung vor eine neuen Welle im Herbst geschützt werden: Glauben die Politiker denn wirklich, dass dieser Impfstoff, der bei Omikron so gut wie wirkungslos ist, im Herbst bei einer neuen Variante, wahrscheinlich sogar bei einem anderen SARS-CoV-Typ, überhaupt noch wirkt? Wenn man das Fenster aufmacht und nicht durch die Butzenscheibe sieht, so wird die Welt klarer!
20.03.2022
Ein überaus interessanter Preprint, welcher in der Zeitschrift „The Lancet“ erschien befasst sich mit der Theorie der Exosomen, welche für die hohe Anzahl an falsch positiven PCR-Ergebnissen verantwortlich sein könnten. Doch vorneweg eine kurze Erklärung was ein Exosom eigentlich ist. Exosomen sind kleinste extrazelluläre Vesikel bestehend aus einem Proteinkomplex, welche eine Rolle beim Abbau von RNA spielen. (E.Lorentzen: „The archaeal exosome core is a hexameric ring structure with three catalytic subunits”, Nature, 12.06.2005; C.Y. Chen: “AU binding proteins recruit the exosome to degrade ARE-containing mRNAs”, Cell, 16.11.2001). Sie haben eine wichtige Funktion in der Kommunikation zwischen verschiedenen Zellen, indem sie Proteine, Fette und RNA auf andere Zellen übertragen. Es konnte gezeigt, werden, dass Exosomen, die während einer Influenzavirusinfektion in die Atemwege freigesetzt werden, eine Lungenentzündung auslösen und virales Antigen tragen, das von Antigen präsentierenden Zellen verwendet werden kann, um die Induktion einer zellulären Immunantwort voranzutreiben. Darüber hinaus wurde gezeigt, dass Anheftungsfaktoren für Influenzaviren auf der Oberfläche von Atemwegs-Exosomen vorhanden sind und diese Vesikel die Fähigkeit haben, das Influenzavirus zu neutralisieren, wodurch verhindert wird, dass das Virus bindet und in Zielzellen eindringt. (J. Bedford: “Airway Exosomes Released During Influenza Virus Infection Serve as a Key Component of the Antiviral Innate Immune Response”, Frontiers in Immunology, 12.05.2020). Für SARS-CoV-2 wird ebenfalls vermutet, dass dieses Virus exosomale und extrazelluläre Vesikel als Transportwege nutzen und für das erneute Auftreten von Virus-RNA nach einer Infektion ursächlich sind. (F. Elrashdy: “On the potential role of Exosomes in the COVID-19 reinfection/reactivation opportunity”, Journal of Biomolecular Structure and Dynamics, 09.07.2020). Die eingangs erwähnte Arbeitsgruppe kommt zu dem Ergebnis, dass die PCR-Ergebnisse ab der zweiten Welle hauptsächlich falsch positive Ergebnisse durch Detektion der exosomalen RNA sind. Sie gehen davon aus, dass die RNA-Fragmente, welche in den PCR-Tests gemessen werden auf eine respiratorisch-virusinduzierten Reaktion des Immunsystems durch menschliche Zellen beruhen. Die Exosomen-RNA erklärt auch die fehlende Spezifität der PCR in vivo. Bei reinen Proben von anderen Atemwegsinfekten liegt in vitro eine ausgezeichnete Spezifität vor. Als wahrscheinliche Erklärung wird die ungenaue Identifizierung der SARS-CoV-2-RNA angegeben, welche ja als hypothetisches Modell ohne Vorliegen von Virusmaterial konstruiert wurde. Hierauf bin ich ebenfalls bereits in meinem Artikel vom 06.09.2020 „Die PCR – Eine Zusammenfassung“ ausführlich eingegangen. (I. Khmelinskii: “Role of exosomes in false-positive covid-19 PCR tests”, The Lancet Respiratory Medicine, 06.11.2021, preprint!).
Die Exosomen-Theorie ist sicherlich ein interessanter Aspekt bei der es sich lohnt weitere Untersuchungen anzustellen. Inwieweit dieser Effekt zu einer Verfälschung der Inzidenzen beiträgt kann ich nicht beurteilen. In meinem Praxisalltag fällt auf, dass ein relativ großer Anteil der PCR-positiven Patienten komplett beschwerdefrei ist und die restlichen Patienten ein sehr mildes Krankheitsbild zeigen mit unterschiedlichsten Symptomen. Die Theorie, dass hier unter anderem exosomale RNA von verschiedensten respiratorischen Infekten gemessen wird klingt in diesem Zusammenhang durchaus ein kleines bisschen plausibel.
19.03.2021
Am 25.05.2020 hat die Bundesregierung mit der „Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV)“ ziemlich unbemerkt wichtige Arzneimittelgesetze und -verordnungen in Bezug auf die Covid-19-Impfstoffe außer Kraft gesetzt. Diese Verordnung wurde zuletzt am 09.03.2022 geändert und gilt bis 25.11.2022.
„Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie (Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung - MedBVSV)
§ 3 Ausnahmen vom Arzneimittelgesetz und der Arzneimittelhandelsverordnung zur Beschaffung und Abgabe gemäß § 2
(1) § 8 Absatz 3, die §§ 10, 11, 11a und 21 Absatz 1, § 21a Absatz 1 und 9, § 32 Absatz 1, die §§ 43, 47 und 72 Absatz 1 und 4, § 72a Absatz 1, § 72b Absatz 1 und 2, § 72c Absatz 1, die §§ 73a, 78 und 94 des Arzneimittelgesetzes (AMG) sowie § 4a Absatz 1 und § 6 Absatz 1 der Arzneimittelhandelsverordnung (AM-HandelsV) gelten nicht für das Bundesministerium, die von ihm beauftragten Stellen und für Personen, von denen das Bundesministerium oder eine von ihm beauftragte Stelle die Arzneimittel beschafft, wenn das Bundesministerium oder eine von ihm beauftragte Stelle nach § 2 Absatz 1 Arzneimittel oder Wirk-, Ausgangs- und Hilfsstoffe beschafft und in den Verkehr bringt.“ (https://www.gesetze-im-internet.de/medbvsv/__3.html).
Hier der entsprechende Link zu dem Arzneimittelgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/BJNR024480976.html
Da stellt sich mir als Nicht-Juristen natürlich die Fragen, ob nun abgelaufene Corona-Impfstoffe in Verkehr gebracht werden dürfen? §8 Abs. 3 AMG (Verbot des Inverkehrbringen abgelaufener Arzneimittel).
Ob die Coronaimpfstoffe keine Kennzeichnung mehr benötigen? §10 AMG (Kennzeichnungspflicht für Arzneimittel).
Ob Coronaimpfstoffe keine Packungsbeilage benötigen? §11 AMG (Packungsbeilage).
Ob Coronaimpfstoffe keine Fachinformation benötigen? §11a AMG (Fachinformation).
Ob Coronaimpfstoffe auch ohne Zulassung in Verkehr gebracht werden dürfen? §21 AMG (Zulassungspflicht).
Ob Coronaimpfstoffe auch ohne eine staatliche Chargenprüfung in Verkehr gebracht werden dürfen? §32 AMG (Staatliche Chargenprüfung).
Ob Coronaimpfstoffe auch unter Umgehung der Apotheken in Verkehr gebracht werden dürfen? §43 AMG (Apothekenpflicht).
Ob Coronaimpfstoff auch unter Umgehung der Vertriebswege: Großhandel → Apotheke → Arzt → Patient in Verkehr gebracht werden dürfen? §47 AMG (Vertriebswege).
Ob Coronaimpfstoff ohne Einfuhrerlaubnis nach Deutschland eingeführt werden dürfen? §72 Abs.1 und 4 AMG (Einfuhrerlaubnis).
Ob Coronaimpfstoff ohne Zertifikate nach Deutschland eingeführt werden dürfen? §72a Abs. 1 AMG (Zertifikate für die Einfuhr).
Ob Gewebe die der Behandlung oder Vorbeugung von Covid-19 dienen ohne Erlaubnis nach Deutschland eingeführt werden dürfen? §72b Abs. 1 und 2 AMG (Einfuhrerlaubnis für Gewebe).
Ob die einmalige Einfuhr von Gewebe die der Behandlung oder Vorbeugung von Covid-19 dienen, ohne Erlaubnis nach Deutschland eingeführt werden darf. §72c Abs. 1 AMG (Einmalige Einfuhr von Gewebe).
Ob die Ausfuhr von Coronaimpfstoffen aus Deutschland keiner Genehmigung bedarf? §73a AMG (Ausfuhr).
Ob die Preise für Coronaimpfstoffe frei gebildet werden können? §78 AMG (Preise)
Ob die Ärzte und Apotheker nicht haften für die Verabreichung von Coronaimpfstoffen? §84 AMG (Gefährdungshaftung).
Ob die Hersteller nicht für das Inverkehrbringen ihrer Coronaimpfstoffe haften? §94 AMG (Deckungsvorsorge)
Ob Coronaimpfstoffe an jeden ausgeliefert werden dürfen?§ 4a Absatz 1 Arzneimittelhandelsverordnung (AM-HandelsV) (Abgabe nur durch berechtigte Betriebe).
Ob Coronaimpfstoffe an jeden ausgeliefert werden dürfen? § 6 Absatz 1 AM-HandelsV (Auslieferung nur an Betriebe mit Erlaubnis).
In § 4 „Weitere Ausnahmen vom Arzneimittelgesetz, von der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung und der Arzneimittel-Härtefall-Verordnung sowie Anordnung von Maßnahmen der MedBVSV“ wurden weitere Gesetze und Verordnungen für Coronaimpfstoffe außer Kraft gesetzt (https://www.gesetze-im-internet.de/medbvsv/__4.html)
Und auch hier drängen sich mir als juristischen Laien folgenden Fragen auf:
Ob Coronaimpfstoffe mit Zustimmung der Behörde auch ohne Herstellungserlaubnis hergestellt werden können? §13 AMG (Herstellungserlaubnis).
Ob Coronaimpfstoffe mit Zustimmung der Behörde auch ohne Sachkenntnis hergestellt werden können? §15 AMG (Sachkenntnis)
Ob Coronaimpfstoffe mit Zustimmung der Behörde auch ohne eine sachkundige Person hergestellt werden können? §19 AMG (Verantwortungsbereiche)
Ob Coronaimpfstoffe mit Zustimmung der Behörde auch entgegen QMS, GMP und GfP hergestellt werden können? §3 Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) (Qualitätsmanagementsystem, Gute Herstellungspraxis und gute fachliche Praxis).
Ob Coronaimpfstoffe mit Zustimmung der Behörde auch ohne ausreichendes sachkundiges und qualifiziertes Personal hergestellt werden können? §4 AMWHV (Personal).
Ob Coronaimpfstoffe mit Zustimmung der Behörde auch ohne regelmäßige Selbstinspektionen und eine Qualifizierung der Lieferanten für Rohstoffe, Verpackungsmaterial etc. hergestellt werden können? §11 AMWHV (Selbstinspektion und Lieferantenqualifizierung).
Ob Coronaimpfstoffe mit Zustimmung der Behörde auch ohne Kennzeichnung hergestellt werden können? §15 AMWHV (Kennzeichnung).
Ob Coronaimpfstoffe mit Zustimmung der Behörde auch ohne eine qualitative Überprüfung und Freigabe in Verkehr gebracht werden können? §16 AMWHV (Freigabe).
Ob Coronaimpfstoffe mit Zustimmung der Behörde auch ohne Freigabe in Verkehr gebracht und aus dem Ausland eingeführt werden können? §17 AMWHV (Inverkehrbringen und Einfuhr).
Ob für Coronaimpfstoffe mit Zustimmung der Behörde alle genannten Vorschriften entfallen? §22 - 26 AMWHV (Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung, Freigabe und Inverkehrbringen, Inverkehrbringen und Einfuhr).
Hier sei der § 1 „Zweck des Gesetzes“ aus dem Arzneimittelgesetz zitiert: „Es ist der Zweck dieses Gesetzes, im Interesse einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel, nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu sorgen.“
Frei nach Boris Reitschuster: „Fragen über Fragen!“
13.03.2022
Der Höhepunkt der Omicronwelle ist überschritten, es liegen aktuell 2257 Covid-19-Patienten auf der ICS. Zum Höhepunkt der zweiten Welle waren es 5762 Patienten. (Divi-Intensivregister, 26.02.2022). Auf eine parlamentarische Anfrage von Bundestagsvizepräsident Kubicki antwortete das Gesundheitsministerium am 16.02.2022: „Eine deutschlandweite, regional gleichzeitige Überlastung aller verfügbaren ITS-Kapazitäten, die eine systemische Unterversorgung von intensivpflichtigen COVID-19-Fällen oder deren strategische Verlegung ins Ausland bedeutet hätte, trat nicht ein.“ So langsam entspannt sich auch die Bevölkerung. Spätestens jetzt ist die Zeit gekommen die Strategien zu analysieren. Die Studienlage ist inzwischen vorhanden.
Eine dänische Studie liefert Hinweise auf einen mangelhaften Schutz vor einer Infektion mit der Omicron-Variante nach Abschluss einer Impfserie mit den Impfstoffen BNT162b2 oder mRNA-1273; insbesondere fand sie eine Wirksamkeit des Impfstoffes (VE) gegen die Omicron-Variante von lediglich 55,2% (95%-Konfidenzintervall (KI): 23,5 - 73,7%) bzw. 36,7% (KI: 69,9 - 76,4%) für die BNT162b2- bzw. mRNA-1273-Impfstoffe im ersten Monat nach der Grundimmunisierung. Der VE ist deutlich niedriger als der gegen Delta-Infektion und sinkt innerhalb weniger Monate rapide ab. Die VE wird nach der Erneutimpfung mit dem Impfstoff BNT162b2 (54,6%, KI: 30,4 - 70,4%) auf das ursprüngliche Niveau wiederhergestellt. (C. Holm Hansen: “Vaccine effectiveness against SARS-CoV-2 infection with the Omicron or Delta variants following a two-dose or booster BNT162b2 or mRNA-1273 vaccination series: A Danish cohort study”, medRxiv, 23.12.2021, preprint!)
Die Impfstoffe sind sehr schnell zugelassen worden. Doch ist die Datenlage auf welchen die Impfstoffzulassung beruht transparent? Letzten Sommer wurde bereits kritisiert, dass trotz der weltweiten Einführung von Covid-19-Impfstoffen und -Behandlungen die anonymisierten Daten auf Teilnehmerebene, die den Studien für diese neuen Impfstoffe zugrunde liegen, für Ärzte, Forscher und die Öffentlichkeit nach wie vor nicht zugänglich sind. (S. Tanveer: „Transparency of COVID-19 vaccine trials: decisions without data“, BMJ Evidenced Based Medicine, 09.08.2021).
Dass weiterhin die Rohdaten der Impfstoffentwickler – insbesondere die der Arzneimittelsicherheit – nicht, verzögert oder teilgeschwärzt veröffentlicht werden führt dazu, dass es nicht zu einer unabhängigen Prüfung der Daten kommen kann. Die renommierte Fachzeitschrift „The British Medical Journal“ (bmj) hat hierzu erneut einen Artikel veröffentlicht, welcher auf diese Missstände hinweist. Es wird darin verlangt, dass die anonymisierten Einzelteilnehmerdaten aus klinischen Prüfungen der unabhängigen Prüfung zur Verfügung gestellt werden müssen. Es wird angenommen, dass die US-amerikanische FDA die meisten Rohdaten erhält. Allerdings gibt sie diese nicht proaktiv frei. Nach einer Anfrage von „Public Health and Medical Professionals for Transparency“ für die Impfstoffdaten von Pfizer bot die FDA an 500 Seiten pro Monat zu veröffentlichen. Dies würde allerdings Jahrzehnte dauern. Im Februar lehnte ein US-Richter dies ab und ordnete an, dass die Daten mit einer Rate von 55 000 Seiten pro Monat veröffentlicht werden. Im letzten Absatz schreibt das bmj: „Pharmaunternehmen ernten enorme Gewinne, ohne ihre wissenschaftlichen Behauptungen unabhängig zu prüfen. Der Zweck der Regulierungsbehörden besteht nicht darin, nach der Pfeife reicher globaler Konzerne zu tanzen und sie weiter zu bereichern; es geht darum, die Gesundheit ihrer Bevölkerung zu schützen. Wir brauchen vollständige Datentransparenz für alle Studien, wir brauchen sie im öffentlichen Interesse, und wir brauchen sie jetzt.“ (P. Doshi: “Covid-19 vaccines and treatments: we must have raw data, now”, The British Medical Journal, 19.01.2022). Es wird auch der Vorwurf gemacht, dass wenn Daten zugänglich gewesen wären, hätten die Länder früher von der Wirkung von Impfstoffen auf die Übertragung erfahren und entsprechend planen können. (G. Iacobucci: “Covid-19: Focus should be on new vaccines rather than boosters, says WHO”, The British Medical Journal, 17.01.2022). Und nicht erst durch Studien wie die oben erwähnte dänische Studie.
Eine sehr lesenswerte Zusammenfassung über die bislang ausstehenden Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe und wie die Pharmafirmen Fristen der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) verstreichen lassen ist in den Nachrichtenportal der „welt“ zu lesen. (E. Bodderas: „Fragezeichen beim mRNA-Impfstoff“, welt+, 17.02.2022).
Am 21.02.2022 schrieb die Betriebskrankenkasse Pro Vita einen Brief an das Paul-Ehrlich-Institut wo sie daraufhin weist, dass es in ihren Augen eine beträchtliche Untererfassung der Impfnebenwirkungen gibt. Es wurden die Abrechnungsdaten von 10.937.716 Versicherten untersucht. „Wenn diese Zahlen auf das Gesamtjahr und auf die Bevölkerung in Deutschland hochgerechnet werden, sind vermutlich 2,5-3 Millionen Menschen in Deutschland wegen Impfnebenwirkungen nach Corona Impfung in ärztlicher Behandlung gewesen. … Hochgerechnet auf die Anzahl der geimpften Menschen in Deutschland bedeutet dies, dass circa 4-5 % der geimpften Menschen wegen Impfnebenwirkungen in ärztlicher Behandlung waren.“ Die BKK informierte nachrichtlich den GKV-Spitzenverband mit der Bitte eine entsprechende Datenanalyse bei sämtlichen Krankenkassen einzuholen. (A. Schöfbeck: „Heftiges Warnsignal bei codierten Impfnebenwirkungen nach Corona Impfung“, BKK ProVita, 21.02.2022).
Das Ärzteblatt reagierte mit einem Artikel in dem es kritisiert, dass es schwierig ist Abrechnungsdaten mit Nebenwirkungen gleichzusetzen. Eine Differenzierung in Impfreaktion, welche nicht meldepflichtig ist und einer meldepflichtigen Impfkomplikation ist aus den Daten der BKK nicht ohne weiteres möglich. Der Chef des Virchowbundes Dirk Heinrich reagiert mit der Aussage: „Diese undifferenzierte Schwurbelei passt aber ganz offensichtlich in das Markenimage der Kasse, die mit Homöopathie und Osteopathie als Satzungsleistungen wirbt und sich selbst als, veggiefreundlichste Krankenkasse tituliert. Offenbar will man vor allem Werbung in der impfkritischen Klientel machen.“ („Ärger um Kassenaussagen zu Impfnebenwirkungen“, ärzteblatt, 24.02.2022). Leider wird hier nicht der Schluss gezogen die von der BKK festgestellten Diskrepanz der Impfnebenwirkungszahlen zu überprüfen, sondern wieder der gewohnte Reflex ausgeführt anderslautende Daten in die Schwurblerecke zu schieben. Die Argumente welche das Ärzteblatt vorbringt sind durchaus angebracht. Dies zu überprüfen gilt es nun.
26.02.2022
War noch zu Beginn der Pandemie das erklärte Ziel der Maßnahmen das Abflachen der Kurve „flatten the curve“, wurde dies durch „Verhinderung einer Überlastung des Gesundheitswesen“ ersetzt. Da zu keinem Zeitpunkt der Pandemie eine Überlastung des Gesundheitswesen bestand und aktuell in immer weitere Ferne rückt, wird nun einen neue Begründung für die Maßnahmen von dem Bundesgesundheitsminister Lauterbach angeführt: Die Covid-19-Todesfälle. Er nennt die an und mit Covid-19-Verstobenen mit 100-150 pro Tag als Begründung keine Lockerungen in der Coronapolitik zu machen. Er kommt auf eine Zahl von über 400-500 täglichen Tote wenn man die Öffnungsstrategie Israels anwenden würden. Dass jeder einzelne Tote, egal aus welchem Grund tragisch ist, ist allgemeiner Konsens! Aber darf dies als alleinige Begründung der Coronamaßnahmen dienen?
Die offizielle Nomenklatur der Covid-19-Todesfälle wird ja bekanntlich als „an und mit“-Covid-19 verstorben aufgelistet. Der Leiter des Gesundheitsforschungsinstitutes IGES in Berlin Prof. Dr. Bertram Häussler sagte diesbezüglich in einem Interview mit der „welt“: „Wir haben ermittelt, dass bei gut 80% der offiziell gemeldeten Covid-Toten, die seit Anfang Juli gemeldet wurden, die zugrundeliegende Infektion schon länger als 5 Wochen zurückliegt und man daher eher davon ausgehen muss, dass Corona nicht die wirkliche Todesursache war.“ (welt, 30.08.2021).
Das Meta-Research Innovation Center at Stanford (METRICS) der Stanford Universität in Kalifornien, USA untersuchte die Infektionssterblichkeitsrate (IFR) von COVID-19 in älteren Bevölkerungsgruppen und anderen Altersgruppen aus Seroprävalenzstudien. Dazu wurden 25 Seroprävalenzerhebungen aus 14 Ländern eingeschlossen. In allen Ländern betrug die mediane IFR bei Älteren die in der Gemeinschaft (nicht im Pflegeheim) lebten bei 2,9 % (0,2 % - 6,9 %) und bei allen älteren Menschen 4,9 % (0,2 % - 16,8 %). Die IFR stieg steil an, je höher der Anteil der Personen ≥85 Jahre war. Eine Regression der logIFR gegen den Anteil der Personen ≥85 Jahre ergab eine Steigung von 0,06 (p=0,002) und deutete auf eine IFR bei in der Gemeinschaft lebenden älteren Menschen von 0,49 %, 0,98 % und 3,90 % hin, wenn der der Anteil der Personen >85 Jahre in der älteren Gruppe 5 %, 10 % bzw. 20 % betrug. Jüngere Altersschichten hatten niedrige IFR-Werte (Median 0,0013% bei 0-19 Jahren, 0,0088% bei 20-29 Jahren, 0,021% bei 30-39 Jahren, 0,042% bei 40-49 Jahren, 0,14% bei 50-59 Jahren und 0,65% bei 60-69 Jahren. Damit ist die Infektionssterblichkeitsrate von COVID-19 bei älteren Menschen, die in der Gemeinschaft leben niedriger als zuvor berichtet. Bei den in Pflegheimen lebenden älteren Menschen war die Sterblichkeit im Vergleich zu den in der Gemeinschaft lebenden höher. Sehr niedrige IFRs wurden in den jüngsten Populationen bestätigt. (C. Axfors: “Infection fatality rate of COVID-19 in community-dwelling populations with emphasis on the elderly: An overview”, medRxiv, 23.12.2021, preprint!).
Das immer noch bestehende Hauptziel der Coronamaßnahmen ist die Steigerung der Impfrate. Der Blick auf das Ausland zeigt uns allerdings, dass diese Strategie gescheitert ist. Eine große Meta-Studie untersuchte die Beziehung zwischen dem Prozentsatz der vollständig geimpften Bevölkerung und neuen COVID-19-Fällen in 68 Ländern und in 2947 Counties in den USA und kam zu dem Ergebnis, dass es keinen erkennbaren Zusammenhang zwischen dem Prozentsatz der vollständig geimpften Bevölkerung und neuen COVID-19-Fällen gibt. (S. V. Subramanian: “Increases in COVID‑19 are unrelated to levels of vaccination across 68 countries and 2947 counties in the United States”, European Journal of Epidemiology, 30.09.2021). Wie bereits schon früher ausgeführt ist die Schutzwirkung der Impfung zeitlich sehr begrenzt. Über die Nebenwirkungen der Impfung wird allerdings in der öffentlichen Diskussion hartnäckig geschwiegen.
Bis zum 31.12.2021 wurden in der Nebenwirkungsdatenbank des Paul-Ehrlich-Instituts insgesamt 244.576 Einzelfallberichte zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen nach Impfung mit COVID-19-Impfstoffen in Deutschland registriert, davon 2255 Todesfälle, was einer Rate von 0,002% entspricht. (Paul-Ehrlich-Institut, Sicherheitsbericht, 07.02.2022). Die Ergebnisse einer Studie der Columbia Universität (USA) deuten auf eine nationale impfstoffinduzierte Todesrate (VFR) in den USA von 0,04% und einer höheren VFR mit dem Alter hin (VFR = 0,004% im Alter von 0-17 Jahren stieg auf 0,06% im Alter >75 Jahre) und 146.000 bis 187.000 Impfstoff-assoziierte US-Todesfälle zwischen Februar und August 2021. Der Vergleich dieser Schätzung mit der CDC-berichteten VFR (0,002%) deutet darauf hin, dass VAERS-Todesfälle um den Faktor 20 unterbewertet sind, was mit der bekannten VAERS-Unterermittlungsverzerrung übereinstimmt. (S. Pantazatos: “COVID vaccination and age-stratified all-cause mortality risk”, researchgate, 10/2021). Auf die von der Stanford Universität ermittelte Fallsterblichkeitsrate von Covid-19 korreliert würde dies bedeuten, dass die Impfung gegen diese Erkrankung zumindest in den Altersgruppen bis 49 Jahren eine höhere Sterblichkeit hat als die Erkrankung selbst!
Auf die bekannt niedrige Meldequoten gehen Lazarus et al bereits 2011 ein. Dort wird berichtet, obwohl 25% der ambulanten Patienten ein unerwünschtes Arzneimittelereignis erleben, werden weniger als 0,3 % aller unerwünschten Arzneimittelereignisse und 1-13 % der schwerwiegenden Ereignisse der Food and Drug Administration (FDA) gemeldet. (R. Lazarus: “Harvard Pilgrim Health Care Report: Electronic Support for Public Health–Vaccine Adverse Event Reporting System (ESP:VAERS), Inclusive dates: 12/01/07 - 09/30/10”, 2011). Eine kleine Studie führte vom 11.03.2021 bis 09.06.2021 postmortale Untersuchungen an 18 Verstorbenen durch, die kürzlich eine Impfung gegen COVID-19 erhalten haben. In fünf Fällen wurden Hinweise auf einen Zusammenhang mit der Impfung gefunden. (J. Schneider: “Postmortem investigation of fatalities following vaccination with COVID‑19 vaccines”, International Journal of Legal Medicine, 30.09.2021). Inzwischen gibt es über 1000 Studien, welche sich mit den Nebenwirkungen der Covid-19-Impfstoffe beschäftigen! (https://www.globalresearch.ca/covid-19-vaccines-scientific-proof-lethality/5767711).
Mit Blick auf die geringe Wirksamkeit der Impfung, der vergleichsweise hohen Komplikationsrate und der geringen Mortalität der Omicronvariante lässt sich ein Fortführen der bisherigen Coronapolitik mittels der ausgeprägten Angstrhetorik nicht rechtfertigen.
Auch wurde erneut – wie von mir ebenfalls schon früher beschrieben – die in der Vergangenheit durchgeführten Maßnahmen als mehr schädlich als nützlich bestätigt. Die John Hopkins-Universität in den USA untersuchte insgesamt 24 Studien welche sich mit Lockdownmaßnahmen beschäftigten. Als Schlussfolgerung wurde genannte, dass ein Lockdown wenig bis gar keinen Einfluss auf die COVID-19-Mortalität hatte. Neben dem fehlenden Effekt von Lockdownmaßnahmen wurden auf der anderen Seite enorme wirtschaftliche und soziale Kosten verursacht. Die Lockdownmaßnahmen werden als pandemiepolitisches Instrument bezeichnet. (J. Herby: “A Literature Review and Meta-Analysis of the Effects of Lockdowns on COVID-19 Mortality”, Studies in Applied Economics, 01/2022)
13.02.2022
Das Robert-Koch-Institut verkürzte das Zeitintervall um als genesen zu gelten von 6 Monate auf 90 Tage, wobei es effektiv nur 62 Tage sind. „Fachliche Vorgaben für Genesenennachweise, mit Wirkung vom 15.01.2022: Ein Genesenennachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung muss aus fachlicher Sicht folgenden Vorgaben entsprechen: a) Die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt sein und b) das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen und c) das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.“ („Fachliche Vorgaben des RKI für COVID-19-Genesenennachweise“, RKI). Es wurde damit begründet: „…dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion mit der Deltavariante oder einer früheren Virusvariante einen im Vergleich zur Reinfektion mit der Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion mit der Omikronvariante haben.“ In dem vom RKI als Quelle angeführten Bericht 50 - Krankenhausaufenthaltsrisiko für Omicron-Fälle in England wird beschrieben, dass es insgesamt Hinweise auf eine Verringerung des Krankenhausaufenthaltsrisikos für Omicron im Vergleich zu Delta-Infektionen gibt. Weiterhin steht darin, dass eine vorangegangene Infektion das Risiko eines Krankenhausaufenthalts um ca. 50% und das Risiko eines Krankenhausaufenthalts von 1+ Tagen um 61% (95%CI:55-65%) reduziert. (N. Ferguson: “Hospitalisation risk for Omicron cases in England”, Imperial College London 22.12.2021). Der Bericht des englischen Gesundheitsministeriums vom 28.01.2022 berichtet unter anderem über die Wachstumsrate, der Infektionsrate und der Impfstoffeffektivität. Einen Hinweis auf eine verminderte Immunität nach Infektion konnte ich darin nicht finden. (UK Health Security Agency: “SARS-CoV-2 variants of concern and variants under investigation in England”, Technical briefing 34). Und als dritte Quelle führt das RKI eine preprint-Studie an. Diese kommt zum Schluss, dass der Schutz durch vorangegangene Infektion mit ca 90% gegen Alpha-, Beta- und Delta-Varianten gegeben ist. Der Schutz vor einer erneuten Infektion mit Omicron ist mit 60% zwar geringer, aber immer noch beträchtlich. Wichtig ist allerdings hervorzuheben, dass der Schutz vor Krankenhausaufenthalt oder Tod bei der Reinfektion unabhängig von der Variante auch in dieser Studie als robust erscheint! (H Altarawneh: “Protection afforded by prior infection against SARS-CoV-2 infection with the Omicron variant”, medRxiv 06.01.2022, preprint!)
Auf diesen drei Studien also hat Herr Prof. Wieler die Entscheidung der Verkürzung des Genesenenstatus begründet. Der Gesundheitsminister Lauterbach unterstützt diese Entscheidung vollkommen. Meiner Meinung nach ist diese Schlussfolgerung aufgrund der angeführten Quellen nicht nachzuvollziehen!
Doch wie sieht die wirkliche evidenzbasierte Medizin aus? Bereits am 21.01.2021 habe ich auf meiner Homepage mit dem Eintrag: „Immunität nach Covid-19“ die damaligen Studien dargestellt. Inzwischen gibt es natürlich weitere Studien:
In einer Meta-Studie wurde gezeigt, dass der Schutz vor einer Reinfektion stark ist und für mehr als 10 Monate der Nachbeobachtung anhält. (N. Kojima:”Protective immunity after recovery from SARS-CoV-2 infection”, The Lancet Infectious Diseases 14.01.2022). Eine andere Studie beschreibt, dass die überwiegende Mehrheit der Anti-Spike-IgG-positiven Personen mindestens 8 Monate lang Anti-Spike-IgG-positiv bleibt, unabhängig von der anfänglichen Schwere der COVID-19-Erkrankung. Das Vorhandensein von Anti-Spike-IgG-Antikörpern ist mit einem erheblich reduzierten Risiko einer erneuten Infektion bis zu 9 Monate nach asymptomatischem bis leichtem COVID-19 verbunden. (S. Havervall: “Robust humoral and cellular immune responses and low risk for reinfection at least 8 months following asymptomatic to mild COVID-19”, Journal of Internal Medicine, 30.08.2021). Eine weitere Studie kam auf eine nochmals längere Zeit der guten Immunität nach Infektion. So wird in der Studie von Kim der Gesamtschutz der vorangegangenen Infektion mit 85,7% angegeben, welcher über 13 Monate lang anhält. Patienten über 65 Jahre hatten einen etwas geringeren Schutz. (P. Kim: “Duration of SARS-CoV-2 Natural Immunity and Protection against the Delta Variant: A Retrospective Cohort Study”, Clinical Infectious Disease, 03.12.2021). Hinweise auf eine dauerhafte und funktionelle humorale Reaktion nach einer SARS-CoV-2-Infektion auch nach keinen oder leichten Symptomen hat eine Studie aus Stockholm. (S. Havervall: “SARS-CoV-2 induces a durable and antigen specific humoral immunity after asymptomatic to mild COVID-19 infection”, PLoS One, 12.01.2022). Die gleiche Arbeitsgruppe fand zuvor schon heraus, dass die überwiegende Mehrheit der Anti-Spike-IgG-positiven Personen für mindestens 8 Monate lang Anti-Spike-IgG-positiv bleibt, unabhängig von der anfänglichen Schwere der COVID-19-Erkrankung. Das Vorhandensein von Anti-Spike-IgG-Antikörpern ist mit einem erheblich reduzierten Risiko einer erneuten Infektion bis zu 9 Monate nach asymptomatischem bis leichtem COVID-19 verbunden. (S. Havervall: “Robust humoral and cellular immune responses and low risk for reinfection at least 8 months following asymptomatic to mild COVID-19”, Journal of Internal Medicine, 30.08.2021). An einer schon frühen, groß angelegten Studie an Mitarbeitern an den Universitätskliniken in Oxford kam man zum Schluß, dass das Vorhandensein von Anti-Spike- oder Anti-Nukleokapsid-IgG-Antikörpern mit einem erheblich reduzierten Risiko einer SARS-CoV-2-Reinfektion in den folgenden 6 Monaten verbunden war. (S.F. Lumley: “Antibody Status and Incidence of SARS-CoV-2 Infection in Health Care Workers”, New England Journal of Medicine, 11.02.2021). Eine französische Studie an Mitarbeitern im Gesundheitswesen schloss 3.062 Mitarbeiter ein. 256 (8,4%) waren positiv für Anti-SARS-CoV-2-Nukleokapsid-IgG. Unter ihnen wurde eine frühe Abnahme des Antinukleokapsid-Antikörperindex zwischen der ersten (S1) und zweiten (S2) serologischen Probenahme bei 208 Mitarbeitern (84,2%) beobachtet. Der anfängliche Anti-Nukleokapsid-IgG-Index schien mit dem Alter der Mitarbeiter zusammenzuhängen. Vierundsiebzig Mitarbeiter wurden in die 7-monatige Kohortenstudie eingeschlossen. Unter ihnen hatten 69 (90,5%) nach 7 Monaten nachweisbares Anti-Spike-IgG und 24 (32,4%) berichteten von anhaltenden Symptomen, die mit der Diagnose des postakuten COVID-19-Syndroms übereinstimmten. (B. Pilmis: “Evolution of anti-SARS-CoV-2 immune response in a cohort of French healthcare workers followed for 7 months”, Infectious Diseases Now, 18.01.2022). Eine US-amerikanische Studie zeigte, dass Menschen, die leichte COVID-19-Erkrankungen haben und Antikörper produzieren, bis zu 6 Monate danach vor einer erneuten Infektion geschützt sind. Die Antikörper, die Menschen in dieser Situation produzieren, sind ebenfalls bis zu 6 Monate stabil. (C.F. Schuler: “Mild SARS-CoV-2 Illness Is Not Associated with Reinfections and Provides Persistent Spike, Nucleocapsid, and Virus-Neutralizing Antibodies”, Microbiology Spectrum, 31.10.2021). Eine preprint-Studie zeigte, dass die natürliche Immunität im Vergleich zur BNT162b2 Zwei-Dosen-Impfstoff-induzierten Immunität einen länger anhaltenden und stärkeren Schutz vor Infektionen, symptomatischen Erkrankungen und Krankenhausaufenthalten bietet, die durch die Delta-Variante von SARS-CoV-2 verursacht werden. (S. Gazit: “Comparing SARS-CoV-2 natural immunity to vaccine-induced immunity: reinfections versus breakthrough infections”, medRxiv, 25.08.2021, preprint!). Durch die integrierte Untersuchung von Antikörper-, Gedächtnis-B-Zell-, CD4+-T-Zell- und CD8+-T-Zell-Gedächtnis für SARS-CoV-2 wurde beobachtete, dass jede Komponente des SARS-CoV-2-Immungedächtnisses eine unterschiedliche Kinetik aufwies. Immunglobulin G (IgG) zum Spike-Protein war über mehr als 6 Monate relativ stabil. Spike-spezifische Gedächtnis-B-Zellen waren nach 6 Monaten häufiger als nach 1 Monat nach Symptombeginn. SARS-CoV-2-spezifische CD4+-T-Zellen und CD8+-T-Zellen nahmen mit einer Halbwertszeit von 3 bis 5 Monaten ab. (J.M. Dan: “Immunological memory to SARS-CoV-2 assessed for up to eight months after infection”, Science, 06.01.2021). Das Immunsystem von mehr als 95% der Menschen, die sich von COVID-19 erholten, hatte bis zu acht Monate nach der Infektion dauerhafte Gedächtniszellen gegen das Virus, schrieb die nationale US-Gesundheitsbehörde. (S. Reynolds: “Lasting immunity found after recovery from COVID-19”. National Institutes of Health (NIH), 26.01.2021).
Für die Omicron-Variante gibt es inzwischen auch schon Hinweise, dass Genesene nicht nur gegen die vorherigen Varianten, sondern auch gegen Omicron gut geschützt sind. Um nochmals auf die preprint-Studie aus Quatar, welche das RKI als Quelle für die Verkürzung des Genesenenstatus angibt, einzugehen, stelle ich die Ergebnisse dieser Studie vor: Bei der Verhinderung einer symptomatischen Reinfektion wurde auf 90,2% (95% KI: 60,2-97,6) für Alpha, 84,8% (95% KI: 74,5-91,0) für Beta, 92,0% (95% KI: 87,9-94,7) für Delta und 56,0% (95% KI: 50,6-60,9) für Omicron geschätzt. Nur eine Alpha-, zwei Beta-, keine Delta- und zwei Omicron-Reinfektionen führten zu schweren COVID-19-Infektionen. Keiner von ihnen entwickelte sich zu einem kritischen oder tödlichen COVID-19. Der Schutz gegen Krankenhausaufenthalt oder Tod aufgrund einer Reinfektion wurde auf 69,4% (95% KI: -143,6-96,2) für Alpha, 88,0% (95% KI: 50,7-97,1) für Beta, 100% (95% KI: 43,3-99,8) für Delta und 87,8% (95% KI: 47,5-97,1) für Omicron geschätzt. (H. Altarawneh H: “Protection afforded by prior infection against SARS-CoV-2 reinfection with the Omicron variant”, medRxiv, 06.01.2022, preprint!).
Wie sieht den die Situation bei den Kindern aus? Kinder sind im Vergleich zu Erwachsenen fünfmal häufiger asymptomatisch und haben höhere spezifische Antikörperspiegel, die länger anhalten (96,2% gegenüber 82,9%, die 11-12 Monate nach der Infektion immer noch seropositiv sind). Bemerkenswert ist, dass symptomatische und asymptomatische Infektionen in allen Altersgruppen ähnliche humorale Reaktionen hervorrufen. Die SARS-CoV-2-Infektion tritt unabhängig vom Serostatus der endemischen Coronaviren auf. Die Neutralisationsreaktionen von Kindern und Erwachsenen sind ähnlich, obwohl die Neutralisation für beide gegen die Delta-Varianten reduziert ist. Insgesamt ist die langfristige humorale Immunantwort auf eine SARS-CoV-2-Infektion bei Kindern auch nach asymptomatischer Infektion von längerer Dauer als bei Erwachsenen. (H. Renk: “Robust and durable serological response following pediatric SARS-CoV-2 infection”, Nature Communications, 10.01.2022). Eine aktuelle Studie zeigte, dass sowohl die akute Infektion als auch 2 und 4 Monate später starke IgM-, IgG- und IgA-Antikörperreaktionen gegen SARS-CoV-2-Antigene auslösbar waren. Diese waren mit neutralisierender Aktivität assoziiert. Diese Reaktionen waren genauso gut oder besser als die von erwachsenen Seren. (Z. Zhao: “Robust antibody response in children to acute COVID-19 infection and lasts for months”, Journal of Pediatrics, 01.01.2022).
Wie deckt sich die Studienlage denn mit den Erfahrungen in meiner Praxis. Ich beobachte in der Tat, dass bei Omicron eine Reinfektion erneut auftreten kann. Ich hatte bisher drei solcher Fälle, der überwiegende Anteil der Omicronfälle allerdings war vollständig geimpft, bzw. geboostert! Alle Fälle von Omicron, egal welcher Impf- oder Genesenenstatus oder ungeimpft, sind durchweg mild mit Kopfschmerzen oder einer Schnupfensymptomatik in meiner Praxis. Eine Ungleichbehandlung der Genesenen mit den Geboosterten kann ich aus meiner Praxiserfahrung und aus der Studienlage nicht ableiten.
Der Gesundheitsminister Karl Lauterbach unterstreicht via Twitter die Entscheidung zur Verkürzung des Genesenenstatus auf 3 Monate mit folgendem tweet: „Das hört niemand gerne, ist aber so. Die Studie unterstützt die Analyse des RKI, dass 3 Mon nach Genesung bei leichter Omicron Infektion von der Immunität nicht viel übrig bleibt.“ Dabei bezieht er sich auf die preprint-Studie von Servellita. Darin wurde die neutralisierende Immunität gegen Delta- und Omicron SARS-CoV-2-Varianten in 239 Proben von 125 vollständig geimpften (!) Personen untersucht. Bei nicht infizierten, nicht-geboosterten Individuen waren VLP-Neutralisationstiter gegenüber Delta und Omicron im Vergleich zum Wildtyp (WT) um das 2,7- bzw. 15,4-fache reduziert, während geboosterte Individuen (n = 23) 18-fach erhöhte Titer aufwiesen. Delta-Durchbruchinfektionen (n=39) hatten 57-fache und 3,1-fache Titer, während Omicron-Durchbruchinfektionen (n=14) 5,8-fache bzw. 0,32-fache Titer im Vergleich zu nicht infizierten nicht-geboosterten bzw. geboosterten Individuen aufwiesen. Der Unterschied bei den Titern (p=0,049) hing mit einem höheren Anteil mittelschwerer bis schwerer Infektionen in der Delta-Kohorte zusammen (p=0,014). Die Korrelation von neutralisierenden und spike-quantitativen Antikörpertitern war mit Delta oder Omicron im Vergleich zu WT verringert. Neutralisierende Antikörper bei Delta- und Omicron-Durchbruchinfektionen nehmen insgesamt zu, aber das relative Ausmaß des Anstiegs ist bei klinisch schwereren Infektionen und gegen die spezifische Infektionsvariante größer. (V. Servellita: “Neutralizing immunity in vaccine breakthrough infections from the SARS-CoV-2 Omicron and Delta variants”, medRxiv, 26.01.2022, preprint!).
Ernsthaft!?!? Herr Lauterbach? Sie begründen die Verkürzung des Genesenenstatus (!) mit einer Studie an geimpften (!) Personen!
Der Eindruck, dass Entscheidungen nicht auf evidenzbasierten Daten getroffen werden, sondern aus politischem Kalkül erhärtet sich auch hier wieder einmal.
07.02.2022
Da die Politik sich in immer größerer Panik versucht zu übertrumpfen möchte ich in diesem Eintrag zuerst nochmals auf die aktuellen Studienergebnisse bezüglich der Krankheitsschwere von Omicron eingehen.
In einer aktuellen US-amerikanischen Studie, welche von der amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC in Auftrag gegeben wurde, sind 52 297 Omicronfälle mit 16 982 Deltafälle in einem Zeitraum vom 30.11.2021 bis zum 01.01.2022 verglichen worden. Krankenhauseinweisungen traten bei 235 (0,5%) bzw. 222 (1,3%) der Fälle mit Omicron- bzw. Delta-Varianteninfektionen auf. Die Infektionen mit Omicron-Varianten hatten eine Verringerung des Risikos für nachfolgende Krankenhausaufenthalte um 52%, für symptomatische Krankenhausaufenthalte um 53%, für die Aufnahme auf einer Intensivstation um 74% und für die Mortalität um 91% im Vergleich zu Infektionen mit Delta-Variante. Null Fälle mit Omicron-Varianteninfektion wurden mechanisch beatmet, verglichen mit 11 Fällen mit Delta-Varianteninfektionen während des gesamten Nachbeobachtungszeitraums (p<0,001). Die mediane Dauer des Krankenhausaufenthalts war bei hospitalisierten Fällen mit Infektionen mit Omicron-Varianten um 3,4 (2,8 - 4,1) Tage kürzer als bei hospitalisierten Patienten mit Infektionen der Delta-Variante, was eine Verringerung der Krankenhausaufenthaltsdauer um 69,6 % (64,0 - 74,5 %) widerspiegelt. (J.A. Lewnard: “Clinical outcomes among patients infected with Omicron (B.1.1.529) SARS-CoV-2 variant in southern California”, medRxiv, 11.01.2022, preprint!).
Eine aktuelle Studie aus Kanada mit 29 594 Omicron-Fällen im Vergleich mit 11 622 Delta-Fällen zeigte, dass es 59 (0,51%) Krankenhausaufenthalte und 3 (0,03%) Todesfälle unter den Omicron-Fällen, verglichen mit 221 (1,6%) Krankenhausaufenthalten und 17 (0,12%) Todesfällen unter den Delta-Fällen gab. Das Risiko eines Krankenhausaufenthalts oder des Todes war bei Omicron-Fällen um 65% niedriger im Vergleich zu Delta-Fällen, während das Risiko für Aufnahme oder Tod auf der Intensivstation um 83% niedriger war. (A.C. Ulloa: “Early estimates of SARS-CoV-2 Omicron variant severity based on a matched cohort study, Ontario, Canada”, medRxiv, 02.01.2022, preprint!)
Eine retrospektive Kohortenstudie analysierte Daten von 577 938 SARS-CoV-2-infizierten Patienten aus einer multizentrischen, landesweiten Datenbank in den USA zwischen dem 01.09.2021 und dem 24.12.2021. Dabei waren 14 054 Omicron-Fälle ("Emergent Omicron-Kohorte") und 563 884 Delta- Fälle ("Delta-Kohorte"). Bei den Krankenhausaufenthalten ergab sich ein 44% geringeres Risiko bei der Omicron-Variante gegenüber der Delta-Variante und bei der Aufnahme auf die Intensivstation um 33% geringeres Risiko. Auch bei Kindern wurden signifikant mildere Verläufe bei der Omicronvariante im Vergleich zur Deltavariante gesehen. (L. Wang: “Comparison of outcomes from COVID infection in pediatric and adult patients before and after the emergence of Omicron”, medRxiv, 02.01.2022, preprint!).
In einer Schottischen Analyse ergab sich ein um 66% reduziertes Risiko durch eine Omicroninfektion im Krankenhaus aufgenommen zu werden im Vergleich zu einer Deltavarianteninfektion. (A. Sheikh: “Severity of Omicron variant of concern and vaccine effectiveness against symptomatic disease: national cohort with nested test negative design study in Scotland”, The University of Edinburgh, 22.12.2021).
In einem englischen Bericht wird die Risikoreduktion für einen Krankenhausaufenthalt von einem Tag und länger durch die Omicronvariante gegenüber einer Deltavarianteninfektion mit 40 - 45% angegeben. (N. Ferguson: “Report 50 : Hospitalisation risk for Omicron cases in England”, MRC Centre for Global Infectious Disease Analysis, Imperial College London, 22.12.2021).
In der oben abgebildeten Grafik sind die Infektionszahlen in Deutschland (our world in data) mit der Intensivbelegung in Deutschland (DIVI, Tagesreport) verglichen. Hier erkennt man auch den eindeutigen Trend zu weniger Intensivpatienten trotz stark ansteigender Inzidenz. Zu beachten ist aber, dass die Zahlen der Intensivpatienten in der Regel der Infektionszahlen hinterherhinken.
Gesundheitsminister Lauterbach sagte bei der Debatte im Bundestag am 13.01.2022: “Nur die Impfpflicht führt uns aus der Pandemie.“ und auch folgendes: „Wenn wir uns alle weigern würden, die gut erforschte und nebenwirkungsarme Impfung zu nutzen, um uns selbst und andere vor Tod und schwerer Krankheit zu schützen, würden wir die Pandemie wahrscheinlich nie beenden können.“
Eine repräsentative INSA-Umfrage, welche von dem unabhängigen Journalisten Boris Reitschuster in Auftrag gegeben wurde, ergab bei 15% aller Befragten schwere Nebenwirkungen durch die Impfung. Hochgerechnet auf die Gesamtbevölkerung wären dies ca. 8,64 Millionen Menschen. Lediglich 40% der Geimpften, also weniger als die Hälfte, gaben an, dass sie gar keine Nebenwirkungen nach der Impfung hatten. (B. Reitschuster: „Exklusiv-Umfrage zeigt, wie häufig starke Impfnebenwirkungen wirklich sind“, reitschuster.de, 15.02.2022).
Dies deckt sich auch mit der Situation in meiner Praxis, wo ich inzwischen mehr schwere Impfkomplikationen als schwere Covid-19-Fälle sehe.
Bei einer kanadischen Studie wurden bei insgesamt 19 740 741 verimpfter Dosen mRNA-Impfstoff 297 Berichte über Myokarditis/ Perikarditis gefunden, was 0,0015% entspricht. Unter diesen traten 69,7% nach der zweiten Dosis des COVID-19-mRNA-Impfstoffs und 76,8% bei Männern auf. Das Durchschnittsalter der Personen mit einem gemeldeten Ereignis betrug 24 Jahre. Die höchste Melderate von Myokarditis/Perikarditis wurde bei Männern im Alter von 18-24 Jahren nach mRNA-1273 (Moderna) als zweiter Dosis beobachtet. Die Rate in dieser Altersgruppe war 5,1x höher als die Rate nach BNT162b2 (BioNTech) als zweiter Dosis. Die Gesamtmeldequoten waren höher, wenn das Interdosisintervall für beide Impfstoffprodukte kürzer war (d. h. ≤30 Tage). Unter den Personen, die mRNA-1273 (Moderna) für die zweite Dosis erhielten, waren die Raten für diejenigen, die eine Kreuzimpfung im Gegensatz zu einem homologen Impfschema hatten, höher. (S.A. Buchan: “Epidemiology of myocarditis and pericarditis following mRNA vaccines in Ontario, Canada: by vaccine product, schedule and interval”, medRxiv, 05.12.2021, preprint!).
Serologisch kann man unterscheiden ob jemand die Infektion oder einen Impfstatus besitzt. Nach der Impfung produziert der Körper Antikörper gegen das Spike-Protein (S-Antikörper). Nach einer Infektion produziert der Körper allerdings noch Antikörper, welche gegen andere Oberflächenstrukturen des Virus gerichtet sind, so z.B. gegen eine Nukleoprotein-Struktur (N-Antikörper). Wenn also nur S-Antikörper gemessen werden, so liegt ein Status nach Impfung vor und wenn gleichzeitig noch N-Antikörper gefunden werden, so wurde die Infektion durchgemacht. Der Überwachungsbericht der englischen Gesundheitsbehörde nimmt darauf Bezug. Auf die Gesamtbevölkerung in England berechnet wurden bei 18,7% N-Antikörper und bei 98,0% waren S-Antikörper positiv in der Zeit vom 16.08. bis 10.10.2021. Der zeitliche Verlauf wird in „Figure 3“ dargestellt.
Je jünger die Jahrgänge in England sind, desto höher ist die Durchseuchung, was man an den vermehrten N-AK-Titer erkennen kann. In der Altersgruppe 17-29 betrug der Z.n. Infektion in den Wochen 33-44 insgesamt 28,8%. Die Altersgruppe < 17 Jahren wurde nicht untersucht. (siehe folgende Grafik).
Auf Seite 23 des Berichts über die Überwachung von Impfstoffen der englischen Gesundheitsbehörde steht folgendes: “…recent observations from UK Health Security Agency (UKHSA) surveillance data that N antibody levels appear to be lower in individuals who acquire infection following 2 doses of vaccination.” Es scheint also, dass der N-Antikörpertiter bei Personen, welche nach einer Doppeltimpfung einen Impfdurchbruch erlitten, niedriger ist. (UK Health Security Agency: “COVID-19 vaccine surveillance report, Week 42”).
Ob hier die Impfung zu einer verminderten Immunantwort führt sollte in weiteren Studien überprüft werden. Dies ist insbesondere auch mit dem Blick auf den Eintrag von mir vom 19.06.2021 „Veränderung angeborener Immunantwort durch die Impfung“ interessant, in dem ich eine Studie zitiere, welche eine komplexe funktionellen Reprogrammierung angeborener Immunantworten durch den BioNTech-Impfstoff nachweisen. (F. K. Föhse: “The BNT162b2 mRNA vaccine against SARS-CoV-2 reprograms both adaptive and innate immune responses”, medRxiv, 06.05.2021, preprint!).
Insgesamt ist die wissenschaftliche Datenlage doch eindeutig, dass die Omikronvariante zum einen deutlich ansteckender ist (siehe meinen vorigen Eintrag), aber deutlich milder im Verlauf ist. Andere Länder wie z.B. Spanien reagieren bereits darauf: „Trotz Rekordwerten bei den Neuinfektionen soll es in Spanien keine schärferen Maßnahmen geben. Mit einer neuen Strategie plant die Regierung die Pandemie als normale Krankheit einzustufen.“ (zdf, 14.01.2022). Das zdf ist sich natürlich nicht zu schade als nächsten Satz „Kritiker halten die "Grippalisierung" von Corona für fahrlässig.“ anzuhängen. Auch England hat während der Omikronwelle nicht die Nerven verloren. Der Infektionsverlauf zeigt, dass die Welle durchgegangen ist. (siehe Abbildung)
Prof. C. Drosten erkannte diesen Umstand auch indem er auf der Bundespressekonferenz am 14.01.2022 sagte: „London, die haben wirklich eine Wand gehabt, mit wenig Maßnahmen, und jetzt ist das sogar ein bisschen von selbst zum Stillstand gekommen … Da geht die Inzidenz eindeutig runter.“
Da die Omicronvariante inzwischen die anderen Varianten verdrängt hat und durch die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse sollte die Strategie an den milden Omiconverlauf und dem immer noch unklaren Risikoprofil der Impfung angepasst werden. Es spricht nichts mehr für eine Impfpflicht für die Gesamtbevölkerung und die schon beschlossene Impfpflicht für medizinische Berufe müsste jetzt wieder zurückgenommen werden.
16.01.2022
Die neue Omicron-Variante wurde am 26.11.2021 von der WHO als besorgniserregende Variante eingestuft und entwickelt sich schnell zur weltweit dominanten Variante.
Die Infektiosität der neuen Omicron-Variante in Südafrika wurde mit einem Modell-Inteferenzsystem in der Provinz Gauteng berechnet. Omicron ist ca. 100,3% (95% KI: 74,8 - 140,4%) übertragbarer als das das ursprüngliche SARS-CoV-2 und 36,5% (95% KI: 20,9 - 60,1%) übertragbarer als die Delta-Variante. Eine durch frühere Infektion oder Impfung bestehende Immunität wird durch Omicron in 63,7% (95% KI: 52,9 - 73,9%) untergraben. (W. Yang: “SARS-CoV-2 transmission dynamics in South Africa and epidemiological characteristics of the Omicron variant”, EuropePMC, 21.12.2021, preprint!)
Diese hohe Infektiosität beruht auf einer viel höheren Rate an asymptomatischen Verläufen wie bei den anderen Virusvarianten. Die hohe Prävalenz asymptomatischer Infektionen ist wahrscheinlich ein wichtiger Faktor für die weit verbreitete, schnelle Verbreitung der Variante weltweit wie eine gemeinsame Studie aus Südafrika und den USA zeigt. (N. Gerret: “High Rate of Asymptomatic Carriage Associated with Variant Strain Omicron”, medRxiv, 27.12.2021, preprint!)
In ihrem Spikeprotein hat die Omicron-Variante mehr als 30 Mutationen welche zu einer Immunflucht gegenüber neutralisierenden Antikörpern führt. (E. Cameroni: „Broadly neutralizing antibodies overcome SARS-CoV-2 Omicron antigenic”, Nature, 32.12.2021; Y. Cao: “Omicron escapes the majority of existing SARS-CoV-2 neutralizing antibodies”, Nature, 23.12.2021; S. Cele: “SARS-CoV-2 omicron has extensive but incomplete escape of Pfizer BNT162b2 elicited neutralization and requires ACE2 for infection”, Nature, 23.12.2021; D. Planas: “Considerable escape of SARS-CoV-2 Omicron to antibody neutralization”, Nature, 23.12.2021)
Eine sehr kleine in vitro-Studie mit insgesamt 20 Patientenseren zeigte nach 5 oder mehr Monaten nach der Impfung mit dem BioNTech-Impfstoff eine geringe Neutralisationseffizienz gegen Delta und Wildtyp. Nach der dritten Impfung wurde eine 100-fache Steigerung der Neutralisationseffizienz von Omicron mit einer 4-fach reduzierten Neutralisation im Vergleich zu der gegen die Delta-Variante gesehen. (I. Nemet: “Third BNT162b2 vaccination neutralization of SARS-CoV-2 Omicron infection”, MedRxiv, 14.12.2021, preprint!)
Eine weitere in vitro-Studie aus der Schweiz untersuchte in 104 Blutproben, bestehend aus Rekonvaleszentenproben nach Infektion mit frühpandemischem SARS-CoV-2 (prä-VOC) oder mit Alpha, Beta, Gamma oder Delta, Nachimpfproben nach Doppeldosis-mRNA-Impfung sowie Proben nach Impfstoff-Durchbruchinfektionen mit Delta oder Omicron die Neutralisation gegen sieben SARS-CoV-2-Isolate (B.1, Alpha, Beta, Gamma, Delta, Zeta, Omicron). Es wurden die höchsten Neutralisationstiter gegen die homologe (zuvor infizierende) Variante mit geringerer Neutralisationseffizienz gegen heterologe Varianten gefunden. Rekonvaleszentenproben von Prä-VOC-SARS-CoV-2-, Alpha-, Beta-, Gamma- und Delta-infizierten Personen zeigten alle einen signifikanten Verlust der Neutralisation für Omicron, jedoch in unterschiedlichem Maße (23,0-fach bei Beta-Rekonvaleszenten bis zu 56,1-fachen in Alpha-Rekonvaleszenten), was darauf hindeutet, dass eine infektionsbedingte Immunität, unabhängig von der infektiösen Variante, höchstwahrscheinlich nur schlecht gegen Omicron schützt. Doppeltgeimpfte Personen zeigten eine robuste Neutralisation gegen B.1 und nur geringfügig niedrigere Neutralisationstiter für Alpha, Beta, Gamma, Delta und Zeta, mit einer fold change reduction (Messung der Veränderung des Expressionsniveaus eines Gens) für heterologe Viren zwischen 2,8 (für Alpha) bis 6,9 (für Beta). Im Gegensatz zu Rekonvaleszenten wurde die Flucht aus der Neutralisation für Zeta bei geimpften Personen weitgehend wiederhergestellt, während Omicron eine stark reduzierte Neutralisation des 85,7-fachen im Vergleich zu SARS-CoV-2 vor der VOC zeigte. Robuste Neutralisationstiter wurden bei doppelt geimpften Personen mit anschließenden Delta-Durchbruchinfektionen beobachtet, die Omicron auch mit einem Verlust von nur 12,5-fach neutralisierten. Personen mit einer Omicron-Durchbruchinfektion zeigten sowohl für Delta als auch für Omicron hohe Neutralisationstiter, mit nur einem 1,5-fachen Verlust für die Delta-Neutralisation. Dies deutet darauf hin, dass eine Infektion mit antigen-unterschiedlichen Varianten die Immunität gegen Varianten stärken kann, die dem Impfstamm antigen-ähnlich sind. (M. Bekliz: “Neutralization of ancestral SARS-CoV-2 and variants Alpha, Beta, Gamma, Delta, Zeta and Omicron by mRNA vaccination and infection-derived immunity through homologous and heterologous variants”, MedRxiv, 31.12.2021, preprint!)
Jedoch ist es allgemein bekannt, dass das zelluläre System mit den SARS-CoV-2-spezifischen T-Zellen eine Schlüsselrolle bei der Covid-19-Krankheitausprägung spielt. (R. Moderbacher: „Antigen-specific adaptive Immunity to SARS-CoV-2 in acute COVID-19 and associations with age and disease severity”, Cell, 16.09.2020; Y. Peng: “Broad and strong memory CD4 + and CD8 + T cells induced by SARS-CoV-2 in UK convalescent individuals following COVID-19”, Nature, 04.09.2020; M. Liao: “Single-cell landscape of bronchoalveolar immune cells in patients with COVID-19”, Nature, 12.05.2020)
Eine Studie welche das zelluläre System bei 61 Probanden untersuchte kam zu dem Ergebnis, dass trotz der Mutationen im Spike-Protein die SARS-CoV-2 Omicron-Variante dennoch von der zellulären Komponente des Immunsystems erkannt wird. Es wurde in der zellulären Immunantwort keine signifikanten Unterschiede in den einzelnen Probandengruppen (doppeltgeimpft, dreifachgeimpft, kreuzgeimpft, geimpft mit Impfdurchbruch, genesen mit nachfolgender Impfung). (L. De Marco: “Preserved T cell reactivity to the SARS-CoV-2 Omicron variant indicates continued protection in vaccinated individuals”, bioRxiv, 30.12.2021, preprint!). Dies erklärt die beobachtete geringe Krankheitsschwere der Omicroninfektion. Leider wurde keine reine Genesenengruppe untersucht, sondern nur geimpfte Personen.
Eine weitere aktuelle Studie, welche das humorale und zelluläre System auf die Immunantwort bei Omicron untersuchte stellte fest, dass es nur eine minimale Immunflucht auf der T-Zell-Ebene gibt, trotzt abfallenden Antikörpertiter. Leider wurde auch hier die Gruppe der Genesenen nur bezüglich der Antikörpertiter untersucht. Es wurden Patienten nach Immunisierung mit den verschiedenen Impfstoffen (ChAdOx-1, Ad26.COV2.S, mRNA-1273 und BNT162b2) untersucht. (C. H. GeurtsvanKessel: “Divergent SARS CoV-2 Omicron-specific T- and B-cell responses in COVID-19 vaccine recipients”, medRxiv, 29.12.2021, preprint!)
Zu dem gleichen Ergebnis kam auch eine südafrikanische Studie. Sie untersuchte die Fähigkeit von T-Zellen, mit Omicron-Spike bei Teilnehmern zu reagieren, die mit Ad26.CoV2.S oder BNT162b2 geimpft wurden, und bei ungeimpften COVID-19- genesenen Patienten (n = 70). Das Ergebnis war, dass 70-80% der CD4+- und CD8+-T-Zell-Reaktion auf Spike in allen Studiengruppen aufrechterhalten wurden. Darüber hinaus ähnelte die Größe der kreuzreaktiven T-Zellen von Omicron der der Beta- und Delta-Varianten, obwohl Omicron wesentlich mehr Mutationen aufwies. Diese Ergebnisse zeigen, dass trotz der umfangreichen Mutationen von Omicron und der verringerten Anfälligkeit für neutralisierende Antikörper die Mehrheit der T-Zell-Reaktionen, die durch Impfung oder natürliche Infektion induziert werden, die Variante gegenseitig erkennt. Eine gut erhaltene T-Zell-Immunität gegen Omicron wird wahrscheinlich zum Schutz vor schwerem COVID-19 beitragen. (R. Keeton: “SARS-CoV-2 spike T cell responses induced upon vaccination or infection remain robust against Omicron”, medRxiv, 28.12.2021, preprint!)
Bis zum 9. Dezember wurden in Dänemark insgesamt 785 Omicron-Fälle registriert. Die täglichen Fallzahlen stiegen schnell an, mit täglichen Steigerungen von mehr als 40% ab dem 4. Dezember. Das Alter der Fälle lag zwischen 2 und 95 Jahren (Median: 32) und 433 (55%) waren männlich. Neun Fälle (1,2%) wurden stationär behandelt, ein Fall wurde bisher intensivmedizinisch behandelt und kein Fall ist gestorben. Fälle wurden im ganzen Land weit verbreitet identifiziert, aber die meisten waren in zwei Hauptepizentren im westlichen Teil Dänemarks und im Gebiet der Hauptstadt gruppiert. Insgesamt wurden 599 (76%) Fälle vollständig geimpft und weitere 56 (7,1%) hatten eine vollständige Impfung plus eine Auffrischungsdosis erhalten. (L. Espenhain: “Epidemiological characterisation of the first 785 SARS-CoV-2 Omicron variant cases in Denmark, December 2021”, Eurosurveillance, 16.12.2021). Dies zeigt zum einen, dass die Ausbreitung durch Superspreaderevents begünstigt wurde und unterstreicht die mangelnde Wirkung der Impfung, bei allerdings hauptsächlich milden Verläufen. Zudem zeigt es, dass es in Dänemark ein deutlich besseres System zur Erfassung der Covid-Fälle gibt wie in Deutschland.
In dem aktuellen Lagebericht des RKI wurden zwischen dem 21.11.2021 und 27.12.2021 in Deutschland (Datenstand 28.12.2021) insgesamt 10.443 (Verdachts-) Fälle der Omicronvariante übermittelt. Für 6.788 Fälle (65%) wurden Angaben zu den Symptomen übermittelt, es wurden überwiegend keine oder milde Symptome angegeben. Am häufigsten wurde von Patienten mit Symptomen Schnupfen (54 %), Husten (57 %) und Halsschmerzen (39 %) genannt. 124 Patientinnen und Patienten wurden hospitalisiert, vier Person sind verstorben. Für 543 (5 %) Fälle wurde eine Exposition im Ausland angegeben. 186 (2,7%) Patienten waren ungeimpft, 4.020 (59%) waren vollständig geimpft, von diesen wurde für 1.137 eine Auffrischimpfung angegeben. Auf Basis der übermittelten Daten wurden unter allen übermittelten Omicron-Infektionen 148 Reinfektionen ermittelt, zu keiner der von Reinfektion betroffenen Person wurden Vorerkrankungen übermittelt. („Wöchentlicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)“, RKI, 30.12.2021)
Nach dem Darstellen der aktuellen wissenschaftlichen Daten nun noch kurz ein paar Zitate aus der Politik:
"Wir haben zu viele ungeimpfte Leute in Deutschland, gerade über 60, und die sind jetzt natürlich richtig in Gefahr, also für die wird es jetzt richtig gefährlich" (Prof. Christian Drosten, Deutschlandfunk, 31.12.2021).
„Auch wenn man sich drei oder vier Mal impfen lassen muss - was ist ein kleiner Piks gegen den Schutz vor einer potenziell schweren oder sogar tödlichen Krankheit?“ (Markus Söder, Ministerpräsident von Bayern, Neujahrsansprache 2022)
"Tun wir miteinander alles - aber auch wirklich alles - dafür, dass wir Corona im neuen Jahr endlich besiegen können." (Olaf Scholz (SPD),Bundeskanzler, Neujahrsansprache 2022).
Von dem Gedanken dieses Virus „besiegen“ zu können hat sich die Wissenschaft allerdings schon längst verabschiedet. Vielmehr kommt es durch Mutation zu einer klinischen Abschwächung des Virus was zu einer Persistenz führen wird. Dies habe ich bereits ausführlich am 11.03.2021 in meinem Homepageeintrag: „SARS-CoV-2: Eine Zukunftsperspektive“ (Rubrik: Coronanachrichten 2021) beschrieben! Und nach den Daten die wir bisher über Omicron haben dürfte diese Zukunftsperspektive für SARS-CoV-2 mit dieser Variante zutreffen.
In diesem Sinne wünsche ich allen ein gutes und vor allem friedliches Jahr 2022.
01.01.2022
Nachtrag: Auf Seite 14 des wöchentlichen Lageberichts des RKI wurde die Zahl der Ungeimpften unter den gemeldeten Omikronfällen am 03.01.2022 korrigiert von vorher: 186 auf 1.097. („Wöchentlicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)“, RKI, 30.12.2021, Korrektur 03.01.2022)
05.01.2022